Österreich droht EU-Defizitverfahren: Finanzminister bleibt gelassen!

Österreich, Land - Die Finanzlage Österreichs steht im Fokus der EU, da die Branche befürchtet, dass ein Defizitverfahren gegen das Land eingeleitet wird. Laut Kosmo wird eine offizielle Empfehlung der EU-Kommission für Mittwoch erwartet. Die Zustimmung des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister wird für den 20. Juni oder 8. Juli benötigt, um das Verfahren zu starten.
Österreichs Budgetdefizit belief sich im letzten Jahr auf 4,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und wird für das laufende Jahr weiterhin auf 4,5 Prozent geschätzt. Dies liegt weit über der Maastricht-Grenze von 3 Prozent, die im Maastricht-Vertrag festgelegt wurde. Diese Regeln gewährleisten solide Staatsfinanzen für eine stabilitätsorientierte Währungsunion und sehen vor, dass der maximale Defizitwert nicht überschritten werden darf.
Reaktionen auf die Defizitsituation
Finanzminister Markus Marterbauer zeigt sich bezüglich des drohenden Defizitverfahrens gelassen. Bei einem parlamentarischen Budget-Hearing wurden jedoch deutliche Stimmen laut, die auf die Notwendigkeit tiefgreifender Strukturreformen, insbesondere im Föderalismus und Pensionssystem, hinwiesen. Christoph Badelt, der Vorsitzende des Fiskalrats, betonte, dass das aktuelle Sparpaket lediglich die dringendsten Finanzlücken schließe und schätzte, dass zur Einhaltung der Maastricht-Kriterien noch etwa sechs Milliarden Euro an Einsparungen notwendig seien.
Margit Schratzenstaller vom Wifo äußerte sich skeptisch und warnte vor zu großem Optimismus hinsichtlich der vorgenommenen Maßnahmen. Monika Köppl-Turyna von Eco-Austria forderte eine Pensionsreform sowie eine Anhebung des Pensionsantrittsalters als Teil der Konsolidierungsmaßnahmen. Der FPÖ-Experte Martin Gundinger prognostizierte zudem eine Verschlechterung der budgetären Situation bis zum Ende der Legislaturperiode. Auf der anderen Seite begrüßte Georg Feigl von der SPÖ die Initiative zur Haushaltskonsolidierung.
EU-Regeln und der Weg zur Stabilität
Die Maastricht-Kriterien, unter denen EU-Mitgliedstaaten ihre Haushaltsführungspraktiken ausgerichtet haben, legen nicht nur die Defizitgrenze, sondern auch einen maximalen Schuldenstand von 60 Prozent des BIP fest. Ein kontinuierliches Defizit kann zu ernsthaften wirtschaftlichen Konsequenzen führen und die finanzielle Stabilität eines Landes gefährden. Der negative Finanzierungssaldo entsteht, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, was in Österreich der Fall ist.
Gemäß den Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten bei übermäßigem Defizit halbjährlich Daten zu Defizit und Schuldenstand an die Europäische Kommission übermitteln. Diese Informationen werden von Eurostat, der statistischen Behörde der EU, geprüft und veröffentlicht, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. In Deutschland beispielsweise ermittelt das Statistische Bundesamt die Defizitdaten, während die Bundesbank für die Erhebung des Schuldenstands verantwortlich ist, wie Bundesbank berichtet.
Details | |
---|---|
Vorfall | Finanzen |
Ort | Österreich, Land |
Quellen |