Dreifaches Katzenglück in Not: Besitzer für hilflose Babys gesucht!

Obertrum, Österreich - Letzten Freitag sorgte ein Vorfall in der Gemeinde Obertrum für Aufregung, als eine Frau drei hilflose Katzenbabys zum Tierschutzhof Pfotenhilfe brachte. Die etwa drei Wochen alten Tiere litten unter starkem Durchfall und einem großen Hunger. Johanna Stadler, die Chefin der Pfotenhilfe, äußerte Besorgnis über den Verbleib der Mutter und stellte grundlegende Fragen: Was ist mit der Mutter passiert? Warum wurde sie trotz der gesetzlichen Pflicht zur Kastration nicht einem Eingriff unterzogen? Und wie gelangte der Nachwuchs an den Fundort? Diese Fragen werfen nicht nur ethische, sondern auch rechtliche Fragestellungen auf. Sollte sich herausstellen, dass die Katzenbabys absichtlich ausgesetzt wurden, droht dem ehemaligen Besitzer eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Die Katzenbabys, die nun auf die Namen „Philipp“, „Panther“ und „Pomelo“ hören, werden von der Pfotenhilfe intensiv versorgt. Sie erhalten Ersatzmilch und das Team setzt alles daran, ihnen eine gute Zukunft zu ermöglichen. Besonders kritisch wird der Fall betrachtet, da er nicht als Kavaliersdelikt eingestuft wird. Die Pfotenhilfe bittet die Öffentlichkeit dringend um Hinweise, um die Halter der Katzenbabys und der Mutter ausfindig zu machen.
Herausforderungen im Tierschutz
Als Teil der Diskussion um die Kastrationspflicht von Haustieren ist dieser Vorfall besonders relevant. In Deutschland gilt nach dem Tierschutzgesetz (§ 13b), dass Bundesländer die Möglichkeit haben, Rechtsverordnungen zum Schutz von Katzen zu erlassen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass der Deutsche Tierschutzbund seit Jahren eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen fordert. Ein neues Gutachten der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) hat nun bestätigt, dass eine solche Regelung rechtlich möglich wäre, was den Druck auf die Bundesregierung erhöht, entsprechende Maßnahmen einzuführen.
Der Kastrationseingriff, der in der Regel ohne Komplikationen verläuft, wird für weibliche Katzen als besonders wichtig erachtet, da hier die Eierstöcke entfernt werden. Für männliche Kater betrifft der Eingriff die Hoden. Experten empfehlen eine Kastration im Alter von vier bis sechs Monaten, wobei die Kosten zwischen 150 und 250 Euro liegen.
Die Situation der Straßenkatzen
Gerade in Städten und Gemeinden, die bereits Kastrationspflichten eingeführt haben, zeigen die Tiere oft deutlich weniger Probleme als anderswo. In Paderborn beispielsweise, wo 2008 eine solche Pflicht in Kraft trat, haben nur 11% der Gemeinden ähnliches unternommen. Diese ungleiche Verteilung schafft einen „Flickenteppich“, und viele Katzenbesitzer sind sich nicht bewusst, ob in ihrem Wohnort eine Kastrationspflicht besteht. Aktuell leiden in Deutschland mehrere Millionen Straßenkatzen, was Tierschutzvereine an ihre Kapazitätsgrenzen bringt.
Zur Unterstützung dieser Tierschutzmaßnahmen fordert der Deutsche Tierschutzbund eine bundesweite Regelung, die nicht nur Kastration, sondern auch die Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen umfasst. Ein geregeltes Vorgehen könnte dazu beitragen, die Zahl der ausgesetzten oder ungewollten Katzen zu verringern, wie es der aktuelle Fall eindrucksvoll zeigt.
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Vorfall | Tierschutz |
Ort | Obertrum, Österreich |
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