Freiheitliche fordern: Direkte Demokratie jetzt stärken! Schande für die Ampel?
Freiheitliche fordern: Direkte Demokratie jetzt stärken! Schande für die Ampel?
Wien, Österreich - Norbert Nemeth, Klubobmann-Stellvertreter der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), hat sich in einer aktuellen Stellungnahme zur Situation der direkten Demokratie in Österreich geäußert. Er bezeichnet die jüngsten Änderungen der Geschäftsordnung in Verbindung mit dem Informationsfreiheitsgesetz als positive Nachrichten, hebt jedoch hervor, dass die Regierung wenig Engagement für die Stärkung der direkten Demokratie zeigt. Laut OTS wurden seit 2020 mehr Volksbegehren eingebracht als in den gesamten 60 Jahren zuvor. Dies belegt das wachsende Interesse der Bürger an Mitbestimmung.
Die Freiheitlichen haben ein umfassendes Konzept für die Nationalratswahl 2024 erarbeitet, das den Ausbau der direkten Demokratie in den Vordergrund stellt. Im aktuellen Regierungsprogramm der Ampelkoalition, die aus den Parteien Schwarz, Rot und Pink besteht, wird das Thema allerdings nicht behandelt. Ab dem 1. September 2025 soll Informationsfreiheit im Parlament umgesetzt werden, wobei Informationen von allgemeinem Interesse auf der Parlaments-Homepage veröffentlicht werden.
Widersprüche in der Informationspolitik
Nemeth kritisiert zudem die unterschiedlichen Fristen für die Beantwortung von Anfragen. Bürger müssen mit einer Frist von vier Wochen rechnen, während Abgeordnete acht Wochen Zeit haben, um auf Ministeranfragen zu reagieren. Diese Diskrepanz will er in zukünftige Debatten einbringen. Besonders anstoßend erscheint ihm die häufige Anpassung der Geschäftsordnung, die seit 1920 insgesamt 29-mal geändert wurde, und alleine in der letzten Legislaturperiode siebenmal. Diese „juristische Inflation“ mindert seiner Ansicht nach die Lesbarkeit der Regelungen und zieht unreflektierte Anpassungen an EU-Recht nach sich.
Die direkte Demokratie in Österreich blickt auf eine lange Geschichte zurück, die bis ins Jahr 1919 reicht, als sie in Vorarlberg eingeführt wurde. Nach und nach folgten die anderen Bundesländer, die zwischen 1921 und den 1980er Jahren eigene Regelungen für Volksbegehren und Volksabstimmungen entwickelten. Laut hpb.univie.ac.at haben alle neun Bundesländer mittlerweile Einrichtungen der direkten Demokratie in ihren Landesverfassungen verankert.
Mechanismen der Bürgerbeteiligung
Volksbegehren können auf Landesebene initiiert werden, wobei die Bestimmungen je nach Bundesland variieren. In Vorarlberg beispielsweise ist eine Volksabstimmung möglich, wenn binnen acht Wochen nach Gesetzesbeschluss 10.000 Bürgeranträge eingehen. Doch nicht alle Initiativen sind erfolgreich, wie ein Beispiel aus Tirol zeigt, wo 2009 ein Volksbegehren mit nur 3.086 Unterschriften scheiterte.
Ein spezifisches Verfahren für die Durchführung eines Volksbegehrens sieht vor, dass mindestens 1 Promille der Wohnbevölkerung, also aktuell etwa 8.969 Personen, die Einleitung unterstützen müssen. Diese Unterstützung zählt auch zu den benötigten 100.000 Unterschriften, die erforderlich sind, um eine parlamentarische Behandlung zu erreichen. Nach der Einleitungsphase folgt eine Eintragungswoche von acht Tagen, in der Bürger ihre Unterschrift persönlich oder online leisten können, wie parlament.gv.at erklärt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die aktuelle Situation der direkten Demokratie in Österreich sowohl Herausforderungen als auch Chancen bietet. Der Umgang der Ampelkoalition mit dem Thema wird von der FPÖ kritisch gesehen und könnte in den nächsten Monaten in den politischen Diskussionen an Bedeutung gewinnen.
Details | |
---|---|
Ort | Wien, Österreich |
Quellen |
Kommentare (0)