ÖVP in der Kritik: Trinkgeldfreiheit oder nur ein Theaterstück?

FPÖ kritisiert ÖVP-Initiativen zur Steuerbefreiung von Trinkgeldern. Wichtige Änderungen in der Gastronomie stehen bevor.
FPÖ kritisiert ÖVP-Initiativen zur Steuerbefreiung von Trinkgeldern. Wichtige Änderungen in der Gastronomie stehen bevor.

Wien, Österreich - Die Diskussion um die Regelungen zu Trinkgeldern in der Gastronomie nimmt Fahrt auf. Am 27. Mai 2025 äußerte der Freiheitliche Tourismussprecher NAbg. Christoph Steiner scharfe Kritik an der Initiative der ÖVP-Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, die für eine Steuerfreiheit von Trinkgeldern wirbt. Steiner bezeichnete die Politik der ÖVP als „Schauspiel“ und kritisierte, dass diese Partei, in der Vergangenheit Anträge zur Steuerbefreiung von Trinkgeldern sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat abgelehnt hat. Seiner Meinung nach ist die Förderung von abgabenfreien Trinkgeldern besonders relevant angesichts des akuten Personalmangels und der niedrigen Grundlöhne in der Branche.

Steiner stellte zudem fest, dass die ÖVP mit ihren Forderungen nur versuche, Sympathiewerte zu gewinnen, jedoch nicht ernsthaft an Lösungen interessiert sei. Er warf der Bundesregierung, insbesondere der ÖVP, vor, an sozialer Kompetenz und Einsicht zu fehlen. „Die FPÖ ist die einzige Partei, die sich aktiv für die Belange der Bürger einsetzt“, erklärte Steiner und unterstrich damit die Position seiner Partei in dieser politischen Auseinandersetzung.

Änderungen bei Trinkgeldpauschalen

Parallel zu dieser politischen Debatte plant die neue Ampel-Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS Änderungen bei den Trinkgeldpauschalen in der Gastronomie und weiteren Dienstleistungsbranchen. Bisher wurde diese Pauschale von der Wirtschaftskammer und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) auf Landesebene festgelegt. Das Ziel dieser Regelung war es, die Dokumentation von Trinkgeldern zu vereinfachen. Aktuell sind bis zu 60 Euro Trinkgeld pro Monat steuerfrei, während darüber hinausgehende Beträge sozialversicherungspflichtig sind.

Die ÖGK kündigte an, bundesweit Anpassungen der Trinkgeldpauschalen vorzunehmen und die Kontrollen zu intensivieren. Insbesondere kleine Betriebe könnten durch Nachforderungen existenziell bedroht werden, wenn diese die Pauschalen überschreiten. Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband Wien (SWV) fordert daher eine praxistaugliche Lösung, um die finanziellen Belastungen für diese Unternehmen zu vermindern.

Steuerliche Behandlung von Trinkgeldern

In diesem Kontext ist die steuerliche Behandlung von Trinkgeldern von zentraler Bedeutung. Trinkgelder sind nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei: Sie müssen ortsüblich sein, an Arbeitnehmer für Arbeitsleistungen von Dritten gezahlt werden und müssen freiwillig sowie ohne Rechtsanspruch gegeben werden. Zudem müssen sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden Entgelt gezahlt werden. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, sind die Trinkgelder von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer befreit, wie lbg.at feststellt.

Allerdings unterliegen Trinkgelder, die an Unternehmer gehen, der Einkommensteuer und erhöhen die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage. Bei Trinkgeldern, die über Kreditkarten gezahlt werden, stellt sich die Frage der Weitergabe durch die Arbeitgeber. Werden diese nicht weitergegeben, so sind sie steuerpflichtige Einkommen und erhöhen die entsprechenden Bemessungsgrundlagen des Unternehmens.

Die anhaltenden Veränderungen im Bereich Trinkgelder zeigen, wie wichtig eine klare und faire Regelung für die Gastronomie und verbundene Dienstleistungsbranchen ist. Diese Branche, in der Trinkgelder eine wesentliche Einkommensquelle darstellen, steht vor großen Herausforderungen, die sowohl die politische als auch die steuerliche Ebene betreffen.

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Ort Wien, Österreich
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