Ermittlungen gegen SUB-Leiterin: AUA-Hagelschaden sorgt für Aufregung!

Fast zehn Monate nach dem Hagelunwetter, das eine Maschine der Austrian Airlines (AUA) beschädigte, weitet die Staatsanwaltschaft Wien ihre Ermittlungen aus. Gegen die Leiterin der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) sowie gegen sechs weitere Personen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Verdacht wiegt schwer: Amtsmissbrauch, Begünstigung und Beweismittelunterdrückung stehen im Raum, wobei nicht alle Verdächtigen gleichermaßen involviert sind, wie oe24 berichtet.

Der Airbus A320 der AUA war am 9. Juni 2024 auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle geraten. Die Crew musste einen Notruf („Mayday“) absetzen, konnte die Maschine jedoch sicher am Flughafen Wien-Schwechat landen. Glücklicherweise wurden keine Verletzten unter den Passagieren verzeichnet, doch die Maschine erlitt dabei starke Beschädigungen. Vor drei Wochen wurden der Cockpit Voice Recorder und der Flugdatenschreiber im Verkehrsministerium beschlagnahmt, nachdem die SUB diese nicht freiwillig herausgegeben hatte.

Ermittlungen und Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft reagierte auf eine Sachverhaltsdarstellung des Passagieranwalts Wolfgang List, der Verdacht auf Korruption und andere Straftaten äußerte. Daraufhin prüfte die Wiener Anklagebehörde den Anfangsverdacht und leitete das Verfahren ein. Im Zwischenbericht der SUB wird von einem „Incident“ und nicht von einem „Unfall“ gesprochen. List kritisierte zudem die SUB für die Verhinderung der Veröffentlichung der erlangten Aufzeichnungen. Die betroffenen Verfahren wurden zwischenzeitlich von der Leiterin und den anderen Verdächtigen abgegeben.

Internationale Privatgutachten bescheinigen dem Vorfall einen „schweren Störfall“. Während die Cockpit Voice Recorder und Flugdatenschreiber bislang nicht ausgewertet werden konnten, muss nun das Oberlandesgericht Wien entscheiden, ob die Sicherstellung dieser Aufzeichnungen rechtens war. Parallel dazu prüft die Staatsanwaltschaft Korneuburg den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung. Ein endgültiges Ergebnis des Ermittlungsverfahrens ist aufgrund des Umfangs der Ermittlungen noch nicht in Sicht.

Zusammenhang mit Sicherheitsuntersuchungen

Die entsprechende Untersuchung wird auch im Kontext der Arbeiten der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) gesehen, die gemäß der Verordnung Nr. 996/2010 und dem Flugunfalluntersuchungsgesetz tätig ist. Diese Stelle untersucht Unfälle und schwere Störungen mit zivil zugelassenen Luftfahrzeugen im Inland, wenn bedeutende Erkenntnisse für die Luftfahrtsicherheit zu erwarten sind. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Untersuchungen der BFU unabhängig von Justiz- oder Verwaltungsverfahren sind und den Zweck der Unfallprävention verfolgen, wie bfu-web klarstellt.

Die laufenden Ermittlungen und die Begleitumstände werfen ein Licht auf die Herausforderungen der Luftsicherheitsuntersuchungen und die Notwendigkeit, Transparenz und Verantwortlichkeit in der Luftfahrtindustrie zu gewährleisten.

Details