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Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250602_OTS0012/eu-vermoegensregister-mehr-transparenz-oder-ein-eingriff-in-die-privatsphaere):
- Geplantes EU-weites zentrales Vermögensregister zur Erfassung wesentlicher Vermögenswerte von natürlichen und juristischen Personen.
- Vermögenswerte umfassen: Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere, digitale Währungen, bewegliches Vermögen (z.B. Kunstwerke).
- Europäische Kommission veröffentlichte im Oktober 2024 Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zur technischen und rechtlichen Umsetzung.
- Ziel des Registers: verstärkter Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung.
- Unterstützer sehen es als Schritt zu mehr finanzieller Transparenz in der EU.
- Kritiker warnen vor Eingriffen in die Privatsphäre und potenziellem Vertrauensverlust in staatliche Institutionen.
- Dr. Peter Wagesreiter, Finanzrechtsexperte, äußert Bedenken zur Erfassung persönlicher Vermögenswerte und deren Auswirkungen auf die informationelle Selbstbestimmung.
- Speicherung der Daten soll auf nationaler Ebene erfolgen, später Zusammenführung auf EU-Ebene.
- Datenschutzrechtliche Fragen sind relevant; Europäischer Gerichtshof stellte 2022 fest, dass vollständige öffentliche Einsichtnahme mit Grundrechten unvereinbar ist.
- Zugriffsberechtigt sollen nur staatliche Stellen (z.B. Finanz- und Strafverfolgungsbehörden) sein; öffentliche Einsicht ist nicht vorgesehen.
- Wagesreiter fordert klare gesetzliche Grenzen für den Datenzugriff und höchste Sicherheitsstandards zur Vermeidung von Datenlecks und Missbrauch.
- Einführung des Registers wird voraussichtlich 2025 nicht erfolgen; frühestens mit ersten legislativen Entwürfen ist zu rechnen.
- Diskussion um das EU-Vermögensregister bleibt 2025 ein Streitpunkt zwischen Datenschutz, staatlicher Kontrolle und Finanzaufsicht.

Source 2 (https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240419IPR20586/neue-eu-vorschriften-zur-bekampfung-der-geldwasche-verabschiedet):
- Neue Gesetze ermöglichen Personen mit „berechtigtem Interesse“ (z. B. Medienschaffende, Zivilgesellschaft, Behörden) direkten Zugang zu wirtschaftlichen Eigentümerdaten in nationalen Registern.
- Register enthalten aktuelle Daten sowie Informationen, die mindestens fünf Jahre zurückreichen.
- Zentrale Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIU) erhalten erweiterte Befugnisse zur Analyse und Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- Verpflichtete (z. B. Banken, Vermögensverwalter, Immobilienmakler) müssen verdächtige Aktivitäten an FIUs melden.
- Ab 2029 müssen Profifußballvereine der obersten Liga die Identität ihrer Kunden überprüfen und verdächtige Transaktionen melden.
- Verschärfte Überwachungsbestimmungen für Personen mit einem Gesamtvermögen von mindestens 50 Millionen Euro.
- EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen, außer zwischen Privatpersonen im nichtprofessionellen Bereich.
- Maßnahmen zur Einhaltung gezielter Finanzsanktionen und zur Vermeidung von Sanktionenumgehung.
- Neue Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) wird in Frankfurt eingerichtet.
- AMLA überwacht risikoreiche Finanzunternehmen, greift bei Versagen der Aufsichtsbehörden ein und fungiert als zentrale Drehscheibe.
- Paket zur Bekämpfung der Geldwäsche umfasst die sechste Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche und die EU-Verordnung über das einheitliche Regelwerk.
- Gesetze müssen vor Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vom Rat förmlich angenommen werden.
- Verabschiedung des Gesetzes reagiert auf Bürgerforderungen aus der Konferenz zur Zukunft Europas, insbesondere zu Steuerhinterziehung und Unternehmensbesteuerung.

Source 3 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/eu-vermoegensregister-die-eu-will-wissen-was-sie-besitzen-und-zwar-alles-237390.html):
- Die EU treibt den Ausbau des Vermögensregisters voran, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu verbessern und Finanzkriminalität zu bekämpfen.
- Das EU-Vermögensregister wurde im Juli 2021 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen.
- Ziel: Vereinheitlichung der Finanzvorschriften in den Mitgliedstaaten und Verbesserung der Nachverfolgung des wirtschaftlichen Eigentums an Vermögenswerten.
- Kritiker befürchten, dass dies zu einem Überwachungsstaat führen könnte.
- Verwaltung des Registers erfolgt durch die Europäische Kommission und nationale Behörden.
- Verpflichtete Unternehmen müssen strenge Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden erfüllen.
- Das Register soll vollständigen Zugang zu Informationen über Besitz und Kontrolle von Vermögenswerten gewährleisten.
- Datenschützer warnen vor möglichen Missbrauchsrisiken durch zentrale Datenspeicherung.
- Alle Bürger, unabhängig von Vermögen, sind betroffen; auch kleine Vermögenswerte müssen gemeldet werden.
- Verpflichtung für Mitglieder des Europäischen Parlaments, Kontakte zu Interessenvertretern offenzulegen, um Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.
- EU plant zentrale Speicherung und digitale Verknüpfung aller Vermögenswerte in einer Datenbank.
- Machbarkeitsstudie zur Einrichtung des Registers wurde im Juli 2021 beauftragt und soll im März 2024 abgeschlossen werden.
- Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie am 10. Juli 2024 auf der Website des Amts für Veröffentlichungen der EU.
- Kritiker fragen, ob die Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalität wirklich notwendig sind und ob das Vertrauen der Bürger in die EU gestärkt oder geschwächt wird.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-02 08:52:34

Autor:

OTS