Freispruch für Kurz? Anwalt fordert neuen Prozess im OLG Wien!

Wien, Österreich - Am Wiener Schmerlingplatz fand am Montag eine Verhandlung von öffentlichem Interesse statt, bei der der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz und sein Anwalt Otto Dietrich pünktlich eintrafen. Diese Verhandlung bezieht sich auf die Berufungen gegen die Schuldsprüche, die Kurz und Bernhard Bonelli wegen Falschaussagen erhalten haben. Richter Werner Röggla leitet die Anhörung, die am Oberlandesgericht (OLG) Wien durchgeführt wird. In der ersten Instanz wurde Kurz im Februar 2022 zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, während Bonelli eine sechsmonatige Bewährungsstrafe erhielt. Beide haben gegen die Urteile Berufung eingelegt, wie oe24 berichtet.
Im Rahmen der Verhandlung wurde erörtert, dass Kurz seine Rolle bei der Aufsichtsratsbestellung der Staatsholding ÖBAG nicht umfassend dargestellt hat. Die Bestellung von Thomas Schmid an die Spitze der ÖBAG war dabei ein zentraler Punkt der Diskussion. Kurz selbst bezeichnete die gegen ihn gerichteten Ermittlungen als „schwer nachzuvollziehen“ und äußerte Bedenken gegen den Richter Michael Radasztics, der Informationen an den Politiker Peter Pilz weitergegeben hatte. In der Erstrichterscheidung wurde festgestellt, dass Kurz in einem von drei Anklagepunkten schuldig gesprochen wurde, da er im U-Ausschuss einen „tatsachenwidrigen“ Eindruck seiner Rolle vermittelt hatte, wie ORF hinzufügt.
Wichtige Entwicklungen und Korruptionsaffären
Die laufenden Ermittlungen sind im Kontext der sogenannten Ibiza-Affäre zu sehen, die durch ein geheimes Video von Heinz-Christian Strache ausgelöst wurde. Diese Affäre hatte bereits 2020 zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses geführt, der sich mit der mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung auseinandersetzte. Auch in der Inseratenaffäre, die seit 2021 gegen die ÖVP läuft, gibt es Vorwürfe der missbräuchlichen Verwendung von Steuermitteln für politische Werbung. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat sowohl die Erstinstanzentscheidungen akzeptiert als auch angekündigt, in der Verhandlung Stellung zu nehmen, was das Verfahren weiter kompliziert, wie Verfassungsblog thematisiert.
Ein Schlüsselzeuge in diesem Prozess ist Thomas Schmid, der in seinen Einvernahmen Kurz und andere schwer belastete. Schmid erhielt aufgrund seiner Aussagen den Status als Kronzeuge. Darüber hinaus zeigte der Kreutner-Bericht, der die Rechtsstaatlichkeit in Österreich und Europa untersucht, erhebliche institutionelle Schwächen im Justizsystem auf. Politische Korruption stellt demnach ein weitreichendes Problem dar, das unmittelbare Reformen verlangt. Mehrere Empfehlungen, darunter die Schaffung einer unabhängigen Generalstaatsanwaltschaft, wurden unterbreitet, jedoch gibt es bislang keine konkreten Initiativen zur Umsetzung der Vorschläge.
Kurz hat im laufenden Prozess stets betont, dass er nicht bewusst falsch ausgesagt habe, und bestreitet die schweren Vorwürfe. Das OLG hat mehrere Optionen: Es kann den Schuldspruch bestätigen, aufheben, das Strafmaß ändern oder das Verfahren teilweise zurückverweisen. Die Entscheidung steht somit weiterhin im Raum und könnte weitreichende Folgen für Kurz und seine politischen Ambitionen haben.
Details | |
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Vorfall | Korruption |
Ort | Wien, Österreich |
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