ÖGK-Sparprogramm: Höhere e-Card Gebühren und neue Regeln für Patienten!

Pressekonferenz am 28. Mai 2025 zur Diskussion über das ÖGK-Sparprogramm und die Auswirkungen auf Patienten und e-Card Gebühren.
Pressekonferenz am 28. Mai 2025 zur Diskussion über das ÖGK-Sparprogramm und die Auswirkungen auf Patienten und e-Card Gebühren.

Weihburggasse 10-12, 1010 Wien, Österreich - Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat angekündigt, dass die Gebühr für die e-Card nahezu verdoppelt wird. Ab dem 15. November 2025 müssen Versicherte für die e-Card ein jährliches Service-Entgelt von 14,65 Euro zahlen. Dieser Betrag ergibt sich aus einer Aufwertung des frühere Entgeltes von 13,80 Euro, welches um 6,3% erhöht wurde. Die Gebühr betrifft sowohl Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer als auch spezifische Gruppen wie Lehrlinge und Bezieherinnen von Urlaubsersatzleistungen. Für einige Personengruppen, wie geringfügig Beschäftigte oder Bezieherinnen mit Pensionsstichtag vor dem 01. April des folgenden Kalenderjahres, wird kein Service-Entgelt erhoben.

Zusätzlich wird ab 2025 auch eine neue e-Card-Gebühr für Pensionistinnen und Pensionisten eingeführt. Dies geschieht im Kontext eines umfassenderen Sparprogramms, das durch die Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge von 5,1% auf 6% weiter verstärkt wird. Diese Maßnahmen zusammen sollen dazu dienen, die finanziellen Mittel der ÖGK zu erhöhen.

Pressekonferenz zur Einsparung im Gesundheitswesen

Am 28. Mai 2025 um 10:00 Uhr lädt die Österreichische Ärztekammer zu einer Pressekonferenz mit dem Titel „Das ÖGK-Sparprogramm aus Patientensicht“ ein. Der Veranstaltungsort ist die Österreichische Ärztekammer, Saal 4 in der Weihburggasse 10-12 in Wien. Eine Anmeldung zur Pressekonferenz ist notwendig, um teilzunehmen. Diese Initiative soll die Perspektive der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt der Diskussion über die Gesundheitsreform stellen.

Im Laufe des Sparprogramms wird auch empfohlen, dass Ärztinnen und Ärzte weniger MR/CT-Scans sowie Physiotherapieeinheiten verordnen. Dies ist Teil einer breiten Strategie, um die Gesundheitskosten zu kontrollieren und die Effizienz im System zu steigern.

Details zur e-Card und deren Nutzung

Die e-Card, die in der Regel zeitlich unbegrenzt gültig ist, sollte stets mitgeführt und bei der Behandlung vorgezeigt werden. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, bei neuen Patientinnen und Patienten sowohl zur e-Card als auch zu einem Identitätsausweis zu fragen. Bei Verlust oder Diebstahl muss die Karte umgehend gesperrt werden. Bei aufrechtem Versicherungsschutz wird die neue e-Card automatisch per Post zugeschickt, während Personen im Ausland den Kundenservice der ÖGK kontaktieren müssen.

Für den Fall, dass die e-Card vergessen wird, kann die ärztliche Behandlung dennoch fortgesetzt werden, wenn die Versicherungsnummer genannt und durch einen Arztkontakt bestätigt wird. Ein Kostenersatz kann in solchen Fällen fällig werden, der jedoch bei Nachbringung der e-Card innerhalb einer bestimmten Frist zurückerstattet wird.

Zusammenfassend zeigt sich, dass die aktuellen Änderungen der e-Card-Gebühr und die Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge Teil einer breiteten Reform sind, die versucht, sowohl die finanziellen Mittel der ÖGK zu sichern als auch die Patientensicht in den Mittelpunkt zu rücken.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Weihburggasse 10-12, 1010 Wien, Österreich
Quellen