Burgenländerin verurteilt: 16 Monate für Kindstötung in Hoteltoilette!

Wien-Simmering, Österreich - Ein Wiener Landesgericht hat eine 21-jährige Frau aus dem Burgenland zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Das Urteil, das am 4. Juni 2025 verkündet wurde, ist rechtskräftig und wurde sowohl von der Angeklagten als auch von der Staatsanwaltschaft akzeptiert. Die Frau wurde wegen Kindstötung bei der Geburt gemäß § 79 StGB verurteilt, nachdem sie am 9. Dezember 2024 in einer Toilettenanlage eines Hotels in Wien-Simmering ein gesundes Kind zur Welt brachte und dieses direkt nach der Geburt tötete.
Die Frau, die bis zur Geburt nichts von ihrer Schwangerschaft gewusst haben soll, handelte in einem extremen psychischen Ausnahmezustand. Ein psychiatrisches Gutachten bestätigte, dass sie sich in einem „eingeengten Zustand“ befand und erheblich psychisch beeinträchtigt war. Diese Erkenntnisse wurden in der Urteilsfindung mildernd berücksichtigt. Die Richterin entschloss sich daher, die Strafe ohne sofortige Haft zu verhängen, da das Gutachten eine Wiederholungsgefahr ausschloss.
Psychische Belastungen als Problem
Das Geschehen weist auf die psychischen Herausforderungen hin, mit denen viele Mütter konfrontiert sind. Daten des Müttergenesungswerks zeigen, dass über 90% der Mütter, die an einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kur teilnahmen, unter psychischen Symptomen wie Erschöpfung, Schlaf- und Angststörungen litten. Der Hauptgrund für die Beantragung einer Kur ist dabei ständiger Zeitdruck, der häufig zu psychischen Störungen führt. Dies betrifft nicht nur Frauen, sondern auch Männer, die oft wenig soziale Kontakte haben und Unterstützung vermissen.
Die Herausforderungen, die durch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie entstehen, sind nicht zu unterschätzen. Mütter berichten häufig von einem Mangel an Anerkennung und Unterstützung, was ihre psychische Gesundheit erheblich belasten kann. Das Müttergenesungswerk fordert daher bessere Informationen über Kurmaßnahmen und möchte bürokratische Hürden abbauen, um den Zugang zu solcher Unterstützung zu erleichtern.
In der Urteilsfindung der 21-Jährigen spiegeln sich gehäuft emotionale Belastungen wider, die auch in der Gesellschaft ein Thema sind. Trotz der schweren Tat steht die Angeklagte nun vor der Herausforderung, in einem von Zeitdruck und gesellschaftlicher Isolation geprägten Umfeld zu rehabilitieren. Während die Justiz eine bedingte Strafe verhängt hat, bleibt abzuwarten, welche Schritte unternommen werden, um präventiv gegen solche extremen Situationen zu wirken.
Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass die Thematik der psychischen Gesundheit von Eltern und deren Unterstützung in der Gesellschaft mehr Aufmerksamkeit benötigt, um ähnliche tragische Vorfälle in Zukunft möglicherweise zu vermeiden. Während das Urteil der Frau eine Form der Gerechtigkeit darstellt, ist es auch ein Weckruf für die Notwendigkeit schneller und umfassender Unterstützungssysteme für Eltern.
Erfahren Sie mehr über die Hintergründe und Details des Urteils in den Berichten von 5min und Vienna.at, sowie über die Situation von Eltern in der Gesellschaft durch das Müttergenesungswerk hier.
Details | |
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Vorfall | Kindstötung |
Ursache | psychischer Ausnahmezustand |
Ort | Wien-Simmering, Österreich |
Verletzte | 1 |
Quellen |