Grazer Amoklauf: Datenschutz versagte – Täter trotz Warning frei!

Amoklauf in Graz: Fragen zur psychischen Eignung und Datenschutz, der Täter konnte trotz Warnungen legal Waffen erwerben.
Amoklauf in Graz: Fragen zur psychischen Eignung und Datenschutz, der Täter konnte trotz Warnungen legal Waffen erwerben. (Symbolbild/DNAT)

Grazer Amoklauf: Datenschutz versagte – Täter trotz Warning frei!

Graz, Österreich - Der Amoklauf in Graz hat Österreich erschüttert und wirft gravierende Fragen über das behördliche Versagen auf. Der Täter, ein 21-jähriger Mann, wurde bei seiner Musterung als psychisch ungeeignet eingestuft. Trotz dieser Einstufung gelang es ihm, legal Waffen zu erwerben, da Informationen über seine psychische Instabilität aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht weitergegeben wurden. Dies führte zu einem Aufschrei in der Öffentlichkeit. Der steirische Landeshauptmann und ehemalige Verteidigungsminister Mario Kunasek äußerte Bedenken hinsichtlich der effektiven Sicherheitsvorkehrungen und forderte eine Überarbeitung der Regelungen zur Informationsweitergabe berichtet, dass ….

Am 20. Juni 2015 verwandelte der Täter die Grazer Innenstadt in ein Schlachtfeld. Mit einem zwei Tonnen schweren Geländewagen fuhr er gezielt in Fußgängerzonen und auf Gehsteigen, wobei er Jagd auf unbeteiligte Passanten machte. Bei diesem Amoklauf starben tragischerweise drei Personen, darunter ein vierjähriger Junge. 36 weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Die Stadt Graz befand sich mehrere Wochen im Ausnahmezustand, während über 10.000 Menschen an einem Trauermarsch teilnahmen berichtet, dass ….

Psychische Gesundheit und öffentliche Sicherheit

Die Ereignisse werfen die Frage auf, inwieweit die psychische Gesundheit in der Gesellschaft und in den Behörden ausreichend priorisiert wird. Psychische Erkrankungen tragen in der Europäischen Region bis zu 25% zur Krankheitslast bei und sind somit eine erhebliche Herausforderung im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Die WHO und die EU haben Maßgaben erarbeitet, um diese Problematik zu adressieren und die mentale Gesundheit zu fördern. Hierzu gehört auch die „Europäische Erklärung zur psychischen Gesundheit“, die bereits 2005 verabschiedet wurde und mehrere Handlungsfelder umfasst, darunter Gesundheitsförderung und Suizidprävention informiert darüber ….

Es bleibt festzuhalten, dass Alen R., der Amokfahrer, vor seinem verurteilten Handeln eine ernstzunehmende psychische Erkrankung hatte, die jedoch unzureichend behandelt und überwacht wurde. Im Nachgang wurde im Prozess über seinen psychischen Zustand diskutiert. Manche Gutachter hatten ihm Unzurechnungsfähigkeit attestiert, während andere ihn für schuldfähig hielten. Letztendlich wurde er wegen des „geplanten Massenmords“ zu lebenslanger Haft verurteilt und verweigerte seither Therapiemaßnahmen, was seine Situation weiter verschlechterte.

Hinweise auf bestehenden Veränderungsbedarf

Die jüngsten Vorfälle zeigen, wie notwendig es ist, bestehende Gesetze hinsichtlich psychischer Gesundheit und der Informationsweitergabe zu überdenken. So stellte sich heraus, dass trotz seiner psychischen Vorgeschichte der Täter in der Lage war, Waffen zu erwerben und im Umgang mit diesen letztlich tödliche Gewalt auszuüben. Die Forderungen nach einer Reform, wie sie von Mario Kunasek geäußert wurden, könnten der erste Schritt in die richtige Richtung darstellen, um ähnliche Tragödien in Zukunft zu verhindern.

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OrtGraz, Österreich
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