159 Menschenrechtsforderungen: Österreich unter Druck!

159 Menschenrechtsforderungen: Österreich unter Druck!

Österreich - Die Situation der Menschenrechte in Österreich steht im Fokus, während sich das Land auf die nächste Überprüfung durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) vorbereitet. Dieser sogenannte Universal Periodic Review (UPR) findet alle vier bis fünf Jahre statt und wird von verschiedenen Akteuren, darunter Staaten und Zivilgesellschaft, begleitet. Der nächste Bericht der österreichischen Regierung ist für den Herbst 2025 angesetzt, gefolgt von einer Sitzung des Menschenrechtsrats im Frühjahr 2026, bei der Empfehlungen an Österreich gerichtet werden. Österreich hat die Möglichkeit, diese Empfehlungen anzunehmen oder abzulehnen. Kleine Zeitung berichtet, dass der damalige dritte Zyklus der UPR als „nicht sehr erfreulich“ bewertet wurde, mit nur 8% der angenommenen Empfehlungen, die einen maßgeblichen Fortschritt zeigten.

Von insgesamt 159 Forderungen, die von über 300 Organisationen eingebracht wurden, stehen Themen wie der Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt, die Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe sowie ein einheitlicher Diskriminierungsschutz im Vordergrund. In den letzten Berichten wird auch auf Rückschritte in der Inklusion hingewiesen. Tuttman, ein Beispiel für positive Entwicklungen, ist die Einrichtung einer Ermittlungsstelle gegen Polizeigewalt. Doch die Liste der Herausforderungen ist lang, und der Druck auf die österreichische Regierung wächst.

Rolle der Zivilgesellschaft und internationale Überprüfung

Der UPR-Prozess wird nicht nur von der österreichischen Regierung, sondern auch von internationalen Organisationen wie Amnesty International begleitet. Die NGO ist seit Beginn des Verfahrens involviert und betont, dass Österreich in Bereichen wie sozialer Sicherheit und dem Schutz des Privatlebens noch Verbesserungsbedarf hat. Ein zentrales Anliegen ist die politische Teilhabe, bei der viele Menschen, die legal in Österreich leben, vom politischen Prozess ausgeschlossen sind. Als Teil der Empfehlungen wird auch die Forderung nach einem Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte laut, um eine klare strategische Planung in diesem Bereich sicherzustellen. Amnesty International weist darauf hin, dass die Überprüfung auf den Berichten von drei Quellen basiert: dem geprüften Staat, dem Hochkommissariat für Menschenrechte und der Zivilgesellschaft.

Ein besonderes Anliegen ist zudem die Situation von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen. Die Forderung, diese bereits ab dem ersten Tag in mutmaßlichen Obsorge zu bringen, hat Beachtung gefunden.

Ausblick und kritische Stimmen

Bei der Auseinandersetzung mit der Menschenrechtslage wird auch die Regierung kritisiert. Angesichts der politischen Maßnahmen, wie der Stopp der Familienzusammenführung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte und die Abschiebung bestimmter Personen, wächst die Besorgnis unter den NGOs. Klaus Widl, Präsident des Behindertenrats, hebt die mangelhafte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hervor und fordert eine gerechtere Behandlung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten, inklusive der Anforderung, Lohn statt Taschengeld zu zahlen.

Während der UPR ein Mechanismus ist, der die Menschenrechtslage weltweit verbessern soll, stellt sich die Frage, ob Österreich in der Lage sein wird, den notwendigen Fortschritt zu erzielen. Die kommende Überprüfung bietet eine wichtige Gelegenheit zur Reflexion und zur strategischen Neuausrichtung der Menschenrechte in Österreich. Das Ziel bleibt klar: die Stärkung der Menschenrechte und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen. Institut für Menschenrechte hebt hervor, dass alle Mitgliedstaaten alle 4,5 Jahre überprüft werden, um die menschenrechtlichen Verpflichtungen kontinuierlich zu verbessern.

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