Oberlandesgericht hebt Urteil gegen Kurz auf – Falschaussage entblößt!

Wien, Österreich - Am 26. Mai 2025 hob das Oberlandesgericht Wien das Urteil gegen Sebastian Kurz wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss auf. Der ehemalige Bundeskanzler war zuvor zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden, da man ihm vorwarf, den Eindruck erweckt zu haben, nicht in die Bestellung von Aufsichtsräten für die Staatsholding ÖBAG involviert gewesen zu sein. Der Richter stellte jedoch fest, dass der objektive Tatbestand der falschen Beweisaussage nicht erfüllt sei. Dieses Urteil ist rechtskräftig, berichtete oe24.
Der renommierte Strafrechtsexperte Robert Kert äußerte sich in der ZiB2 über die Thematik. Kert, der das ursprüngliche Urteil verteidigte, betonte die Wichtigkeit der Beurteilung von Kurz’ Aussagen im Gesamtzusammenhang. Kritisch blickte er auf die Entscheidungen des Richters Michael Radasztics, der in erster Instanz für schuldig befunden hatte. Radasztics wurde aufgrund der Weitergabe geheimer Informationen mit einer Disziplinarstrafe belegt. Laut Kert sei weder das erstinstanzliche Urteil noch der Freispruch eine klare Sache und forderte ein Umdenken im Umgang mit prominenten Beschuldigten vor Gericht.
Chronologie der Ereignisse
Die Geschichte des Verfahrens gegen Sebastian Kurz und seinen ehemaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli umfasst mehrere entscheidende Punkte:
- 12. Mai 2021: Ermittlungsverfahren gegen Kurz und Bonelli eingeleitet.
- 3. September 2021: Befragung von Kurz durch einen Richter.
- 9. Oktober 2021: Rücktritt von Kurz als Bundeskanzler.
- 2. Dezember 2021: Rückzug von Kurz aus der Politik.
- 18. August 2023: Anklageerhebung durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
- 18. Oktober 2023: Prozessbeginn unter hoher Medienaufmerksamkeit.
- 20. Oktober 2023: Kurz bekräftigt vor Gericht seine Unschuld.
- 23. Februar 2024: Schuldspruch in erster Instanz.
- 26. Mai 2025: Aufhebung des Urteils durch das Oberlandesgericht.
Die Anklage wies darauf hin, dass Kurz im Ibiza-U-Ausschuss seine Rolle bei der Besetzung von Spitzenposten unterplayed haben soll. Dennoch empfand Kurz den Richterspruch als unverständlich, da er angab, sich nicht ausreichend auf die Befragung vorbereitet zu haben, wie der Kurier berichtet.
Rolle der Staatsanwaltschaft
Die WKStA lehnte einen sogenannten „Aussagenotstand“ von Kurz ab, wobei der Ex-Kanzler die Vorwürfe bestreitet und die Unschuldsvermutung gilt. Der Fall zieht sich nun bereits über Jahre hin und stellt die Frage nach der Effizienz des Justizsystems in Fällen von prominenten Beschuldigten. Die lange Prozessdauer von vier Jahren wird von Kert als außergewöhnlich für ein nicht schwerwiegendes Delikt wahrgenommen.
Insgesamt bleibt der Verlauf dieses Verfahrens von großem öffentlichem Interesse, nicht zuletzt wegen der politischen Stellung von Sebastian Kurz und der möglichen Auswirkungen auf die Politik in Österreich. Die Entwicklungen hier werden weiterhin genau beobachtet, da sie prägend für die rechtlichen Rahmenbedingungen in ähnlichen Fällen sein könnten, wie Der Standard erläutert.
Details | |
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Vorfall | Falschaussage |
Ort | Wien, Österreich |
Quellen |