Neue Pflicht: Deutschkurse für Asylwerber – Drohen Sozialkürzungen?

Integrationsministerin Plakolm plant neue Regeln für Asylberechtigte: verpflichtende Deutschkurse ab 2026, Sozialleistungskürzungen möglich.
Integrationsministerin Plakolm plant neue Regeln für Asylberechtigte: verpflichtende Deutschkurse ab 2026, Sozialleistungskürzungen möglich.

Oberösterreich, Österreich - Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) hat heute neue, strengere Regeln für Asylwerber angekündigt, die ab dem Jahr 2026 in Kraft treten sollen. Wie 5min.at berichtet, wird es nicht nur eine Pflicht zur Teilnahme an Deutschkursen geben, sondern auch eine Reihe von Konsequenzen für diejenigen, die diesen Kursen fernbleiben. Ziel ist es, die Integration der Asylwerber in die Gesellschaft zu forcieren. Wer keinen Deutschkurs besucht, muss mit Kürzungen bei Sozialleistungen rechnen.

Diese neuen Regelungen orientieren sich an bestehenden Modellen in Oberösterreich und Niederösterreich, wo bereits bis zu 50 Prozent der Sozialleistungen gestrichen werden können, wenn Asylwerber an Deutsch- oder Wertekursen nicht teilnehmen. Plakolm betont die zentrale Bedeutung der deutschen Sprache für die Integration und kündigt geplante Maßnahmen wie Abschlussprüfungen über das Gelernte an.

Strengere Maßnahmen und Prüfungen

Ein einfacher Besuch des Deutschkurses wird künftig nicht mehr ausreichen. Die Teilnahme wird durch spezielle Prüfungen überprüft, und bei Nichtbestehen wird ein Selbstbehalt bei Wiederholung des Kurses fällig. Diese Sanktionen könnten auch dazu führen, dass Sozialhilfeansprüche gekürzt werden, falls die Kurse verweigert werden, wie Die Presse berichtet.

Die Ausgaben für die Integrationskurse bleiben mit jeweils 87 Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026 unberührt, obwohl ein Rückgang bei den Asylanträgen beobachtet wird. Plakolm plant, die Deutschkurse noch im Laufe dieser Woche auszuschreiben. Hauptträger werden wohl der Integrationsfonds und das Arbeitsmarktservice sein.

Kritik und rechtliche Bedenken

Die Vorschläge von Plakolm stoßen jedoch auf Widerstand. Die FPÖ sieht darin nur „Flickschusterei“ und fordert, dass Asylwerber keine Sozialleistungen mehr erhalten sollten. Auch die rechtlichen Grundlagen der Maßnahmen stehen in der Diskussion. Der Europarechtler Walter Obwexer äußert Bedenken, dass die vorgesehenen Regelungen gegen das Unionsrecht verstoßen könnten. Er verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus Februar 2025, das die Rechtmäßigkeit von Geldbußen für nicht absolvierte Integrationskurse betrifft.

Auf europäischer Ebene wird derweil an einer gemeinsamen Asylpolitik gearbeitet. Der umfassende Reformvorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS), der seit 2020 in Diskussion ist, umfasst auch Richtlinien zu Rechten und Pflichten von Asylbewerbern, darunter Zugang zu Sozialhilfe und medizinischer Versorgung, die auch für anerkannte Schutzberechtigte gelten sollten, wie auf der Seite des BMAS erläutert wird BMAS.

Die Regierung wird voraussichtlich vor dem Sommer 2025 einen konkreten Gesetzesvorschlag präsentieren, um diese neuen Regelungen formal zu verabschieden. Dabei bleibt abzuwarten, wie die rechtlichen und praktischen Herausforderungen gelöst werden können.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Oberösterreich, Österreich
Quellen