Heute ist der 6.06.2025
Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/anwalt-ernennt-kurz-zum-magister/634827229):
- Otto Dietrich, Anwalt von Sebastian Kurz, beantragt Freispruch für Kurz beim Prozess.
- Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht (OLG) Wien zu Schuldsprüchen gegen Kurz und Bernhard Bonelli wegen Falschaussagen begonnen.
- Richter Werner Röggla leitet die Verhandlung.
- Kurz wurde im Februar 2022 zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, Bonelli zu sechs Monaten bedingter Haft.
- Beide haben Berufung gegen die Urteile eingelegt.
- Kurz soll seine Rolle bei der Aufsichtsratsbestellung der Staatsholding ÖBAG heruntergespielt haben.
- Thomas Schmid wurde damals an die Spitze der ÖBAG bestellt.
- Kurz bezeichnete die Ermittlungen gegen ihn als "schwer nachzuvollziehen".
- Er wurde beschuldigt, bei einer Frage nicht falsch, aber "nicht ausführlich genug" geantwortet zu haben.
- Kurz äußerte Bedenken über den Richter Michael Radasztics, der Informationen an Peter Pilz weitergegeben hatte.
- Die Ermittlungen wurden durch die Ibiza-Affäre von Heinz-Christian Strache ausgelöst.
- Daten von Schmid wurden beschlagnahmt und ausgewertet, was zu den Falschaussage-Ermittlungen führte.
- Schmid belastete in seinen Einvernahmen Kurz und andere Personen.
- Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) akzeptierte die erstinstanzlichen Entscheidungen.
- Kurz bestreitet, im U-Ausschuss bewusst falsch ausgesagt zu haben.
- OLG kann Schuldspruch bestätigen, aufheben, Strafhöhe ändern oder Verfahren teilweise zurückverweisen.
Source 2 (https://orf.at/stories/3394612/):
- Am Montag fand eine Verhandlung von öffentlichem Interesse am Wiener Schmerlingplatz statt.
- Ex-Kanzler Sebastian Kurz und sein Anwalt Otto Dietrich trafen pünktlich ein.
- Kurz wurde im „Ibiza“-U-Ausschuss von Stefanie Krisper (NEOS) zu seiner Rolle bei der Bestellung der Chefetage der Bundesholding ÖBAG befragt.
- Kurz äußerte, dass er unterbrochen wurde und ihm vorgeworfen wurde, einen falschen Eindruck erweckt zu haben.
- Kurz kritisierte den Erstrichter Michael Radasztics wegen vermeintlicher Befangenheit.
- Er wurde im Februar 2024 zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt, Bonelli zu sechs Monaten.
- Die WKStA akzeptierte die Urteile, beide Angeklagten kündigten Berufung an.
- Kurz wurde in einem von drei Anklagepunkten schuldig gesprochen, bezüglich seiner Aussage im U-Ausschuss.
- Der Dreiersenat des OLG führte das Ersturteil aus, wonach Kurz seine Rolle bei der Bestellung des ÖBAG-Aufsichtsrats „tatsachenwidrig“ wiedergegeben habe.
- Bonelli wird vorgeworfen, Kurz’ Rolle bei dem Vorgang falsch dargestellt zu haben.
- Anwalt Dietrich zitierte aus dem U-Ausschuss-Protokoll und wies auf die Verantwortung der Abgeordneten hin.
- Die WKStA wird ebenfalls das Wort ergreifen, bevor die Angeklagten an der Reihe sind.
- Der Dreiersenat kann die Urteile bestätigen oder das Strafmaß ändern; ein neues Urteil wäre rechtskräftig.
- Das „Ibiza-Video“ führte zu zahlreichen Ermittlungen, darunter die Beschlagnahme von Handys und Datenträgern.
- Thomas Schmid, ehemaliger Generalsekretär im Finanzministerium, belastete Kurz schwer und erhielt Kronzeugenstatus.
- 2020 wurde ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung eingesetzt.
- Kurz bestritt, in die Ernennung Schmids zum ÖBAG-Chef involviert gewesen zu sein.
- Ermittlungen laufen auch in der Inseratenaffäre der ÖVP, die seit 2021 bestehen.
- Der Vorwurf in der Inseratenaffäre betrifft die Verwendung von Steuergeld für Umfragen und Medienplatzierungen.
- Sabine Beinschab, die in Einvernahmen geständig war, erhielt ebenfalls Kronzeugenstatus.
- Kurz bestreitet die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.
Source 3 (https://verfassungsblog.de/kreutner-bericht-korruption-oesterreich/):
- Der Kreutner-Bericht thematisiert die Rechtsstaatlichkeit in Österreich und Europa, insbesondere nach der „Ibiza-Affäre“ von Mai 2019.
- Politische Korruption ist ein europaweites Problem, das in Österreich gravierende institutionelle Schwächen aufzeigt, insbesondere im Justizsystem.
- Christian Pilnacek, ein ehemaliger hochrangiger Justizbeamter, wurde am 20. Oktober 2023 tot am Donau-Ufer aufgefunden; ihm wurden Datenträger und Schlüssel abgenommen.
- Pilnacek hatte in Chat-Nachrichten politischen Druck in strafrechtlichen Ermittlungen angeprangert, was zur Einsetzung einer Untersuchungskommission durch Justizministerin Alma Zadic führte.
- Die Kommission, geleitet von Martin Kreutner, legte am 15. Juli 2024 ihren Abschlussbericht vor, der gravierende Mängel im österreichischen Justizsystem feststellt.
- Der Bericht spricht von einer „Zwei-Klassen“-Justiz, bei der prominente Beschuldigte anders behandelt werden als Normalbürger.
- Politische Weisungen im Justizministerium beeinflussen Anklagen, was zu Transparenzproblemen führt.
- Die Kommission empfiehlt die Schaffung einer unabhängigen Generalstaatsanwaltschaft und eine Stärkung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
- Der Bericht hat eine politische Debatte ausgelöst, jedoch sind keine unmittelbaren Initiativen zur Umsetzung der Empfehlungen erkennbar.
- Reformen zur Trennung von Justiz und Politik sind überfällig, um die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten.
- Der § 35c Staatsanwaltschaftsgesetz, der der Staatsanwaltschaft erlaubt, Ermittlungen ohne Begründung abzulehnen, wird als problematisch angesehen.
- Der Kreutner-Bericht hebt die Notwendigkeit hervor, die Verzahnung zwischen nationaler und europäischer Justiz zu verbessern.
- Es wird gefordert, ein individuelles Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und eine Reform des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu etablieren.
- Der Bericht wird als Weckruf für notwendige Reformen in der Justiz angesehen, die über Österreich hinausgehen.