Heute ist der 19.05.2025
Datum: 19.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250519_OTS0092/aviso-pk-21mai-zuegig-zoegerlich-zu-spaet-wo-bleibt-der-grosse-wurf):
- Stichtag für die Umsetzung der RED III: 21. Mai 2025
- RED III ist eine EU-Richtlinie zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien bis zur Klimaneutralität
- Vorgesehene Maßnahmen: verbindliche Ziele, öffentliches Interesse, weniger Bürokratie, effektive Beschleunigungsgebiete
- Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen bis zum Stichtag eine Kartierung ihres Flächenpotenzials für erneuerbare Energien vorlegen
- Österreich steht vor der Herausforderung, dies in neun verschiedenen Bundesländern umzusetzen
- Pressegespräch zur RED III-Umsetzung in Österreich
- Sprecher: Martina Prechtl-Grundnig (EEÖ) und Dr. Florian Stangl (Energie- und Europarecht)
- Themen: Tätigkeiten der Bundesländer, Verbindlichkeit der europäischen Ziele, föderale Umsetzung, Vermeidung von Vertragsverletzungsverfahren
- Datum und Uhrzeit des Pressegesprächs: 21. Mai 2025, 10:00 Uhr
- Ort: Renewable Energy Hub, Franz-Josefs-Kai 13/8, 2. Stock, 1010 Wien
- Online-Übertragung des Pressegesprächs möglich, Anmeldung erforderlich bis 20. Mai 2025
Source 2 (https://www.schoenherr.eu/content/renewable-energy-directive-red-iii/):
- Am 31.10.2023 wurde die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
- Die Richtlinie tritt am 20.11.2023 in Kraft.
- RED III novelliert die RED II von 2018 und zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien in der EU zu erhöhen.
- Die Richtlinie betrifft nicht nur den Energiesektor, sondern auch Industrie, Verkehr, Gebäude, Wärme/Kälte sowie Land- und Forstwirtschaft.
- Sie enthält neue Zielsetzungen, Verpflichtungen und Berechnungsmethoden für den Einsatz erneuerbarer Energien.
- Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen in nationales Recht umsetzen.
- Verbindliches Ziel: Anteil erneuerbarer Energien in der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 % des Endenergieverbrauchs erhöhen (alte Zielvorgabe: 32 %).
- Unverbindliches Ziel von 45 % Erneuerbare am Endenergieverbrauch wird angestrebt.
- Sektorbezogene Unterziele im Wärme- und Kältesektor:
- Jährliche Erhöhung des Anteils Erneuerbarer um mindestens 0,8 % (2021-2025) und 1,1 % (2026-2030).
- Unverbindlicher Zielwert für Österreich: 1,0 % (2021-2025) und 0,7 % (2026-2030).
- Jährliche Steigerung des Anteils Erneuerbarer und Abwärme um 2,2 % (2021-2030).
- Verkehr:
- Mindestanteil von 29 % Erneuerbarer am Endenergieverbrauch bis 2030 oder Senkung der Treibhausgasintensität um 14,5 %.
- Fortgeschrittene Biokraftstoffe und Biogas: mindestens 1 % bis 2025 und 5,5 % bis 2030.
- Industriesektor:
- Unverbindliches Ziel: jährliche Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien um 1,6 %.
- Verbindliches Ziel: Anteil erneuerbarer Wasserstoffe und Brennstoffe nicht biologischen Ursprungs bis 2030 auf 42 % erhöhen, bis 2035 auf 60 %.
- Gebäudesektor: Anteil erneuerbarer Energien für Heizung und Kühlung bis 2030 auf mindestens 49 % erhöhen.
- Mitgliedstaaten müssen bis 21.05.2025 das inländische Potenzial für erneuerbare Energieerzeugung und Infrastruktur erfassen.
- Bis 21.02.2026 müssen Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie ausgewiesen werden.
- Beschleunigungsgebiete sollen Flächen mit geringen Umweltauswirkungen umfassen.
- Genehmigungsverfahren für Projekte in Beschleunigungsgebieten sollen vereinfacht werden (z.B. keine Umweltverträglichkeitsprüfung).
- Mitgliedstaaten können Gebiete für Netz- und Speicherinfrastruktur ausweisen, auch in Schutzgebieten.
- Genehmigungsverfahren sollen durch "One-stop-shop" und Digitalisierung effizienter gestaltet werden.
- Mitgliedstaaten müssen bis 21.02.2024 sicherstellen, dass EE-Projekte im überragenden öffentlichen Interesse liegen.
- Einführung von Green Corporate PPAs zur Förderung des direkten Bezugs erneuerbarer Energie durch Unternehmen.
- Mitgliedstaaten haben bis 21.05.2025 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, mit einigen Regelungen bis 01.07.2024.
- Österreich hat ambitionierte Klimaziele (Klimaneutralität bis 2040) und muss die in der RED III vorgesehenen Maßnahmen vollständig umsetzen.
Source 3 (https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-der-eu):
- Ziel der europäischen Klimaschutzpolitik: Auswirkungen des Klimawandels abschwächen, Anpassung an den Klimawandel, Reduzierung umwelt- und klimaschädlicher Aktivitäten.
- Beeinflussung durch internationale Klimaschutzpolitiken, insbesondere durch das UN-Rahmenübereinkommen, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris.
- 2020 lagen die gesamten Treibhausgasemissionen (THG) in der EU bei etwa 3 Mio. Kilotonnen CO₂eq.
- Verteilung der Emissionen: Energiesektor (26 %), Verkehr (22 %), Industrie (22 %), Gebäude (13 %), Agrarwirtschaft (12 %), restliche Sektoren (5 %).
- LULUCF-Sektor verzeichnete eine negative Emission von etwa -7 %.
- EU-Ziel für 2020: 20 % Reduktion der Treibhausgase gegenüber 1990 wurde übertroffen, hauptsächlich durch Effekte der Corona-Pandemie.
- Ziele zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und zur Energieeffizienzsteigerung um 20 % wurden ebenfalls erreicht.
- EU-Langzeitstrategie „Ein sauberer Planet für alle“ veröffentlicht am 18. November 2018, Ziel: Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050.
- Langzeitstrategie unterstützt durch detaillierte Analyse möglicher Pfade zur Erreichung des Ziels.
- EU Green Deal verabschiedet im Dezember 2019, Wachstumsstrategie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050.
- Energieunion und Governance-Verordnung 2015 eingeführt, um energiepolitische Aufgaben zu bewältigen.
- Mitgliedstaaten verpflichtet, Langzeitstrategien für 2050 zu entwickeln.
- Nationale Energie- und Klimaschutzpläne (NECPs) müssen Emissionsreduktionen und den Anteil erneuerbarer Energien darlegen.
- EU-Klimagesetz beschlossen im Juli 2021, rechtliche Verankerung der Treibhausgasneutralität bis 2050 und 55 % Reduktion bis 2030.
- EU-Kommission veröffentlichte im Februar 2024 Vorschlag für Minderungsziel 2040: 90 % Reduktion der THG-Emissionen gegenüber 1990.
- „Fit for 55“-Klimapaket veröffentlicht am 14. Juli und 15. Dezember 2021, umfasst 13 Strategie- und Legislativvorschläge zur Umsetzung der Klimaziele.
- REPower EU-Maßnahmenpaket veröffentlicht am 18. Mai 2022, Ziel: Unabhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen und Beschleunigung des Übergangs zu sauberer Energie.
- Kernstrategien von REPower EU: Diversifizierung der Energiezufuhr, Einsparung von Energie und Steigerung der Energieeffizienz, Beschleunigung der Energiewende.