Amoklauf in Graz: Debatte um Waffenrecht und Schutz von Kindern entfacht!

Amoklauf in Graz am 10. Juni 2025: Diskussion um Waffenrecht, Radikalisierung und Präventionsmaßnahmen in Österreich.
Amoklauf in Graz am 10. Juni 2025: Diskussion um Waffenrecht, Radikalisierung und Präventionsmaßnahmen in Österreich. (Symbolbild/DNAT)

Amoklauf in Graz: Debatte um Waffenrecht und Schutz von Kindern entfacht!

Graz, Österreich - Am 15. Juni 2025 beschäftigt der tragische Amoklauf an einer Schule in Graz das ganze Land. Der Vorfall, der am 10. Juni 2025 stattfand, forderte mindestens elf Menschenleben, darunter der 21-jährige Täter, der an Ort und Stelle Suizid beging. Der Amokläufer erschoss neun Jugendliche und eine Lehrerin, während elf weitere Personen verletzt wurden. Die genauen Motive des Angreifers sind noch unklar. Bundespräsident Alexander Van der Bellen bezeichnete die Tat als unbeschreiblich und kündigte eine drei-tägige Staatstrauer an. Zudem wird am Mittwoch um 10 Uhr eine Schweigeminute im ganzen Land abgehalten, um der Opfer zu gedenken.

Die Diskussion über die Radikalisierung des Täters und die unzureichende Erkennung von Alarmzeichen ist in vollem Gange. Es gibt Forderungen nach staatlichen Angeboten zur Unterstützung junger Männer sowie zum Schutz von Kindern in Bildungseinrichtungen. Der Fall hat eine breite Debatte über die Sicherheitslage in Österreich und die Wirksamkeit der aktuellen Gesetze hinsichtlich des Waffenbesitzes angestoßen. In Österreich können Menschen Schrotflinten und Munition ohne Nachweis der Verlässlichkeit, Unbescholtenheit oder psychischen Stabilität erwerben, was im Angesicht dieses Vorfalls stark in der Kritik steht.

Waffenrecht und politische Reaktionen

Die Diskussion über schärfere Waffengesetze wird lautstark geführt. Die Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr sowie die Grünen fordern ein Waffenverbot für Privatpersonen, während die FPÖ sich gegen eine Verschärfung des Gesetzes ausspricht und dies als „reine Symbolpolitik“ bezeichnet. Sie warnt zudem vor einem Generalverdacht gegen unbescholtene Bürger. Der Amokläufer besaß legal eine Glock-Pistole und eine Schrotflinte und hatte Berichten zufolge drei Monate vor dem Angriff in einem Schützenverein trainiert. Eine der Waffen wurde wenige Tage vor der Tat erworben.

Bundespräsident Van der Bellen hat das aktuelle Waffenrecht hinterfragt und eine Prüfung der Rechtslage gefordert. Die österreichische Gesetzgebung unterscheidet zwischen vier Kategorien von Schusswaffen: verbotene Waffen (Kategorie A), genehmigungspflichtige Waffen (Kategorie B), meldepflichtige Waffen (Kategorie C) und sonstige Waffen (Kategorie D). Der Erwerb von Faustfeuerwaffen ist genehmigungspflichtig, während Schrotflinten und Büchsen ohne solchen Nachweis gekauft werden können.

Ein Blick auf die Zahlen

Kategorie Beschreibung
A Verbotene Waffen
B Genehmigungspflichtige Schusswaffen
C Meldepflichtige Waffen
D Sonstige Schusswaffen

In Österreich sind rund 1,5 Millionen Waffen registriert, jedoch ist die Anzahl der Waffen in den letzten fünf Jahren angestiegen. Es besteht eine klare Diskussion über die Notwendigkeit von restriktiveren Regelungen im Vergleich zu anderen Ländern, wie etwa Deutschland, wo die Pastengenauigkeit von Gesetzen zur Waffensicherheit deutlich strenger ist. In Deutschland müssen potenzielle Waffenbesitzer ihre Zuverlässigkeit und Eignung nachweisen, während in Österreich für den Erwerb von Schrotflinten oder Büchsen kein psychologisches Gutachten erforderlich ist, was viele als ein gravierendes Sicherheitsrisiko ansehen.

Der Nationale Sicherheitsrat tagt derzeit in Wien, um die Hintergründe des Amoklaufs zu analysieren und Präventionsmaßnahmen zu beraten. Es ist evident, dass nun die richtigen Debatten geführt werden müssen, um zukünftige Vorfälle dieser Art zu verhindern und effektive Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

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OrtGraz, Österreich
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