Ermittlungen gegen SUB-Leiterin: AUA-Hagelflug unter Verdacht!

Fast zehn Monate nach dem Hagelunwetter, das eine Maschine der Austrian Airlines (AUA) beschädigte, wird die juristische Aufklärung erheblich ausgeweitet. Die Staatsanwaltschaft Wien hat nun Ermittlungen gegen die Leiterin sowie sechs weitere Personen der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) eingeleitet. Der Verdacht umfasst verschiedene Delikte wie Amtsmissbrauch, Begünstigung und Beweismittelunterdrückung, wobei nicht alle Verdächtigen gleichermaßen betroffen sind.

Der Airbus A320 der AUA war am 9. Juni 2024 auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle geraten. Während des Vorfalls wurde der Notruf „Mayday“ abgesetzt, jedoch konnte die Maschine sicher am Flughafen Wien-Schwechat landen. Glücklicherweise gab es keine Verletzten unter den Passagieren, jedoch erlitt das Flugzeug erhebliche Schäden.

Ermittlungen und Sicherstellung von Beweismitteln

Vor drei Wochen wurden Cockpit Voice Recorder und Flugdatenschreiber im Verkehrsministerium sichergestellt, da die SUB diese nicht freiwillig herausgeben wollte. Der Passagieranwalt Wolfgang List hatte zuvor eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht, die den Verdacht auf Korruption und andere Straftaten äußert. Die Wiener Anklagebehörde hat den Anfangsverdacht geprüft und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Zwischenbericht der SUB wird von einem „Incident“ und nicht von einem „Unfall“ gesprochen.

Die SUB-Leiterin hat die betroffenen Verfahren abgegeben, und auch die anderen Verdächtigen sind hiervon betroffen. Internationale Privatgutachten bestätigen einen „schweren Störfall“. Das Oberlandesgericht Wien muss nun entscheiden, ob die Sicherstellung der Aufzeichnungen rechtens war. Bislang wurden die Cockpit Voice Recorder und der Flugdatenschreiber noch nicht ausgewertet, was den Fortschritt der Ermittlungen beeinträchtigt.

Zusätzliche rechtliche Prüfungen

Parallel zu diesen Vorfällen prüft die Staatsanwaltschaft Korneuburg weiterhin den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung. Aufgrund des Umfangs der Erhebungen ist ein Ende des Ermittlungsverfahrens noch nicht absehbar. Neben den rechtlichen Aspekten ist es auch wichtig zu erwähnen, dass die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) unabhängig von Justiz- oder Verwaltungsverfahren tätig ist und Unfälle sowie schwere Störungen zivil zugelassener Luftfahrzeuge im Inland untersucht. Ihr Ziel ist die Unfallprävention, jedoch enthalten ihre Berichte keine Feststellungen zu Schuld oder Haftung.

In dieser komplexen Situation ist es entscheidend, auch die Rolle der SUB und die der BFU in den laufenden Ermittlungen zu betrachten. Die Unabhängigkeit der Untersuchungen und die strengen Vorgaben für Luftsicherheit sind essentielle Bestandteile, um zukünftige Vorfälle zu verhindern und das Vertrauen in die Luftfahrtindustrie zu wahren. Die kommenden Wochen könnten weitergehende Klarheit bringen, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen und der Sicherheitsauswirkungen.

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