Grüne fordern Verbot von Konversionsmaßnahmen – Debatte im Ausschuss vertagt!

Deutschland - Am 3. Juni 2025 zeichnet sich im österreichischen Parlament ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Rechte von LGBTIQ+-Personen ab. Die Grünen haben einen Gesetzesentwurf zum Schutz vor Konversionsmaßnahmen eingebracht, der jedoch im Gleichbehandlungsausschuss vertagt wurde. Damit soll ein Verbot von übergriffigen Praktiken eingeführt werden, die auf die Änderung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität abzielen.
Die Regierungsparteien arbeiten parallel an einer eigenen Version eines solchen Verbots. Der Gesetzesantrag der Grünen (295/A) sieht vor, dass Konversionsmaßnahmen insbesondere für folgende Personengruppen untersagt werden:
- Minderjährige
- Junge Erwachsene unter 21 Jahren in Zwangslagen oder mit mangelndem Urteilsvermögen
- Nicht-entscheidungsfähige Personen
- Personen in besonderen Autoritätsverhältnissen
Bei Verstößen gegen diese Regelung drohen Strafen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafen von bis zu 720 Tagsätzen. Zudem sind Werbung und Provisionen für solche Maßnahmen strengstens untersagt, Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Wissenschaftlich anerkannte Behandlungen von Störungen der Sexualpräferenz sind allerdings vom Verbot ausgenommen, wie das Bundesgesundheitsministerium betont.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Hintergründe
Das Verbot von Konversionsbehandlungen richtet sich nicht nur an Fachleute, sondern gilt für alle Personen und Einrichtungen. Eltern oder andere Erziehungsberechtigte können bei nicht hinnehmbaren Verletzungen der Fürsorgepflicht bestraft werden. Das Verbot ist eine Reaktion auf die Verbreitung von Organisationen, die nicht-heterosexuelle Orientierungen als „krank“ ansehen. Die Internationale Gemeinschaft, einschließlich der Weltgesundheitsorganisation, hat klargestellt, dass Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit keine Krankheiten sind.
Die gesundheitlichen Risiken von Konversionstherapien sind durch zahlreiche Studien belegt. Diese Praktiken können nicht nur die sexuelle Orientierung nicht nachhaltig ändern, sondern auch zu ernsthaften psychischen Problemen führen, darunter Depressionen und ein erhöhtes Suizidrisiko. Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit eines eigenständigen Gesetzes deutlich, um die sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung besser zu schützen.
Zusätzliche Initiativen und Herausforderungen
Die Grünen haben zudem weitere Initiativen zur Bekämpfung von Hassverbrechen gegen LGBTIQ+-Menschen beantragt, die jedoch ebenfalls vertagt wurden. Dazu gehören die Forderungen nach einem runden Tisch zu Hassverbrechen, einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag sowie einem Ausbau von Gewaltschutz- und Präventionsmaßnahmen.
Der gesellschaftliche Kontext bleibt herausfordernd. Erst kürzlich wurde bekannt, dass in Deutschland 2023 ein Anstieg von 49 % bei Straftaten gegen queere Menschen verzeichnet wurde. Berichte über die Situation in anderen europäischen Ländern verdeutlichen, dass viele Staaten noch nicht die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen haben, um den Schutz von LGBTIQ+-Personen zu gewährleisten. In Ungarn beispielsweise sind alle CSD- und Pride-Veranstaltungen verboten, was die besorgniserregende Lage für queere Menschen in Europa verdeutlicht.
Der nächste Schritt im Gleichbehandlungsausschuss wird entscheidend dafür sein, wie schnell und effektiv die neuen Regelungen umgesetzt werden können. Die breite Unterstützung für ein Verbot von Konversionsmaßnahmen könnte ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit und Gleichberechtigung für LGBTIQ+-Personen in Österreich sein.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Deutschland |
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