Krone AT

Heute ist der 6.06.2025

Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3800579):
- Justizministerium plant aufgrund von Budgetmisere den Ausbau des elektronischen Hausarrests (Fußfessel) für Häftlinge.
- FPÖ unterstützt den elektronischen Hausarrest aus Spargründen, fordert jedoch Ausschluss bestimmter Tätergruppen.
- Nationalrat Christian Lausch (FPÖ) stellte eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) zu 15 Punkten.
- Fußfesselträger sind überwiegend männlich; im vergangenen Jahr waren von 1079 Häftlingen über 10% Frauen.
- Knapp ein Drittel der Fußfesselträger waren Ausländer ohne österreichischen Pass.
- Kosten für elektronischen Hausarrest betragen rund 47 Euro pro Träger, was deutlich günstiger ist als ein Hafttag.
- Durch Verdopplung der Fußfesseln konnten im letzten Jahr rund eine Million Euro eingespart werden.
- Lausch fordert ein Verbot der Fußfessel für Afghanen, Syrer, islamistische Gefährder und Gewalttäter.
- Im Vorjahr mussten 77 Kriminelle aus dem Hausarrest zurück ins Gefängnis, fast die Hälfte wegen Rückfällen.

Source 2 (https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/strafrecht/7/1/Seite.2460312.html):
- Strafgefangene können den Vollzug der Strafe unter elektronisch überwachten Hausarrest verbringen.
- Nutzung einer Fußfessel ermöglicht Aufenthalt in der Unterkunft und Ausübung geeigneter Beschäftigungen (z.B. Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Kinderbetreuung).
- Strafgefangene müssen sich an vorgegebene Zeiten halten, in denen sie in der Unterkunft sein müssen.
- Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest kann vor Strafantritt oder während des Vollzugs gestellt werden.
- Entscheidung über den Antrag trifft der Leiter des zuständigen Gefängnisses.
- Voraussetzungen für Bewilligung des Antrags:
- Verbleibende Strafzeit darf zwölf Monate nicht überschreiten.
- Geeignete Unterkunft im Inland vorhanden.
- Der Verurteilte muss einer geeigneten Beschäftigung nachgehen und Einkommen beziehen.
- Kranken- und Unfallversicherungsschutz muss bestehen.
- Schriftliche Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen erforderlich.
- Prüfung der Wohnverhältnisse, des sozialen Umfelds und Risikofaktoren.
- Kosten des elektronischen Hausarrests sind vom Strafgefangenen zu tragen.
- Für Sexualstraftäter gelten zusätzliche Kriterien:
- Mindestens die Hälfte der Freiheitsstrafe oder mindestens drei Monate müssen verbüßt sein.
- Qualifiziert günstige Prognose erforderlich, um Missbrauch des Hausarrests auszuschließen.
- Opfer von Sexualdelikten haben ein Äußerungsrecht zum elektronisch überwachten Hausarrest des Täters.
- Äußerungsrecht gilt für Opfer, die einen Antrag auf Information über bevorstehende Entlassungen gestellt haben.
- Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer.
- Gericht kann im Strafurteil anordnen, dass elektronische Fußfessel für einen bestimmten Zeitraum nicht in Betracht kommt.
- Elektronisch überwachter Hausarrest kann unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden.

Source 3 (https://www.justiz.gv.at/strafvollzug/elektronisch-ueberwachter-hausarrest.2c94848544ac82a60144c0789c900912.de.html):
- Der elektronisch überwachte Hausarrest (eüH) wurde im Herbst 2010 in Österreich eingeführt.
- Zielgruppe: Personen, die sozial integriert sind und deren (Rest-)Strafe zwölf Monate nicht übersteigt.
- Der eüH kann den Vollzug der Freiheitsstrafe in der Justizanstalt ersetzen (Frontdoor-Variante) oder verkürzen (Backdoor-Variante).
- Die Entscheidung über die Gewährung des eüH trifft die Leitung der Justizanstalt.
- Voraussetzungen für den eüH:
- Strafzeit übersteigt nicht zwölf Monate oder wird voraussichtlich nicht übersteigen.
- Geeignete Unterkunft im Inland.
- Geeignete Beschäftigung.
- Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts.
- Kranken- und Unfallversicherungsschutz.
- Schriftliche Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.
- Positive Prognose hinsichtlich der Einhaltung der Bedingungen und Vermeidung von Missbrauch.
- Erhebungen zur Klärung der Voraussetzungen erfolgen mit Unterstützung des Vereins „Neustart“.
- Der Verein „Neustart“ ist Vertragspartner des Bundesministeriums für Justiz und zuständig für Haftentlassenenhilfe, Bewährungshilfe und Tatausgleich.
- Kontrolle während des eüH ist vielfältig und unterstützend; vorzeitige Beendigung kommt selten vor.
- Gründe für vorzeitige Beendigung können Fehlverhalten, Arbeitsplatzverlust oder Kündigung von Mietverträgen sein.
- Der eüH kann auch die Untersuchungshaft ersetzen; Entscheidung trifft das zuständige Gericht.
- Während des eüH muss die überwachte Person in ihrer Unterkunft bleiben, einer geeigneten Beschäftigung nachgehen und bestimmte Lebensbedingungen einhalten.
- Die Unterkunft darf nur zu bestimmten Zwecken und Zeiten verlassen werden.
- Kosten für den eüH betragen 22 Euro pro Tag, außer bei Untersuchungshaft, wo keine Kosten zu ersetzen sind.
- In der Unterkunft wird eine Basisstation zur Übermittlung von Funksignalen und zur Durchführung von Kontrollanrufen installiert.
- Die überwachte Person trägt einen Funksender am Fußknöchel, der mit der Basisstation verbunden ist.
- Überwachung erfolgt in einer Überwachungszentrale in Wien.
- Am 1. August 2020 waren 324 Personen (3,79 % der Strafgefangenen) im elektronisch überwachten Hausarrest.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-31 15:24:11

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