Heute ist der 6.06.2025
Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250527_OTS0096/fpoe-steiner-oevp-spielt-im-possentheater-um-trinkgelder-die-tragikomische-hauptrolle):
- ÖVP-Landeshauptfrau Mikl-Leitner wirbt für Steuerfreiheit von Trinkgeldern in der Gastronomie.
- Freiheitlicher Tourismussprecher NAbg. Christoph Steiner kritisiert diese Initiative als Schauspiel.
- Steiner bezeichnet die ÖVP als "Verliererpartei" und verweist auf die Ablehnung von Anträgen zur Steuerbefreiung von Trinkgeldern im National- und Bundesrat.
- Er betont die Bedeutung von abgabenfreien Trinkgeldern für die Gastronomie, insbesondere angesichts des Personalmangels und niedriger Grundlöhne.
- Steiner äußert Verwunderung über die ÖVP und deren Forderungen, die seiner Meinung nach nur zur Steigerung von Sympathiewerten gestellt werden.
- Er kritisiert die Bundesregierung, insbesondere die ÖVP, für mangelnde Sozialkompetenz, Fehlereinsicht und Lösungskompetenz.
- Steiner hebt hervor, dass die FPÖ die einzige Partei sei, die sich für die Belange der Bürger einsetzt.
Source 2 (https://www.heute.at/s/neue-trinkgeld-regel-das-soll-sich-jetzt-aendern-120094035):
- Die neue Ampel-Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS plant Änderungen zur Trinkgeldpauschale in der Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen.
- Die Trinkgeldpauschale wurde bisher von der Wirtschaftskammer und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) auf Landesebene festgelegt.
- Ziel der Trinkgeldpauschale war es, die Dokumentation von Trinkgeldern zu erleichtern.
- Bis zu 60 Euro Trinkgeld pro Monat sind steuerfrei; darüber hinausgehende Beträge sind sozialversicherungspflichtig (20 % Abgaben).
- Die ÖGK plant eine bundesweite Anpassung der Trinkgeldpauschalen und verstärkt die Kontrollen.
- Bei Überschreitung der Pauschale können hohe Nachforderungen an Arbeitgeber gestellt werden.
- Kleinere Betriebe sind von diesen Nachforderungen existenzbedrohend betroffen.
- Im Regierungsprogramm wird eine Überarbeitung der Behandlung von Trinkgeldern bei Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnnebenkosten angekündigt.
- Es soll eine Evaluierung und praxistaugliche Ausgestaltung der Trinkgeldpauschale sowie der TRONC-Systeme erfolgen.
- Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband Wien (SWV) fordert eine praxistaugliche Lösung, um die Belastungen für kleine Unternehmen zu reduzieren.
- Die neuen Abgaben könnten zu Preiserhöhungen für Dienstleistungen führen und den Anreiz für Mitarbeiter in diesen Branchen verringern.
- Die Situation betrifft nicht nur die Gastronomie, sondern auch das Taxi-Gewerbe, das ebenfalls auf Trinkgelder angewiesen ist.
Source 3 (https://www.lbg.at/servicecenter/lbg_steuertipps_praxis/trinkgelder_abgabenfrei_oder_nicht_/index_ger.html):
- Trinkgelder im Restaurant: Frage der steuerlichen Behandlung (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherung).
- Einkommensteuerfreiheit von Trinkgeldern unter bestimmten Voraussetzungen:
- Trinkgeld muss ortsüblich sein.
- Muss an Arbeitnehmer für Arbeitsleistung von Dritten gezahlt werden.
- Muss freiwillig und ohne Rechtsanspruch gegeben werden.
- Muss zusätzlich zur Bezahlung der Arbeitsleistung gezahlt werden.
- Bei Erfüllung aller Voraussetzungen sind Trinkgelder von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer befreit.
- Trinkgelder sind branchenüblich und in angemessener Höhe zu zahlen.
- Übliche Branchen für Trinkgelder: Frisörgewerbe, Hotel- und Gastgewerbe, Kosmetiker, Fußpfleger, Masseure.
- Nur Trinkgelder an Arbeitnehmer mit nichtselbständiger Arbeit sind steuerfrei.
- Trinkgelder, die an den Unternehmer gehen, sind steuerpflichtige Einnahmen und erhöhen die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage.
- Trinkgelder, die von anderen Arbeitnehmern oder dem Arbeitgeber entgegengenommen und weitergegeben werden, sind steuerfrei.
- Einkommensteuerfreiheit entfällt, wenn gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen die Annahme von Trinkgeldern untersagen.
- Trinkgelder unterliegen der Sozialversicherung nach dem ASVG.
- Trinkgelder können konkret ermittelt oder pauschal festgelegt werden.
- Beispiel: Trinkgeld auf Kreditkarte, das an den Kellner weitergegeben wird, ist lohnsteuerfrei und erhöht die Sozialversicherungsbeitragsgrundlage.
- Wenn der Arbeitgeber das Trinkgeld nicht weitergibt, sind es einkommensteuerpflichtige Betriebseinnahmen und erhöhen die Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsbemessungsgrundlage des Unternehmers.
- Die steuerliche Behandlung von Trinkgeldern muss im Einzelfall geprüft werden.