Heute ist der 25.05.2025
Datum: 25.05.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/moegliche-eu-reform-koennte-fluggastrechte-schwaechen/9425318):
- EU-Staaten beraten über Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Entschädigungsregelungen für Fluggäste.
- Aktuell gilt die Flugastrechteverordnung von 2004 (EG 261), die ab drei Stunden Verspätung eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro vorsieht.
- Neuer Vorschlag sieht vor, die Schwelle für Entschädigungen auf fünf bis zwölf Stunden zu erhöhen, abhängig von der Flugdistanz.
- Verbraucherschützer warnen, dass rund 80 Prozent der Entschädigungen entfallen könnten.
- Deutsche Bundesjustizministerin Stefanie Hubig spricht sich gegen die Änderung aus und betont, dass Verbraucherrechte nicht abgeschafft werden sollten.
- Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, kritisiert die Änderung als gravierenden Rückschritt.
- Sie weist darauf hin, dass die meisten Verspätungen zwischen zwei und vier Stunden liegen und befürchtet, dass Airlines Flüge gezielt verspäten könnten, um Entschädigungen zu vermeiden.
- Die Lobbyorganisation "Airlines for Europe" (A4E) unterstützt die Reform und argumentiert, dass längere Zeitschwellen den Airlines helfen würden, Lösungen zu finden.
- Der Vorschlag ist noch nicht beschlossen; unklar, ob und wie die EU-Staaten dem Vorschlag folgen oder Änderungen vornehmen.
- Ein endgültiger Kompromiss mit dem EU-Parlament muss gefunden werden, um die Reform abzuschließen.
Source 2 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32004R0261):
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004.
- Ziel: Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.
- Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91.
- Maßnahmen sollen ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherstellen und den Verbraucherschutz berücksichtigen.
- Fluggäste sollen bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung angemessen betreut werden.
- Schutz erstreckt sich auf Fluggäste im Linien- und Bedarfsflugverkehr.
- Verpflichtungen liegen beim ausführenden Luftfahrtunternehmen, unabhängig von der Art des Flugzeugs.
- Fluggäste sollen über ihre Rechte informiert werden.
- Mitgliedstaaten müssen Regeln für Sanktionen bei Verstößen festlegen und deren Durchsetzung gewährleisten.
- Fluggäste haben Anspruch auf Ausgleichszahlungen:
- 250 EUR für Flüge bis 1500 km.
- 400 EUR für innergemeinschaftliche Flüge über 1500 km und Flüge zwischen 1500 km und 3500 km.
- 600 EUR für längere Flüge.
- Fluggäste können zwischen Erstattung des Flugpreises oder anderweitiger Beförderung wählen.
- Unterstützungsleistungen umfassen Mahlzeiten, Hotelunterbringung und Transport zwischen Flughafen und Unterkunft.
- Besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität.
- Verordnung tritt am 17. Februar 2005 in Kraft.
Source 3 (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/fluggastrechte-auf-einen-blick-wann-habe-ich-welchen-anspruch-10366):
- Flugärger kann zu Ausgleichszahlungen zwischen 125 und 600 Euro führen.
- Fluggesellschaften müssen sich um das Wohl der Passagiere kümmern, wenn es zu längeren Aufenthalten am Flughafen oder am Reiseziel kommt.
- Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) regelt die Rechte von Airline-Kunden.
- Gilt für alle Flüge von EU-Flughäfen, unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft.
- Für Flüge von Drittstaaten zu EU-Flughäfen gilt sie nur für EU-Fluggesellschaften.
**Rechte bei Verspätungen:**
- Ausgleichszahlung bei Ankunftsverzögerung von mindestens 3 Stunden:
- 1.500 km oder weniger: 250 Euro
- Mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro
- Mehr als 3.500 km: 600 Euro
- Bei Verspätung von maximal 3 Stunden: 200 Euro (1.500 km oder weniger) und 300 Euro (mehr als 3.500 km).
- Kein Anspruch bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen.
**Unterstützungsleistungen:**
- Abflugverzögerung von mindestens 5 Stunden: Verzicht auf Flug und vollständige Erstattung.
- Betreuungsleistungen bei Abflugverzögerung:
- 1.500 km oder weniger: mindestens 2 Stunden
- Mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 km: mindestens 3 Stunden
- Mehr als 3.500 km: mindestens 4 Stunden
- Unentgeltliche Angebote: Essen, Getränke, zwei Telefonate, Hotelübernachtung bei Weiterbeförderung.
**Entschädigung bei Annullierung:**
- Ausgleichszahlung je nach Strecke und Verspätung:
- 1.500 km oder weniger: 250 Euro
- Mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro
- Mehr als 3.500 km: 600 Euro
- Bei Annullierung weniger als 7 Tage vor Abflug und Verspätung von 2-3 Stunden: 200 Euro (1.500 km oder weniger) und 300 Euro (mehr als 3.500 km).
- Kein Anspruch bei rechtzeitiger Benachrichtigung oder nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen.
**Nichtbeförderung (Überbuchung):**
- Ausgleichszahlung je nach Strecke und Verspätung:
- 1.500 km oder weniger: 250 Euro (max. 2 Stunden: 125 Euro)
- Mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro (max. 3 Stunden: 200 Euro)
- Mehr als 3.500 km: 600 Euro (max. 4 Stunden: 300 Euro).
- Unterstützungsleistungen und Betreuungsleistungen wie bei Verspätungen.
- Musterbrief für Schadenersatzansprüche verfügbar.