Heute ist der 7.06.2025
Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202506041811/kindstoetung-bei-geburt-16-monate-bedingt-fuer-burgenlaenderin-21/):
- Veröffentlicht am 4. Juni 2025, 18:11
- Wiener Landesgericht verurteilte eine 21-jährige Frau aus dem Burgenland zu 16 Monaten bedingt.
- Urteil ist rechtskräftig; sowohl die Frau als auch die Staatsanwaltschaft akzeptierten die Strafe.
- Schuldspruch wegen Kindstötung bei der Geburt (§ 79 StGB).
- Tat ereignete sich am 9. Dezember 2024 in einer Toilettenanlage eines Hotels in Wien-Simmering.
- Die Frau brachte ein Kind zur Welt, ohne von der Schwangerschaft gewusst zu haben.
- Das Neugeborene, ein gesunder Junge, überlebte die Geburt, wurde jedoch unmittelbar danach von der Mutter getötet.
- Psychiatrisches Gutachten stellte fest, dass die Frau sich in einem „eingeengten Zustand“ befand.
- Gutachten attestierte erhebliche psychische Beeinträchtigung, die mildernd berücksichtigt wurde.
- Die Frau handelte in einer extremen Ausnahmesituation, ohne soziale Unterstützung.
- Richterin entschied auf 16 Monate bedingt, keine unmittelbare Haft, sofern die Frau sich bewährt.
- Entscheidung basierte auf der Prognose des Gutachtens, das keine Wiederholungsgefahr sah.
- Die Verurteilte war mit dem Urteil einverstanden; es wurde keine Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.
Source 2 (https://www.vienna.at/erwuergtes-baby-in-wiener-hotel-bewaehrungsstrafe-fuer-mutter-rechtskraeftig/9454565):
- Eine 21-jährige Frau wurde am Wiener Landesgericht zu 16 Monaten bedingt verurteilt.
- Die Verurteilung erfolgte wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt (§ 79 StGB).
- Die Tat geschah am 9. Dezember 2024 in einer WC-Anlage eines Hotels in Wien-Simmering.
- Die Frau soll bis zur Geburt nichts von ihrer Schwangerschaft gewusst haben.
- Nach der Geburt erwürgte sie den gesunden Buben.
- Ein psychiatrisches Gutachten stellte fest, dass die Frau sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand.
- Sie wurde als "erheblich beeinträchtigt" und in einem "eingeengten Zustand" beschrieben.
- Das Urteil ist rechtskräftig und wurde von der Staatsanwaltschaft akzeptiert.
Source 3 (https://www.muettergenesungswerk.de/presse/mitteilung/der-datenreport-des-muettergenesungswerks-zeigt-staendiger-zeitdruck-macht-muetter-und-vaeter-krank):
- Datum: 09. Januar 2024
- Über 90% der Mütter, die an einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kur teilnahmen, litten unter psychischen Symptomen (Erschöpfung, Schlaf- und Angststörungen, depressive Verstimmungen).
- Im Jahr 2022 nahmen 44.525 Mütter und 2.320 Väter an Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen im MGW-Verbund teil.
- Hauptgrund für die Beantragung einer Kur ist ständiger Zeitdruck.
- Psychische Störungen sind die häufigste Diagnose bei Kurantritt.
- Mütter und Väter berichten von Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Müttern fehlt es an Unterstützung und Anerkennung, Väter haben oft wenig soziale Kontakte.
- Die Zahl der Kurteilnehmenden 2022 erreichte nicht das Niveau vor der Pandemie, bedingt durch Corona-Auflagen und hohe Infektionszahlen.
- Beratungsstellen und Kliniken erlebten ab 2022 einen Anstieg an Anfragen und Beratungsbedarf.
- Ratsuchende benötigen häufig mehrere Termine und ausführliche Gespräche.
- Informationen über Kurangebote erreichen Betroffene oft über Freunde und Familie, was vulnerable Familien benachteiligt.
- MGW fordert bessere Informationen durch Ärzt*innen und Krankenkassen über Kurmaßnahmen.
- Ablehnungen von Kuranträgen, die über Beratungsstellen eingereicht wurden, liegen bei 7%, allgemein eingereichte Anträge bei 13%.
- Rückgang der Ablehnungen durch passgenaue Einreichung und erfolgreiche Widersprüche (78%).
- MGW fordert, dass ärztliche Verordnungen für Vorsorgemaßnahmen nicht mehr von Sachbearbeitern abgelehnt werden dürfen.
- Ziel ist es, bürokratische Hürden zu reduzieren und den Zugang zu Kurmaßnahmen zu erleichtern.
- MGW unterstützt einkommensschwache Familien bei Kurmaßnahmen und bietet Beratungs- und Nachsorgeangebote an.
- MGW wurde 1950 gegründet, Ziel ist die Gesundheit von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen.
- MGW arbeitet mit fünf Wohlfahrtsverbänden zusammen und bietet über 1.000 Beratungsstellen und über 70 anerkannte Kliniken an.