Österreich unter Druck: Umsetzung der RED III bis 21. Mai gefordert!

Am 21. Mai 2025 findet ein Pressegespräch zur Umsetzung der RED III in Österreich statt. Seien Sie dabei!
Am 21. Mai 2025 findet ein Pressegespräch zur Umsetzung der RED III in Österreich statt. Seien Sie dabei!

Franz-Josefs-Kai 13/8, 1010 Wien, Österreich - Am 19. Mai 2025 rückt der Stichtag für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Erneuerbaren Energie (RED III) näher, der am 21. Mai 2025 liegt. Diese Richtlinie, die am 31. Oktober 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde und am 20. November 2023 in Kraft tritt, zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien in der Europäischen Union erheblich zu beschleunigen. Im Mittelpunkt stehen verbindliche Ziele und die Förderung eines geringeren bürokratischen Aufwands, um den Zugang zu effektiven Beschleunigungsgebieten zu erleichtern. Alle Mitgliedsstaaten sind gehalten, bis zum Stichtag ihre Flächenpotenziale für erneuerbare Energien kartieren und umsetzen zu können, wie OTS berichtet.

Österreich steht vor der Herausforderung, diese Vorgaben in neun unterschiedlichen Bundesländern effektiv umzusetzen. Um geeignete Strategien und Maßnahmen zu erörtern, findet am 21. Mai 2025 um 10:00 Uhr ein Pressegespräch zum Thema RED III-Umsetzung in Österreich im Renewable Energy Hub in Wien statt. Sprecher sind unter anderem Martina Prechtl-Grundnig vom Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) und Dr. Florian Stangl, ein Experte für Energie- und Europarecht. Die Veranstaltung wird auch online übertragen, eine Anmeldung ist erforderlich bis zum 20. Mai 2025.

Neue Ziele und Herausforderungenstellungen

Die RED III novelliert die vorherige Richtlinie RED II aus dem Jahr 2018 und bezieht sich nicht ausschließlich auf den Energiesektor, sondern umfasst auch die Industrie, den Verkehr, die Gebäudewirtschaft sowie Wärme- und Kälteerzeugung. Ein zentrales Ziel der Richtlinie ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2030 auf mindestens 42,5 % zu erhöhen. Zudem zeichnet sich ein unverbindliches Ziel von 45 % ab, wie Schoenherr erläutert.

Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten spezifische Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören unter anderem die Festlegung von jährlichen Unterzielen im Wärme- und Kältesektor sowie im Verkehr. Im Wärme- und Kältesektor muss der Anteil erneuerbarer Energien jährlich um mindestens 0,8 % steigen, während im Verkehr ein Mindestanteil von 29 % bis 2030 erreicht werden soll, verbunden mit der Forderung nach fortgeschrittenen Biokraftstoffen und Biogas.

Der Weg zur Klimaneutralität

Die Umsetzung der RED III ist besonders wichtig im Kontext der europäischen Klimaschutzpolitik, die unter anderem darauf abzielt, die Auswirkungen des Klimawandels zu mindern und umwelt- sowie klimaschädliche Aktivitäten zu reduzieren. Die EU hat sich dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 zu senken und strebt für 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen an, wie das Umweltbundesamt berichtet.

Mit der RED III sollen energiepolitische Ziele nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch im europäischen Kontext mit klaren Verpflichtungen miteinander verknüpft werden. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 21. Mai 2025 die inländischen Potenziale der erneuerbaren Energieerzeugung und der entsprechenden Infrastruktur erfassen. Darüber hinaus sollen bis 21. Februar 2026 Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien ausgewiesen werden, die essenziell für die schnelle Umsetzung der Klimaziele sind.

Die Herausforderungen sind vielfältig, jedoch auch Chancen, um die Transformationsprozesse in der Energieversorgung voranzutreiben und die angestrebte Klimaneutralität bis 2040 in Österreich zu erreichen. Die kommenden Tage bis zum Druckdatum für die Umsetzung der RED III werden entscheidend sein.

Details
Ort Franz-Josefs-Kai 13/8, 1010 Wien, Österreich
Quellen