Ermittlungen gegen AUA-Untersuchungsleiterin: Korruptionsverdacht!
Fast zehn Monate nach einem Hagelunwetter, das eine Maschine der Austrian Airlines (AUA) beschädigte, hat die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen gegen die Leiterin der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) und sechs weitere Personen aufgenommen. Dies berichtet oe24, deren Informationen die Grundlage dieses Berichts bilden.
Am 9. Juni 2024 geriet ein Airbus A320, der auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien unterwegs war, in eine Gewitterzelle. In der Folge musste ein Notruf („Mayday“) abgesetzt werden, doch die Maschine landete sicher am Flughafen Wien-Schwechat. Glücklicherweise gab es keine Verletzten unter den Passagieren, allerdings waren die Schäden an der Maschine erheblich.
Ermittlungen und Vorwürfe
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konzentrieren sich auf den Verdacht von Amtsmissbrauch, Begünstigung und Beweismittelunterdrückung. Diese Vorwürfe betreffen nicht alle Verdächtigen gleichermaßen. Insbesondere den Mitgliedern der SUB wird vorgeworfen, die Cockpit Voice Recorder und den Flugdatenschreiber nicht freiwillig an die Justiz herausgegeben zu haben. Vor drei Wochen wurden diese Geräte im Verkehrsministerium sichergestellt.
Passagieranwalt Wolfgang List hatte zuvor eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht, in der er Korruption und weitere Straftaten vermutete. Die Wiener Anklagebehörde prüfte diesen Anfangsverdacht und leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Im Zwischenbericht der SUB wird von einem „Incident“ und nicht von einem „Unfall“ gesprochen, was von Anwalt List kritisiert wird. Er bemängelt die Verhinderung der Veröffentlichung der Aufzeichnungen.
Internationale Gutachten und rechtliche Schritte
Internationale Privatgutachten kommen zu dem Schluss, dass es sich um einen „schweren Störfall“ handelt. Obwohl der Cockpit Voice Recorder und der Flugdatenschreiber bisher noch nicht ausgewertet wurden, steht ein gerichtliches Verfahren an. Das Oberlandesgericht Wien muss nun entscheiden, ob die Sicherstellung der Aufzeichnungen rechtmäßig war. Zudem zieht die Staatsanwaltschaft Korneuburg in Betracht, den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung weiter zu prüfen.
Wichtig zu erwähnen ist, dass die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) gemäß der Verordnung Nr. 996/2010 und dem Flugunfalluntersuchungsgesetz unabhängig von den laufenden Ermittlungen arbeitet. Diese Institution untersucht Unfälle und schwere Störungen von zivilen Luftfahrzeugen, wobei ihr primäres Ziel die Unfallprävention und nicht die Ermittlung von Schuld oder Haftung ist, wie die BFU auf ihrer Webseite erläutert: bfu-web.de.
Ein Ende der laufenden Ermittlungen ist aufgrund der Komplexität des Falles und des Umfangs der zu klärenden Punkte derzeit noch nicht absehbar.
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