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Heute ist der 19.05.2025

Datum: 19.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505151906/neue-regeln-fuer-asylberechtigte-regierung-plant-deutschkurs-pflicht/):
- Veröffentlicht am 15. Mai 2025, 19:06
- Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) kündigt härtere Regeln für Asylwerber an
- Neue Regeln sollen ab 2026 in Kraft treten
- Wer keinen Deutschkurs besucht, muss mit Kürzungen bei Sozialleistungen rechnen
- Anwesenheit in Deutschkursen allein reicht nicht mehr aus
- Geplante Maßnahmen:
- Abschlussprüfungen über das Gelernte
- Gezielte Ansprache von Analphabeten, insbesondere aus Syrien und Afghanistan
- Plakolm betont, dass das Erlernen der deutschen Sprache zentral ist
- Vorbilder für die neuen Regelungen sind Modelle aus Oberösterreich und Niederösterreich
- In diesen Bundesländern können bis zu 50 Prozent der Sozialleistungen gestrichen werden bei Verweigerung
- Ein konkreter Gesetzesvorschlag soll vor dem Sommer 2025 folgen
- Rückgang bei Asylanträgen führt zu weniger Mitteleinsatz für Integrationskurse
- Für 2025 und 2026 stehen jeweils 87 Millionen Euro zur Verfügung
- Kritik von der FPÖ: Vorschläge seien „bestenfalls Flickschusterei“
- FPÖ fordert keine Sozialleistungen mehr für Asylanten
- Europarechtler Walter Obwexer äußert Bedenken: Maßnahmen könnten gegen Unionsrecht verstoßen
- Bezug auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus Februar 2025, das die Rechtmäßigkeit von Geldbußen bei nicht absolvierten Integrationskursen betrifft

Source 2 (https://www.diepresse.com/19686119/weniger-sozialhilfe-wer-deutschkurs-verweigert-plakolms-vorstoss-ist-laut-obwexer-eu-rechtswidrig):
- Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) kündigt strengere Maßnahmen für Deutschkurse an.
- Ziel: Verpflichtendes Integrationsprogramm aus dem Regierungsprogramm umsetzen.
- Anlehnung an Regelungen in Niederösterreich und Oberösterreich, wo Sozialleistungen gekürzt werden, wenn an Deutsch- oder Wertekursen nicht teilgenommen wird.
- Deutschkurse wurden bereits ausgeschrieben, Vergabe an interessierte Stellen erfolgt nächste Woche.
- Hauptträger der Kurse werden voraussichtlich der Integrationsfonds und das AMS sein.
- Verschärfungen für Kursteilnehmer:
- Einfaches Sitzen im Kurs reicht nicht mehr aus.
- Geplante Sanktionen und Abschlussprüfungen.
- Bei Nichtbestehen der Prüfungen droht Selbstbehalt bei Wiederholung.
- Kürzungen bei der Sozialhilfe sind vorgesehen, wenn Deutschkurse verweigert werden.
- Projektstart ist für 2026 geplant, Vorschlag soll noch vor dem Sommer vorgelegt werden.
- Europarechtler Obwexer äußert Bedenken, dass die Maßnahmen „nicht unionsrechtskonform“ seien.

Source 3 (https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Migration-aus-Drittstaaten/flucht-und-asyl.html):
- Die EU entwickelt eine gemeinsame Politik im Bereich Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz (Art. 78 Abs. 1 AEUV).
- Art. 78 Abs. 2 AEUV ermächtigt den Rat und das Europäische Parlament, Maßnahmen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) zu erlassen.
- Am 23. September 2020 legte die Europäische Kommission Vorschläge für eine umfassende Reform des GEAS vor (Migrations- und Asylpaket).
- Im Dezember 2023 wurde im Trilog ein Ergebnis erzielt, das in der aktuellen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments (bis Sommer 2024) finalisiert werden soll.
- Die Aufnahme-Richtlinie 2013/33/EU regelt die Rechte von Personen, die einen Antrag auf internationalen Schutz stellen.
- Arbeitsmarktzugang ist spätestens neun Monate nach Antragstellung vorgesehen, sofern keine Entscheidung vorliegt und die Verzögerung nicht dem Antragsteller zuzuschreiben ist (Art. 15 Abs. 1).
- Es sind Leistungen zu gewähren, die einen angemessenen Lebensstandard und den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit gewährleisten (Art. 17 Abs. 2).
- Mindestanforderungen für die medizinische Versorgung sind einzuhalten (Art. 19).
- Die Qualifikations-Richtlinie 2011/95/EU regelt die Anerkennung von Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und den Inhalt des Schutzstatus.
- Nach Zuerkennung des internationalen Schutzes haben Personen Zugang zum Arbeitsmarkt wie inländische Personen (Art. 26).
- Zugang zu Sozialhilfeleistungen ist ebenfalls gewährleistet (Art. 29), in Deutschland: SGB II für erwerbsfähige Personen, SGB XII für nicht erwerbsfähige Personen.
- Anerkannte Schutzberechtigte erhalten Zugang zur medizinischen Versorgung unter denselben Bedingungen wie inländische Personen (Art. 30).
- Im Rahmen der Reform des GEAS wurden Änderungen der Aufnahme-Richtlinie und die Einführung einer Qualifikations-Verordnung verhandelt und beschlossen.

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Erstellt am: 2025-05-15 19:16:10

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