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Heute ist der 2.06.2025

Datum: 2.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/katzenbaby-trio-ausgesetzt-besitzer-gesucht/634983384):
- Letzten Freitag brachte eine Frau drei hilflose Katzenbabys zum Tierschutzhof Pfotenhilfe.
- Die Katzenbabys wurden in der Gemeinde Obertrum am Waldrand gefunden.
- Die Babys sind etwa drei Wochen alt und litten unter starkem Durchfall und großem Hunger.
- Johanna Stadler, Chefin der Pfotenhilfe, äußerte Fragen zur Mutter der Katzenbabys:
- Was ist mit der Mutter passiert?
- Warum wurde die Mutter trotz gesetzlicher Pflicht nicht kastriert?
- Wie kamen die Katzenbabys an den Fundort?
- Falls die Babys ausgesetzt wurden, könnte dem Besitzer bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen.
- Die Pfotenhilfe bittet um Hinweise zum Halter der Katzenbabys und der Mutter.
- Die Katzenbabys wurden "Philipp", "Panther" und "Pomelo" genannt.
- Die Pfotenhilfe setzt sich intensiv für die Versorgung der Katzenbabys ein, einschließlich der Fütterung mit Ersatzmilch.
- Der Fall wird nicht als Kavaliersdelikt betrachtet.

Source 2 (https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/haustiere/katzen/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/):
- Kastration ist ein Routineeingriff für Tierärzte, der unter Narkose durchgeführt wird.
- Der Eingriff verläuft in der Regel ohne Komplikationen.
- Bei weiblichen Katzen werden die Eierstöcke entfernt, bei männlichen Katern die Hoden.
- Empfohlene Kastrationsalter: vier bis sechs Monate.
- Kosten für die Kastration liegen zwischen 150 und 250 Euro, in bestimmten Fällen bis zu 300 Euro.
- Vorteile der Kastration:
- Unfruchtbarmachung.
- Verhaltensänderungen durch Wegfall der Sexualhormone.
- Weniger Streitigkeiten mit Artgenossen, dadurch weniger Verletzungen und Krankheitsübertragungen.
- Geringeres Risiko von Verkehrsunfällen, da keine Suche nach Geschlechtspartnern.
- Bei weiblichen Katzen keine Dauerrolligkeit mehr.

Source 3 (https://www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/bundesweite-kastrationspflicht-fuer-freigaengerkatzen-rechtlich-moeglich/):
- Neues Gutachten der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) bestätigt Verhältnismäßigkeit einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.
- Deutscher Tierschutzbund fordert seit Jahren eine solche Pflicht.
- Bundesregierung hatte bisher eine Kastrationspflicht verneint, laut Gesetzesbegründung zum Paragrafen 13b Tierschutzgesetz (2012).
- Paragraf 13b wurde geschaffen, um Straßenkatzen tierschutzrechtlich zu schützen und ermöglicht Ländern, Rechtsverordnungen zum Schutz von Katzen zu erlassen.
- Seit Einführung der Kastrationspflicht in Paderborn 2008 haben nur 11% der Gemeinden und Kommunen nachgezogen.
- Ziel des Paragrafen 13b wurde aus Tierschutzsicht nicht erfüllt; Straßenkatzen stellen weiterhin große Herausforderungen für Tierschutzvereine dar.
- Österreich und Belgien haben bereits bundesweite Kastrationspflichten für Freigängerkatzen eingeführt.
- Gutachten zeigt, dass eine bundesweite Kastrationspflicht auch für Deutschland möglich wäre.
- Laut Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, leiden mehrere Millionen Straßenkatzen in Deutschland.
- Tierschutzvereine melden steigende Zahlen und stoßen bei Kastration und Versorgung an Kapazitätsgrenzen.
- Gutachten von Linda Gregori und Barbara Felde bestätigt, dass Kastrationspflicht verhältnismäßig wäre und Tierschutzrecht präventiv wirken müsse.
- Kastrationspflichten existieren bisher in mehr als 1.000 deutschen Städten und Gemeinden, was zu einem "Flickenteppich" führt.
- Viele Katzenbesitzer sind sich nicht bewusst, ob in ihrem Wohnort eine Kastrationspflicht besteht.
- Deutscher Tierschutzbund fordert bundesweite Regelung für Katzenschutz, einschließlich Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen.
- Vorschlag für regelmäßige Kastrationsaktionen für Straßenkatzen.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-27 10:23:08

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OE24