EU-Rechnungshof schlägt Alarm: Österreichs Zusatzpensionen in der Krise!

Vienna, Österreich - Der EU-Rechnungshof hat in einem aktuellen Bericht auf erhebliche Probleme bei Zusatzpensionen hingewiesen. Demnach ist es der Europäischen Union nicht gelungen, den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge und der Europarente voranzutreiben. Während einige Länder wie Dänemark und die Niederlande in der betrieblichen Altersversorgung führend sind – Dänemark erreicht fast 200 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP), die Niederlande beinahe 150 % – liegt Österreich mit 5,5 % des BIP im unteren Drittel der EU-Länder. Die österreichische betriebliche Altersversorgung hat ein Volumen von 26 Milliarden Euro und befindet sich im EU-Mittelfeld, wie vienna.at berichtet.
Aktuell sind in Österreich acht Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung aktiv, die 947.204 registrierte Leistungsempfänger schützen. Eine österreichische Einrichtung bietet sogar Leistungen in Liechtenstein, den Niederlanden und Deutschland an, während drei europäische Einrichtungen aus Deutschland und Belgien in Österreich tätig sind. Trotz dieser Vernetzung wird im Bericht betont, dass die Europarente (PEPP), die im März 2022 ins Leben gerufen wurde, aufgrund mangelnder steuerlicher Anreize und einer Obergrenze von 1 % für Kosten und Gebühren nicht attraktiv ist. Bisher gibt es nur ein Produkt dieser Art mit weniger als 5.000 Sparern und einem Volumen von unter 12 Millionen Euro. Der EU-Rechnungshof empfiehlt der EU-Kommission, die Gründe für die geringe Nutzung des PEPP zu analysieren.
Bedarf an Reformen
Der Bericht fordert auch eine breitere Aufstellung des Altersvorsorgesystems in Österreich sowie eine Verbesserung der Transparenz bei Kosten und Renditen. Ebenso wird eine Bewertung systemischer Risiken in der betrieblichen Altersvorsorge gefordert. Diese Systeme sind wichtig für den Sozialversicherungsschutz und zur Stärkung der Kapitalmärkte der EU.
Im Vergleich dazu zeigt Deutschland bei den Rentenausgaben, die 11,6 % des BIP ausmachen, eine moderate Regelung. Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt wird bis 2030 auf 67 Jahre angehoben, ein vorzeitiger Ausstieg ist unter bestimmten Voraussetzungen ab 63 Jahren möglich. Deutschlands Rentenausgaben liegen gemessen am BIP einen Prozentpunkt unter dem EU-Durchschnitt. Die Renten werden entsprechend der Lohnentwicklung angepasst, was Rentner an den Wohlstandsgewinnen der Gesellschaft partizipieren lässt, wie bmas.de erläutert.
Problematik der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland
Die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland steht jedoch ebenfalls vor Herausforderungen. Eine Studie von Aon hat Schwächen in diesem System aufgezeigt, insbesondere die eingeschränkte Anpassungsfähigkeit an demografische Veränderungen und die Komplexität des bAV-Systems, die Flexibilität und Teilhabe einschränkt. Der politische Mut, Strukturen zu verschlanken und flexible Auszahlungsformen einzuführen, sei notwendig, um die Rahmenbedingungen zu verbessern. Gleichzeitig wird Großbritannien als positives Beispiel genannt, da dort ein einfacheres und klareres bAV-System existiert, welches Arbeitnehmer ermutigt, Verantwortung für ihre Altersversorgung zu übernehmen, wie aon.de aufzeigt.
Die Forderung nach Reformen ist in beiden Ländern spürbar. Mit dem Berufung auf internationale Vergleiche wird klar, dass andere Systeme als Inspiration für zukunftsorientierte und flexible Lösungsansätze dienen könnten. Die Notwendigkeit eines Umdenkens in der Altersversorgung für zukünftige Generationen steht im Raum, um auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und der Finanzmärkte angemessen reagieren zu können.
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Ort | Vienna, Österreich |
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