Hundeangriff in Linz: Radfahrer verletzt – Gericht urteilt scharf!
Hundeangriff in Linz: Radfahrer verletzt – Gericht urteilt scharf!
Linz, Österreich - Ein erheblicher Vorfall zum Thema Hundeverhalten hat zuletzt in Linz Aufsehen erregt. Im Mai 2023 biss ein Hund einen Radfahrer in den Hinterkopf, nachdem dieser gestürzt war. Laut einem Bericht von Krone erlitt der Radfahrer eine Wunde, die genäht und mehrfach behandelt werden musste. Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Ansfelden stellte daraufhin die Auffälligkeit des Hundes fest, was zu einer Beschwerde des Hundehalters beim Landesverwaltungsgericht OÖ führte.
Der Hundehalter argumentierte, dass das alte Oö. Hundehaltegesetz zur Anwendung kommen sollte und behauptete, dass der Hund sich erschrocken habe und ansonsten unauffällig sei. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde des Hundehalters jedoch ab. Dabei wurde festgestellt, dass das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 zur Anwendung komme, das striktere Regeln für auffällige Hunde vorsieht.
Neuere Gesetze und deren Auswirkungen
Die Beurteilung, dass die Auffälligkeit eines Hundes gegeben ist, ergibt sich laut Gericht aus einer Verletzung eines Menschen, wie es auch im Strafgesetzbuch definiert ist. In diesem konkreten Fall wurde die Kopfwunde des Radfahrers als leichte Verletzung qualifiziert. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass kein Angriff auf den Hund vorausgegangen war, da ein stürzender Radfahrer per se keinen Angriff darstellt. Der Bürgermeister hatte somit korrekt gehandelt, als er die Auffälligkeit des Hundes feststellte.
Mit dem neuen Tierschutzgesetz, das die Bundesregierung in Österreich eingeführt hat, soll die Sicherheit im Umgang mit Hunden erhöht werden. Dieses Gesetz, das striktere Verpflichtungen für Hundehalter beinhaltet, sieht unter anderem vor, dass Halter von auffälligen Hunden den Hund nicht an einen neuen Halter abgeben dürfen, bevor sie der Gemeinde schriftlich die Kontaktdaten des neuen Halters bekannt geben. Dies ist auch bei behördlich bewilligten Einrichtungen von Bedeutung, wie in den rechtlichen Rahmenbedingungen ausgeführt wird (RIS).
Schutz vor Gefahren durch Hunde
Das neue Tierschutzgesetz hat auch Maßnahmen zum Schutz von Haustieren, insbesondere Hunden, eingeführt. Anstatt einer Rasseliste verbietet es spezifische Qualzuchtmerkmale und setzt auf striktere Kontrollen von Züchtern. Insbesondere nach Vorfällen wie dem tödlichen Angriff auf eine Joggerin in Oberösterreich, der im Oktober 2022 stattfand, wurde der Bedarf für strengere Vorschriften deutlich. Berichten zufolge nahm der beteiligte Hund an einem Beiß- und Angriffstraining teil, was die Diskussion über die Notwendigkeit von regulativen Maßnahmen neu entfacht hat, wie Planet Hund berichtet.
Zusätzlich zu diesen Regelungen verlangt das Tierschutzgesetz einen Sachkundenachweis für Hundehalter, der Fachkenntnisse zur Haltung von Hunden und anderen Tieren nachweist. Neue Vorschriften zur Schutzhundeausbildung und über das Training von Gebrauchshunden wurden ebenfalls eingeführt, um die Sicherheit in der Interaktion zwischen Mensch und Tier zu optimieren.
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Ort | Linz, Österreich |
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