Demokratie unter Druck: FPÖ warnt vor Rückschritt durch neue Staatsanwaltschaft

Österreich - Am 24. Mai 2025 äußerte sich FPÖ-Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan zur jüngsten Diskussion über die Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft in Österreich. Stefan betont, dass das bestehende System beibehalten werden sollte und die Schaffung einer neuen Bundesstaatsanwaltschaft überflüssig sei. Er kritisiert die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS sowie den Versuch, eine politisch besetzte Weisungsspitze zu etablieren, was er als einen Rückschritt in der Demokratie ansieht. Zudem sehe er dies als Entmachtung der parlamentarischen Kontrolle.
In diesem Kontext ist es bedeutend, dass die Justizministerin Alma Zadić (Grüne) einen Dreiersenat bestätigt hat, was potenzielle Auswirkungen auf die Besetzung des neuen Postens haben könnte. Stefan stellt zudem klar, dass die Staatsanwälte weisungsgebunden sind und die Weisungsspitze beim Justizminister angesiedelt sein sollte. Er kritisiert auch die Haltung der Ministerin zu Themen wie der Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre und fordert, dass auch unter 14-Jährige für schwere Straftaten zur Verantwortung gezogen werden sollten.
Parlamentarische Kontrolle und Reformbestrebungen
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat in dieser Debatte die Notwendigkeit einer parlamentarischen Kontrolle des Generalstaatsanwalts hervorgehoben. Sie bezeichnete dies als „conditio sine qua non“ und „nicht verhandelbar“. Edtstadler fordert, dass die Bestellung, Abberufung und laufende Kontrolle des Generalstaatsanwalts durch das Parlament erfolgen sollten. Dies schließt das Interpellationsrecht und die Möglichkeit, Untersuchungsausschüsse einzurichten, ein. Sie lehnt die von einer Expertengruppe vorgeschlagene Dreiersenatslösung ab und betont die Gefahren eines „demokratiefreien Raums“ ohne parlamentarische Kontrolle.
In ihren Äußerungen verwies Edtstadler auch auf einen Ministerratsvortrag von ÖVP und Grünen aus dem März 2021, der die parlamentarische Kontrolle und andere Justizthemen thematisierte. Sie möchte darüber hinaus Maßnahmen zur Stärkung der Beschuldigtenrechte ergreifen, die Verfahrensdauer verkürzen und einen Kostenersatz bei Freisprüchen einführen. Ihre Position zu der Bezeichnung „Bundesstaatsanwalt“ bleibt unverändert, während sie „Generalstaatsanwalt“ ablehnt.
Spannung zwischen Justiz und Politik
Justizministerin Alma Zadić verteidigt die geplante Reform, die darauf abzielt, die Unabhängigkeit zwischen Justiz und Politik klarer zu trennen. Laut Zadić wurde die Kontrolle des Generalstaatsanwalts bereits im Vorjahr thematisiert; das Justizministerium plant daher nun einen Entwurf für die Reform, in dessen Rahmen auch Gespräche mit Koalitionspartnern und anderen Parlamentsparteien geführt werden sollen.
Die Diskussion um die Reform und die Rolle des Generalstaatsanwalts ist nicht neu. Historisch gesehen ist die Trennung von Justiz und Verwaltung in Österreich im Artikel 94 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) verankert. Diese Trennung zielt darauf ab, dass Entscheidungen über einen Fall nicht gleichzeitig von einem Gericht und einer Verwaltungsbehörde getroffen werden dürfen. Staatsanwälte agieren im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und unterliegen dem Weisungsprinzip, was die Frage der Unabhängigkeit und Kontrolle in der Justiz weiterhin relevant macht.
Die SPÖ hat die ÖVP dafür kritisiert, seit 20 Jahren die Einführung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft zu blockieren. In diesem Spannungsfeld der politischen Diskurse setzt die FPÖ klare Forderungen nach Beibehaltung der bestehenden Weisungsstrukturen, um die Rechenschaft gegenüber dem Parlament sicherzustellen.
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