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Heute ist der 25.05.2025

Datum: 25.05.2025 - Source 1 (https://www2.oekonews.at/deutschland-greenpeace-warnt-vor-schlupfloechern-im-eu-waldschutzgesetz+2400+1227037):
- Einstufung von Produkten wie Soja, Rindfleisch und Holz nach Risiko von Entwaldung oder Waldschädigung.
- Drei Risikokategorien: geringes, mittleres und hohes Risiko.
- Ab Ende 2025 dürfen nur Produkte in die EU importiert werden, die nachweislich nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.
- Kontrollen und Sorgfaltspflichten für Unternehmen werden je nach Risikoeinstufung des Herkunftslandes verschärft.
- EU-Kommission hat vier Staaten als Hochrisiko-Länder eingestuft: Belarus, Nordkorea und zwei weitere.
- Länder mit hoher Entwaldung wie Brasilien und Indonesien wurden nicht als Hochrisiko eingestuft.
- Alle EU-Länder erhielten einen geringen Risikostatus.
- Neue deutsche Bundesregierung plant im Koalitionsvertrag eine zusätzliche „Null-Risiko“-Kategorie.
- Greenpeace-Waldexperte Harald Gross warnt, dass dies das Gesetz abschwächen könnte.
- Kritik an der Einstufung von Hochrisikoländern, mit denen kaum Handel stattfindet, während EU-Staaten pauschal als geringes Risiko gelten.
- Warnung vor negativen wirtschaftlichen Folgen und Glaubwürdigkeitsverlust des Gesetzes.

Source 2 (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-entwaldungsverordnung-kommission-erleichtert-die-umsetzung-2025-04-16_de):
- Die EU-Kommission erleichtert die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR).
- Die Verordnung tritt Ende 2023 für Mitgliedstaaten, Marktteilnehmer und Händler in Kraft.
- Neue Leitfäden wurden veröffentlicht, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.
- Die Maßnahmen reagieren auf Rückmeldungen internationaler Partner.
- Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um geschätzt 30 Prozent zu reduzieren.
- Die aktualisierten Leitlinien bieten vereinfachte Nachweismöglichkeiten für entwaldungsfreie Produkte.
- Harmonisierte Umsetzung des Gesetzes in der gesamten EU wird gewährleistet.
- Ein delegierter Rechtsakt wird den Anwendungsbereich der EUDR präzisieren und vereinfachen.
- Das Länder-Benchmarking-System wird bis spätestens 30. Juni 2025 fertiggestellt.
- Vereinfachungsmaßnahmen umfassen:
- Wiederverwendung bestehender Sorgfaltserklärungen für bereits im EU-Markt befindliche Waren.
- Bevollmächtigte können Sorgfaltserklärungen im Namen von Unternehmensgruppen vorlegen.
- Jährliche Sorgfaltspflichterklärungen anstelle von Erklärungen für jede Lieferung.
- Klärung des Begriffs „Feststellung“ zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht.
- Die Anzahl der einzureichenden Sorgfaltserklärungen soll erheblich verringert werden.
- Die Kommission hat den Dialog mit Drittländern, Unternehmen und globalen Partnern verstärkt.
- Über 300 spezielle Sitzungen zur EUDR wurden 2024 abgehalten.
- Mehr als 50 Webinare mit 15.500 Plätzen für Online-Schulungen wurden angeboten.
- Finanzielle Unterstützung für globale Partner zur Förderung entwaldungsfreier Wertschöpfungsketten wurde auf 86 Millionen Euro ausgeweitet.
- Die EUDR soll sicherstellen, dass wichtige Güter auf dem EU-Markt nicht zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen.

Source 3 (https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20230414IPR80129/parlament-nimmt-neues-gesetz-zur-bekampfung-der-weltweiten-entwaldung-an):
- Einfuhren bestimmter Rohstoffe in die EU erfordern eine Sorgfaltserklärung von Lieferanten.
- Die Sorgfaltserklärung muss bestätigen, dass Produkte nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden.
- Unternehmen müssen nachweisen, dass Produkte den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen, einschließlich der Achtung von Menschenrechten und Rechten indigener Völker.
- Betroffene Erzeugnisse: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz und Produkte, die diese Rohstoffe enthalten oder aus ihnen hergestellt wurden (z. B. Leder, Schokolade, Möbel).
- Vorschriften wurden auf Kautschuk, Holzkohle, Druckerzeugnisse und einige Palmölderivate ausgeweitet.
- Definition von Waldschädigung umfasst nun auch Umwandlung von Primärwäldern in Plantagenwälder.
- Länder werden innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung als gering-, normal- oder hochrisikobehaftet eingestuft.
- Kontrollintensität variiert je nach Risikoniveau: 9 % (hoch), 3 % (normal), 1 % (gering).
- EU-Behörden haben Zugang zu Informationen von Unternehmen, einschließlich geografischer Koordinaten.
- Überprüfung der Herkunft der Erzeugnisse erfolgt durch Satellitenüberwachung und DNA-Analysen.
- Sanktionen für Verstöße müssen verhältnismäßig und abschreckend sein; höchste Geldstrafe mindestens 4 % des Jahresumsatzes.
- Neue Vorschriften wurden mit 552 zu 44 Stimmen bei 43 Enthaltungen angenommen.
- Nächste Schritte: Formelle Billigung durch den Rat, Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, Inkrafttreten nach 20 Tagen.
- Hintergrund: FAO schätzt, dass von 1990 bis 2020 420 Millionen Hektar Wald in landwirtschaftlich genutzte Fläche umgewandelt wurden, EU-Verbrauch verantwortlich für etwa 10 % dieser Entwaldung, hauptsächlich durch Palmöl und Soja.
- EU-Parlament forderte im Oktober 2020 Vorschriften zum Schutz der Wälder.
- Einigung zwischen Parlament und EU-Mitgliedstaaten auf neue Vorschriften am 6. Dezember 2022.

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Erstellt am: 2025-05-25 01:24:11

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