EU startet Defizitverfahren gegen Österreich – Was nun?
EU startet Defizitverfahren gegen Österreich – Was nun?
Vienna, Österreich - Die EU-Finanzminister treffen sich am Dienstag in Brüssel zu einem entscheidenden Treffen, in dem die Eröffnung eines EU-Defizitverfahrens gegen Österreich auf der Agenda steht. Dies geschieht auf Basis einer Empfehlung der EU-Kommission, die bereits im Juni ein übermäßiges Defizit für Österreich festgestellt hatte. Im vergangenen Jahr betrug das Budgetdefizit 4,7 Prozent des BIP, und für dieses Jahr ist ein Defizit von 4,5 Prozent eingeplant, was die erlaubte Grenze von 3 Prozent gemäß den Maastricht-Kriterien überschreitet, wie vienna.at berichtet.
Der österreichische Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) wird an dem Treffen teilnehmen, besitzt jedoch kein Stimmrecht. Er äußerte sein Vertrauen in die Erreichung der Budgetziele und sieht keinen Imageschaden für Österreich auf den Finanzmärkten. Dennoch muss der Fiskalstrukturplan finalisiert werden, der Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits unter 3 Prozent aufzeigt.
Wichtige Fristen und Anforderungen
Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister wird am 8. Juli über das vorgeschlagene Verfahren entscheiden. Österreich hat bis zum 15. Oktober 2025 Zeit, konkrete Maßnahmen zur Korrektur des Defizits vorzulegen. Zudem ist das Land verpflichtet, mindestens alle sechs Monate über Fortschritte zu berichten, bis das übermäßige Defizit behoben ist. Ziel ist es, das Defizit bis 2028 auf unter 3 Prozent zu senken, bestätigte nachrichten.at.
Der Fiskalstrukturplan und das Doppelbudget erfüllen die EU-Regeln, jedoch sind weitere Maßnahmen notwendig, um das Budgetziel zu erreichen. Erstmals fielen diese Pläne unter den reformierten Wachstums- und Stabilitätspakt, der spezifische Fiskalregeln für die EU-Mitgliedstaaten festlegt. Zu den Maastricht-Kriterien gehört, dass das jährliche Budgetdefizit nicht mehr als 3 Prozent des BIP betragen darf, während die Verschuldung 60 Prozent des BIP nicht überschreiten darf, wie die Bundesbank in ihren Statistiken zur öffentlichen Finanzlage betont.
Hintergrund der Finanzpolitik
Die aktuellen Entwicklungen verdeutlichen die Wichtigkeit solider Staatsfinanzen für eine stabilitätsorientierte Währungsunion. Ein übermäßiges Defizit kann nicht nur nationale Haushalte belasten, sondern auch die gesamte EU-Wirtschaft destabilisieren. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ergänzt die im Maastricht-Vertrag festgelegten Regeln und zielt darauf ab, eine einheitliche Fiskalpolitik unter den Mitgliedstaaten sicherzustellen.
In Bezug auf die staatliche Verschuldung wird laut den Maastricht-Kriterien lediglich der Brutto-Schuldenstand betrachtet, was bedeutet, dass Finanzaktiva bei der Berechnung nicht abgezogen werden. Es ist wichtig, dass Österreich die notwendigen Schritte unternimmt, um die Vorgaben der EU zu erfüllen und das Vertrauen der Märkte zurückzugewinnen.
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Ort | Vienna, Österreich |
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