EU-Vermögensregister: Transparenz oder Eingriff in Ihre Privatsphäre?

Frankfurt, Deutschland - Ein zentrales EU-weites Vermögensregister ist in Planung, um wesentliche Vermögenswerte von natürlichen und juristischen Personen zu erfassen. Dieses Register soll unter anderem Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere, digitale Währungen sowie bewegliches Vermögen wie Kunstwerke umfassen. Gemäß der Europäischen Kommission wurde eine Machbarkeitsstudie zur technischen und rechtlichen Umsetzung im Oktober 2024 veröffentlicht, um den Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung zu verstärken. Unterstützer des Projekts betrachten es als wesentlichen Schritt hin zu mehr finanzieller Transparenz in der EU.
Allerdings gibt es auch kritische Stimmen. Dr. Peter Wagesreiter, ein Finanzrechtsexperte, äußerte Bedenken hinsichtlich der Erfassung persönlicher Vermögenswerte und deren möglichen Einfluss auf die informationelle Selbstbestimmung. Kritiker warnen vor einem möglichen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und dem Risiko eines Vertrauensverlustes in staatliche Institutionen. Datenschutzrechtliche Fragen stehen ebenfalls im Raum, nachdem der Europäische Gerichtshof bereits 2022 feststellte, dass eine vollständige öffentliche Einsichtnahme in solche Daten mit Grundrechten unvereinbar sei.
Datenspeicherung und Zugriffsrechte
Die Daten sollen zunächst auf nationaler Ebene erfasst und zu einem späteren Zeitpunkt auf EU-Ebene zusammengeführt werden. Zugriffsberechtigt sollen jedoch nur staatliche Stellen wie Finanz- und Strafverfolgungsbehörden sein; eine öffentliche Einsichtnahme in die Register ist nicht vorgesehen. Wagesreiter fordert klar definierte gesetzliche Grenzen für den Datenzugriff und betont die Notwendigkeit höchster Sicherheitsstandards, um potenzielle Datenlecks und Missbrauch zu verhindern. Die Einführung des Registers wird voraussichtlich nicht vor 2025 erfolgen; erste legislative Entwürfe sind jedoch in Arbeit.
Zusätzlich zu diesen Plänen wurden im April 2024 neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet, die den Zugang zu wirtschaftlichen Eigentümerdaten für Personen mit „berechtigtem Interesse“, wie Medienschaffende oder Zivilgesellschaft, regeln. Diese Register sollen aktuelle Daten sowie Informationen, die mindestens fünf Jahre zurückreichen, enthalten. Ermittlungsbehörden erhalten erweiterte Befugnisse zur Analyse verdächtiger Aktivitäten, und es werden strengere Überwachungsbestimmungen für Personen mit einem Gesamtvermögen von mindestens 50 Millionen Euro eingeführt.
Konsequenzen und Reaktionen
Die EU plant zudem eine neue Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die in Frankfurt eingerichtet werden soll. Diese Behörde wird die Aufsicht über risikobehaftete Finanzunternehmen übernehmen und fungiert als zentrale Drehscheibe für Daten und Informationen. Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche sollen vor der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vom Rat formal angenommen werden, was auf Bürgerforderungen reagiert, die während der Konferenz zur Zukunft Europas geäußert wurden.
Kritiker hinterfragen jedoch die Notwendigkeit dieser Maßnahmen und den Einfluss auf das Vertrauen der Bürger in die EU. Während die Pläne zur Verfügungstellung umfassenderer Informationen über Vermögenswerte zunehmen, bleiben die Befürchtungen über einen möglichen Überwachungsstaat und den Verlust der Privatsphäre bestehen. Die Diskussion über das EU-Vermögensregister bleibt somit ein zentraler Streitpunkt im Spannungsfeld zwischen Datenschutz, staatlicher Kontrolle und Finanzaufsicht.
Für detaillierte Informationen über die geplanten Maßnahmen und deren Hintergründe, können Sie die Berichte von OTS, Europarl und anwalt.de aufrufen.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Frankfurt, Deutschland |
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