Österreichische Staatsbürgerschaft: Ukrainer wegen Hymnen-Verweigerung gescheitert!

Baden, Österreich - In Baden, Österreich, wurde einem ukrainischen Staatsbürger die Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund seiner Weigerung, während der offiziellen Zeremonie die Bundeshymne mitzusingen, widerrufen. Laut einem Beschluss der niederösterreichischen Landesregierung fiel diese Entscheidung am 15. Oktober, nachdem der Antragsteller bereits im Vorfeld erklärt hatte, nicht bereit zu sein, die Hymne zu singen. Udo Landbauer, FPÖ-Landesvize, betonte die Gesetzmäßigkeit dieser Handlung und erklärte, dass jeder, der sich weigert, sich mit den Werten Österreichs zu identifizieren, auch nicht gewillt sei, die grundlegenden Prinzipien des Landes anzunehmen. Dies ist besonders relevant, da Paragraf 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes die feierliche Verleihung der Staatsbürgerschaft, einschließlich des gemeinsamen Singens der Hymne, vorschreibt, wie Kosmo.at berichtete.
Die Entscheidung der niederösterreichischen Landesregierung sorgte für Aufsehen und schürte eine öffentliche Diskussion über die Interpretation gesetzlicher Vorgaben. Christoph Luisser, Landesrat für Asylfragen, bezeichnete den Widerruf als rechtlich geboten und konsequent. Die Situation verdeutlicht die strikten Anforderungen, die an Einbürgerungskandidaten gestellt werden, um sicherzustellen, dass diese sich mit der österreichischen Identität identifizieren. Landbauer kommentierte diesen Fall mit den Worten: „Wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen“, was die Entschlossenheit der Freiheitlichen unterstreicht, solche Regeln durchzusetzen. Dieser Vorfall führt die Diskussion um die Werte und Identität, die mit der Staatsbürgerschaft verbunden sind, zurück ins öffentliche Bewusstsein, wie auch Kleine Zeitung berichtete.
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Baden, Österreich |
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