Justizministerium plant Fußfessel-Ausbau: Kostenersparnis oder Gefahr?

Österreich - Das Justizministerium in Österreich plant einen erweiterten Ausbau des elektronischen Hausarrests, auch bekannt als Fußfessel, für Häftlinge. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund einer angespannten Budgetlage. Die Freiheitlichen (FPÖ) unterstützen dieses Vorhaben aus finanziellen Gründen, fordern jedoch gleichzeitig einen Ausschluss bestimmter Tätergruppen von diesem System. Nationalrat Christian Lausch (FPÖ) stellte dazu eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ), in der er 15 spezifische Punkte ansprach. Insbesondere sollen Personen wie Afghanen, Syrer, islamistische Gefährder sowie Gewalttäter von dem elektronisch überwachten Hausarrest ausgeschlossen werden.
Der Einsatz von Fußfesseln hat sich als kosteneffizient erwiesen. So belaufen sich die Kosten für den elektronischen Hausarrest auf etwa 47 Euro pro Tag und Träger, was im Vergleich zu den Ausgaben für einen Hafttag wesentlich günstiger ist. Im vergangenen Jahr konnten durch eine Verdopplung der Fußfesselträger rund eine Million Euro eingespart werden. Dennoch gab es auch Rückfälle: 77 Kriminelle mussten aus dem Hausarrest zurück ins Gefängnis, fast die Hälfte von ihnen aufgrund neuer Straftaten.
Regelungen und Voraussetzungen für den Hausarrest
Der elektronisch überwachte Hausarrest (eüH) ermöglicht es strafgefangenen Personen, ihre Strafe unter Kontrolle in einer geeigneten Unterkunft zu verbringen. Anträge auf diese Form des Vollzugs können sowohl vor Antritt der Strafe als auch während des Vollzugs gestellt werden. Der Leiter des zuständigen Gefängnisses trifft die Entscheidung über den Antrag. Die Voraussetzungen für eine Bewilligung umfassen unter anderem, dass die verbleibende Strafzeit zwölf Monate nicht überschreiten darf und eine geeignete Unterkunft nachgewiesen wird. Auch eine regelmäßige Beschäftigung und ausreichender Kranken- und Unfallversicherungsschutz müssen gegeben sein.
Die Regelungen besagen, dass während des eüH die \(während\) zutreffende Person in ihrer Unterkunft bleiben und einer geeigneten Beschäftigung nachgehen muss. Die Unterkunft darf nur zu bestimmten Zwecken und in vorgegebenen Zeiträumen verlassen werden. Um Missbrauch des Hausarrests zu vermeiden, ist eine positive Prognose hinsichtlich der Einhaltung der Bedingungen notwendig. Diesbezüglich werden die Wohnverhältnisse, das soziale Umfeld und mögliche Risikofaktoren überprüft.
Besondere Vorgaben für Sexualstraftäter
Für Sexualstraftäter gelten zusätzliche Kriterien, die es erforderlich machen, mindestens die Hälfte der Freiheitsstrafe oder mindestens drei Monate verbüßt zu haben. Hierbei wird ebenfalls eine qualifiziert günstige Prognose verlangt, um mögliche Missbrauchsfälle des Hausarrests auszuschließen. Opfer von Sexualdelikten haben ein Äußerungsrecht zu den Entscheidungen, die den elektronisch überwachten Hausarrest des Täters betreffen, insbesondere wenn sie zuvor einen Antrag auf Information über bevorstehende Entlassungen gestellt haben.
Der elektronische Hausarrest wurde in Österreich im Herbst 2010 eingeführt und richtet sich primär an sozial integrierte Personen. Der Zustand und die Überwachung während des eüH sind umfassend und müssen regelmäßig geprüft werden. Vorzeitige Beendigungen des Hausarrests sind selten, können aber aufgrund von Fehlverhalten, Arbeitsplatzverlust oder Kündigung von Mietverträgen erfolgen. Die Kontrolle der Überwachung wird durch eine Zentrale in Wien sichergestellt, welche die Daten der Fußfesselträger überwacht.
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