Kärntner Gemeinden: Jetzt 1,6 Millionen Euro Entlastung in der Pflege!
Kärnten, Österreich - Die Kärntner Landesregierung hat beschlossen, das Pflege- und Betreuungsgesetz zu reformieren. Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Kostenbeteiligung der Gemeinden für die Pflege-Nahversorgung. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, das bestehende Modell landesweit auszubauen.Klick-Kärnten informiert, dass die Gemeinden in diesem Jahr um rund 1,6 Millionen Euro entlastet werden. Zukünftig wird die jährliche Entlastung ab 2026 auf 1,85 Millionen Euro steigen.
Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt über den Bundespflegefonds. Gesundheitslandesrätin Beate Prettner hebt hervor, dass dies den Gemeinden finanziellen Freiraum verschafft. Seit 2019 verfolgt Kärnten zudem einen Ansatz der frühzeitigen, aufsuchenden Betreuung in der Pflege-Nahversorgung. Bereits über 100 Gemeinden nutzen dieses Angebot zur Unterstützung älterer Menschen.
Erfolg der Prävention und Ehrenamtliche
Ein Zeichen für den Erfolg der Präventionsmaßnahmen zeigt sich im Rückgang der höheren Pflegegrade, was auf einen effektiveren Umgang mit Pflegebedarf hinweist. Etwa 600 Freiwillige engagieren sich in der Pflege-Nahversorgung, indem sie Fahrdienste, Arztbegleitungen und Besuche für ältere Menschen anbieten. Prettner beschreibt die Ehrenamtlichen als das Rückgrat des Modells.
Auf bundespolitischer Ebene gibt es ebenfalls relevante Entwicklungen in der Pflegepolitik. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sind umfassende Maßnahmen zur Unterstützung der Pflege zuhause verankert. Dazu zählen die Zusammenführung des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes sowie flexiblere Freistellungsansprüche für Angehörige. Dies zielt darauf ab, die Pflegeanliegen von Familien besser zu unterstützen und insbesondere pflegende Angehörige finanziell zu entlasten.Pflege.de
Zukünftige Herausforderungen und Reformen
Die Pflege steht vor strukturellen und finanziellen Herausforderungen, weshalb eine umfassende Pflegereform angestrebt wird. Um die Rahmenbedingungen zu verbessern, wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zentrale Fragen zu Themen wie Pflegeleistungen, Entlastung von Angehörigen und Bürokratieabbau beleuchten. Erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind bis Ende des Jahres zu erwarten. Zu den geplanten Maßnahmen gehört unter anderem die rechtliche Absicherung des „kleinen Versorgungsvertrags“ für häusliche Pflegearrangements.Bundestag
Ein neues Pflegekompetenzgesetz soll Pflegefachpersonen mehr Befugnisse einräumen, um eigenständiger handeln zu können. Zudem werden Pflegeassistenzkräfte gezielt ausgebildet, um die Fachpersonen zu unterstützen. Es gibt auch Überlegungen zur Einrichtung eines Kompetenzzentrums, das sich auf die verständliche Vermittlung von Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache konzentrieren soll.
Die Entwicklungen in Kärnten und auf Bundesebene zeigen ein wachsendes Bewusstsein für die Herausforderungen in der Pflege. Die Förderung von neuen Modellen und die Unterstützung für Angehörige könnten entscheidend sein, um die Pflegezukunft positiv zu gestalten.
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Ort | Kärnten, Österreich |
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