EU-Reform in Sicht: Fluggastrechte stehen auf der Kippe!

Vienna, Österreich - Die jüngsten Beratungen der EU-Staaten über einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Reform der Entschädigungsregelungen für Fluggäste haben für viel Aufregung gesorgt. Aktuell ist die Flugastrechteverordnung von 2004 (EG 261) in Kraft, die Passagieren Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro bei Verspätungen ab drei Stunden zusichert. Jedoch könnte eine geplante Änderung diese Schwellenwerte auf fünf bis zwölf Stunden erhöhen, je nach Flugdistanz, was für viele Verbraucher erhebliche Konsequenzen hätte. Vienna.at berichtet, dass dies die Entschädigungen für rund 80 Prozent der Fälle entfallen lassen könnte.
Die Reform ist auf scharfe Kritik gestoßen. Stefanie Hubig, die Bundesjustizministerin Deutschlands, hat ihre Bedenken geäußert und betont, dass Verbraucherrechte nicht abgeschafft werden sollten. Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, bezeichnete den Vorschlag als gravierenden Rückschritt. Sie warnte, dass die meisten Verspätungen zwischen zwei und vier Stunden liegen und dass Airlines möglicherweise gezielt Verspätungen verursachen könnten, um Entschädigungen zu vermeiden. Die Lobbyorganisation „Airlines for Europe“ (A4E) hingegen unterstützt die Reform und argumentiert, dass längere Zeitschwellen den Airlines mehr Zeit geben würden, um Lösungen zu finden. Allerdings bleibt unklar, ob und in welcher Form die EU-Staaten dem Vorschlag folgen werden. Ein endgültiger Kompromiss mit dem EU-Parlament ist erforderlich, um die Reform abzuschließen.
Hintergrund der Fluggastrechteverordnung
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die am 17. Februar 2005 in Kraft trat, stellte eine wichtige Maßnahme für den Schutz von Fluggästen dar. Sie sollte sicherstellen, dass Passagiere bei Nichtbeförderung, Annullierung oder erheblichen Verspätungen angemessen betreut werden und ihre Rechte respektiert werden. Laut der Verordnung haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen je nach Flugdistanz:
Flugdistanz | Entschädigung |
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Bis 1.500 km | 250 EUR |
Mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 km | 400 EUR |
Mehr als 3.500 km | 600 EUR |
Außerdem müssen Airlines Passagieren bei längeren Aufenthalten am Flughafen Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Hotelübernachtungen und Transport anbieten. Die Regelung gilt für alle Flüge von EU-Flughäfen, unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft, und erstreckt sich auch auf Flüge aus Drittstaaten zu EU-Flughäfen, sofern sie von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden. Eur-Lex erklärt, dass die verpflichtenden Informationsrechte für Fluggäste ebenfalls Teil dieser Verordnung sind.
Verbraucherschutz im Fokus
Die Verbraucherzentrale hebt hervor, dass die Fluggastrechteverordnung für viele Betroffene sehr bedeutend ist, da sie bei Verspätungen und Annullierungen einen Ausgleich von bis zu 600 Euro sicherstellen kann. Es bleibt abzuwarten, ob die geplanten Änderungen tatsächlich den erwarteten Druck auf Airlines erhöhen oder ob sie den Schutz der Fluggäste beeinträchtigen. Verbraucherschützer warnen zudem, dass nachgewiesene außergewöhnliche Umstände, die eine Entschädigung ausschließen könnten, oft von Airlines als Ausrede genutzt werden.
Mit den aktuellen Überlegungen zur Reform der Fluggastrechte stehen die Rechte der Verbraucher auf der Kippe. Der Ausgang der Verhandlungen wird in den kommenden Wochen mit Spannung verfolgt werden, insbesondere von denjenigen, die auf ihre Fluggastrechte angewiesen sind. Verbraucherzentrale bietet weitere Informationen zu den Rechten von Fluggästen und möglichen Ansprüchen bei Problemen mit Flugreisen.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Vienna, Österreich |
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