Heute ist der 25.05.2025
Datum: 25.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250524_OTS0024/fpoe-stefan-warnt-vor-demokratiepolitischem-rueckschritt-durch-bundesstaatsanwalt):
- FPÖ-Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan äußert sich zur Notwendigkeit einer Bundesstaatsanwaltschaft.
- Stefan argumentiert, dass das bestehende System beibehalten werden sollte und keine Bundesstaatsanwaltschaft benötigt wird.
- Er kritisiert die Regierung (ÖVP, SPÖ, NEOS) für den Versuch, eine politisch besetzte Weisungsspitze zu etablieren.
- Stefan sieht dies als Rückschritt in der Demokratie und als Entmachtung der parlamentarischen Kontrolle.
- Er erwähnt, dass die Justizministerin einen Dreiersenat bestätigt hat, was die Besetzung beeinflussen könnte.
- Stefan betont, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind und die Weisungsspitze beim Justizminister angesiedelt sein sollte.
- Er kritisiert die Ministerin für ihre Ablehnung einer Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre.
- Stefan fordert, dass auch unter 14-Jährige für schwere Straftaten zur Verantwortung gezogen werden sollten.
Source 2 (https://www.puls24.at/news/politik/edtstadler-will-kontrolle-fuer-bundesstaatsanwalt/276389):
- Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) betont die Notwendigkeit der parlamentarischen Kontrolle des Generalstaatsanwalts.
- Sie bezeichnet dies als "conditio sine qua non" und "nicht verhandelbar".
- Bestellung, Abberufung und laufende Kontrolle des Generalstaatsanwalts sollen durch das Parlament erfolgen.
- Edtstadler fordert eine "Rückbindung zum Volk" und lehnt die von einer Expertengruppe vorgeschlagene Dreiersenatslösung ab.
- Zur parlamentarischen Kontrolle gehört das Interpellationsrecht und die Möglichkeit, Untersuchungsausschüsse einzurichten.
- Edtstadler schätzt die Arbeit der Expertengruppe, sieht jedoch die Gefahr eines "demokratiefreien Raums" ohne parlamentarische Kontrolle.
- Sie verweist auf einen Ministerratsvortrag von ÖVP und Grünen aus März 2021, der die parlamentarische Kontrolle und andere Justizthemen behandelt.
- Edtstadler möchte auch die Beschuldigtenrechte stärken, die Verfahrensdauer verkürzen und Kostenersatz bei Freisprüchen einführen.
- Sie hält an der Bezeichnung "Bundesstaatsanwalt" fest und lehnt "Generalstaatsanwalt" ab.
- Justizministerin Alma Zadić (Grüne) verteidigt die Reform und betont, dass die Kontrolle des Generalstaatsanwalts bereits im Vorjahr verhandelt wurde.
- Zadić sieht die Reform als Möglichkeit, Justiz und Politik klarer zu trennen und die Unabhängigkeit zu wahren.
- Das Justizministerium wird einen Entwurf für die Reform erarbeiten und Gespräche mit Koalitionspartner und anderen Parlamentsparteien führen.
- SPÖ kritisiert die ÖVP für die Blockade einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft seit 20 Jahren.
- FPÖ plädiert für die Beibehaltung des Justizministers als Weisungsspitze, um Rechenschaft gegenüber dem Parlament sicherzustellen.
Source 3 (https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Wie-stehen-Parlament-und-Justiz-in-Oesterreich-zueinander):
- Art. 94 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) trennt die Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen.
- Der Begriff Justiz wird nicht näher definiert, umfasst jedoch ordentliche Gerichte, Staatsanwaltschaften, Strafvollzug, Bewährungshilfe und Bundeskartellanwalt/-anwältin.
- Diese Institutionen sind dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) zugeordnet.
- Verfassungsrechtlich wird die Trennung von Gerichtsbarkeit und Verwaltung so verstanden, dass die Entscheidung über einen Fall nicht gleichzeitig einem Gericht und einer Verwaltungsbehörde übertragen werden darf.
- Gewaltentrennung in der Bundesverfassung unterscheidet zwischen Gesetzgebung und Vollziehung von Gesetzen.
- Vollziehung durch Gerichte wird als Gerichtsbarkeit bezeichnet.
- Richterliche Organe entscheiden unabhängig und weisungsfrei (Art. 87 B-VG) und sind unabsetzbar und unversetzbar (Art. 88 B-VG).
- Dazu zählen Richter:innen der ordentlichen Gerichte des Bundes (Zivil- und Strafgerichte), Laienrichter:innen, Schöff:innen und Geschworene.
- Garantien gelten auch für Richter:innen der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs.
- Seit 2008 sind Staatsanwält:innen Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Art. 90a B-VG).
- Staatsanwält:innen leiten Ermittlungsverfahren, erheben Anklage und vertreten diese im Strafverfahren, sind jedoch an Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden.
- An der Spitze der Hierarchie steht der Bundesminister/die Bundesministerin für Justiz.
- Diskussion über mögliche Ersetzung des BM durch eine Bundesstaatsanwältin/-anwalt.
- Spannungsfeld zwischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit, in dem sich die Staatsanwaltschaft befindet, wird intensiv diskutiert.
- Art. 90a B-VG garantiert das System der Strafverfolgung durch Staatsanwält:innen in Österreich.
- Justizverwaltung umfasst alle Einrichtungen zur Gewährleistung des Betriebs der Gerichte, unterliegt dem Weisungsprinzip.
- Ausnahmen bilden Entscheidungen von Senaten oder Kommissionen, in denen Richter:innen unabhängig agieren.
- Richter:innen und Staatsanwält:innen können auch im BMJ tätig werden, geregelt durch das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG).