Ehrenamt rechnet sich: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei für Freiwillige!

Ehrenamtliche in Österreich erhalten seit 2023 steuerfreie Pauschalen bis 3.000 Euro jährlich, Teil der Gemeinnützigkeitsreform.
Ehrenamtliche in Österreich erhalten seit 2023 steuerfreie Pauschalen bis 3.000 Euro jährlich, Teil der Gemeinnützigkeitsreform.

Österreich - In Österreich können Ehrenamtliche seit 2023 von neuen steuerlichen Vorteilen profitieren, die im Rahmen des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 eingeführt wurden. Diese Änderungen ermöglichen es engagierten Bürgerinnen und Bürgern, eine steuerfreie Pauschale von bis zu 1.000 Euro jährlich zu erhalten. Diese Regelung zielt darauf ab, das Ehrenamt zu fördern und den vielen engagierten Freiwilligen, die sich in verschiedensten Bereichen betätigen, eine finanzielle Unterstützung zu bieten. Mehr als 49 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren in Österreich sind laut Deloitte freiwillig tätig, wobei viele dieser Aktivitäten in Organisationen und Vereinen stattfinden.

Die Freiwilligenpauschale ist in zwei Kategorien unterteilt. Das „Kleine Freiwilligenpauschale“ beträgt maximal 30 Euro pro Tag und kann bis zu 1.000 Euro pro Jahr umfassen. Das „Große Freiwilligenpauschale“ erlaubt bis zu 50 Euro pro Tag und bis zu 3.000 Euro jährlich. Für bestimmte Tätigkeiten, wie beispielsweise als Ausbilder oder Übungsleiter, gelten die höheren Satzungen. Laut Kosmo schätzt die Finanzbehörde, dass rund zwei Millionen Menschen von diesen neuen Regelungen profitieren könnten.

Verfahren und Bedingungen

Um die steuerfreien Vergütungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Körperschaften, die solche Zahlungen leisten, bestimmte Aufzeichnungspflichten erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Dokumentation der Einsatztage und der durchgeführten Tätigkeiten der Ehrenamtlichen. Bei Überschreitung der steuerfreien Höchstgrenzen ist zudem eine Meldung an die Abgabenbehörde erforderlich, die bis Ende Februar des Folgejahres einzureichen ist. Diese Regelung bringt eine notwendige Rechtsklarheit für die Ehrenamtlichen und die Organisationen, wie auf KPMG hervorgehoben wird.

Eine zusätzliche Maßnahme innerhalb des Reformpakets ist die Ausweitung der Spendenbegünstigung auf alle gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke, ausgenommen kirchliche. So können Organisationen in Bereichen wie Bildung, Sport oder Frauenförderung von steuerlichen Vorteilen bei Spenden profitieren. Auch hier haben die Neuregelungen das Potenzial, das ehrenamtliche Engagement in der Gesellschaft weiter zu stärken.

Neuer Mitarbeiterbonus in Planung

Neben den Freiwilligenpauschalen plant die Regierung auch die Einführung einer neuen Mitarbeiterprämie. Diese Prämie soll bis zu 1.000 Euro steuerfrei für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhalten und ab dem Jahr 2025 für alle Beschäftigten zugänglich sein. Diese Maßnahme ist als Reaktion auf die aktuelle Teuerung gedacht und soll auch ohne kollektivvertragliche Regelung gelten, um eine breitere Zielgruppe zu erreichen. Im Gegensatz zur Teuerungsprämie, die nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgezahlt werden kann, soll dieser neue Bonus einfacher zu handhaben sein.

Insgesamt zeigt die Einführung dieser Regelungen eine deutliche Unterstützung des Ehrenamts in Österreich. Mit der Schaffung eines rechtssicheren Rahmens und den entsprechenden finanziellen Anreizen wird das Engagement der Bevölkerung gefördert, was sich positiv auf zahlreiche gesellschaftliche Bereiche auswirken kann.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Österreich
Quellen