EU-Waldschutzgesetz: Kritiker warnen vor gefährlichen Schlupflöchern!

EU, Europa - Die neue EU-Entwaldungsverordnung soll ab Ende 2023 in Kraft treten und erhebliche Änderungen bei der Einfuhr von Rohstoffen wie Soja, Rindfleisch und Holz bewirken. Ein zentrales Ziel dieser Verordnung ist es, den Import von Produkten zu regeln, die in Verbindung mit Entwaldung oder Waldschädigung stehen. Ab Ende 2025 dürfen nur solche Produkte in die EU eingeführt werden, die nachweislich nicht von entwaldeten Flächen stammen. Dies wurden in der aktuellen Diskussion um die Verordnung unterstrichen, wie Ökonews berichtet.
Die EU-Kommission hat in diesem Zusammenhang ab sofort eine Einstufung von Produkten in drei Risikokategorien eingeführt: geringes, mittleres und hohes Risiko. Zu den Hochrisikoländern zählen Belarus und Nordkorea, während Länder wie Brasilien und Indonesien, die ebenfalls hohe Entwaldungsraten aufweisen, nicht in diese Kategorie fallen. Alle EU-Länder wurden hingegen als geringes Risiko eingestuft.
Kritik und Warnungen von Umweltschützern
Umweltschützer warnen vor potenziellen Schlupflöchern in der Verordnung. Greenpeace-Waldexperte Harald Gross äußerte Bedenken, dass die Einstufung von Hochrisikoländern, mit denen kaum Handel betrieben wird, die Glaubwürdigkeit des Gesetzes beeinträchtigen könnte. Eine zusätzliche „Null-Risiko“-Kategorie, die im Koalitionsvertrag der neuen deutschen Bundesregierung geplant ist, könnte die Wirkung des Gesetzes weiter abschwächen. Greenpeace mahnt, dass die vorgesehenen Kontrollen und Sorgfaltspflichten für Unternehmen nicht ausreichen könnten, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen und den Glaubwürdigkeitsverlust zu verhindern.
Im Hinblick auf die Implementierung der Verordnung verspricht die EU-Kommission, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um geschätzt 30 Prozent zu senken. Dies soll durch neue Leitfäden und die Einführung eines harmonisierten Umsetzungsansatzes in allen EU-Staaten erreicht werden. Ein delegierter Rechtsakt wird noch in diesem Jahr den Anwendungsbereich der EU-Entwaldungsverordnung präzisieren und vereinfachen, wie der EU-Repräsentationsdienst Deutschland bekannt gab.
Nachweispflichten und Kontrolle
Unternehmen müssen künftig Sorgfaltserklärungen vorlegen, um den Nachweis zu führen, dass ihre Produkte nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden. Die betroffenen Erzeugnisse umfassen nicht nur Rind, sondern auch Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz und deren Erzeugnisse wie Leder und Möbel. Die neuen Vorschriften, die mit einer überwältigenden Mehrheit von 552 zu 44 Stimmen im EU-Parlament angenommen wurden, sehen vor, dass Länder innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung in Risikokategorien eingestuft werden. Dies wird entscheidend sein, um die Kontrollen entsprechend anzupassen und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, wie das EU-Parlament erläutert.
Die Intensität der Kontrollen wird variieren je nach Risikostatus: Hochrisikoprodukte unterliegen einer Überprüfungsquote von 9 %, während bei normalem Risiko eine Quote von 3 % und bei geringem Risiko nur 1 % erforderlich ist. Mit Hilfe von Satellitenüberwachung sowie DNA-Analysen möchten die EU-Behörden die Herkunft der Produkte überprüfen. Geplant sind zudem Sanktionen für Verstöße, die verhältnismäßig und abschreckend ausfallen sollen.
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Vorfall | Umwelt |
Ort | EU, Europa |
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