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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250603_OTS0148/verbot-von-konversionsmassnahmen-in-aussicht):
- Die Grünen haben ein Gesetz zum Schutz vor Konversionsmaßnahmen beantragt, das im Gleichbehandlungsausschuss vertagt wurde.
- Regierungsparteien arbeiten an einer eigenen Version eines Verbots von Konversionsmaßnahmen, die auf die Änderung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität abzielen.
- Weitere Initiativen der Oppositionsfraktionen sollen später behandelt werden, darunter:
- Etablierung eines runden Tisches zu Hassverbrechen gegen LGBTIQ+-Personen (Grüne).
- Frauenpolitische Sofortmaßnahmen (Grüne).
- Ausbau der Gewaltambulanzen (Grüne).
- Erhöhung des Frauenbudgets (Grüne).
- Anträge der FPÖ zur Erhöhung des Mädchenanteils an HTL und zur Reform des Kindesunterhaltsrechts.
- Der Gesetzesantrag der Grünen (295/A) sieht ein Verbot von Konversionsmaßnahmen bei vier Personengruppen vor:
- Minderjährige.
- Junge Erwachsene unter 21 Jahren in Zwangslagen oder mit mangelndem Urteilsvermögen.
- Nicht-entscheidungsfähige Personen.
- Personen in besonderen Autoritätsverhältnissen.
- Strafen bei Verstößen: bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von bis zu 720 Tagsätzen.
- Werbe- und Provisionsverbot für Konversionsmaßnahmen, Verstöße mit Geldstrafen bis zu 30.000 Ꞓ.
- Wissenschaftlich anerkannte Behandlungen von Störungen der Sexualpräferenz sind vom Verbot ausgenommen.
- Grüne fordern einen runden Tisch zu Hassverbrechen gegen LGBTIQ+-Personen, Antrag (305/A(E)) vertagt.
- Entschließungsantrag der Grünen zu frauenpolitischen Sofortmaßnahmen (119/A(E)) vertagt, umfasst:
- Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag.
- Verpflichtende Einkommensberichte für Unternehmen ab 35 Mitarbeitern.
- Ausbau von Gewaltschutz- und -präventionsmaßnahmen.
- Initiativen zur Erhöhung des Frauenbudgets (310/A(E)) und zum Ausbau der Gewaltambulanzen (319/A(E)) ebenfalls vertagt.
- Gewaltambulanzen sollen in allen Bundesländern finanziell unterstützt werden.
- FPÖ-Initiative zur Reform des Kindesunterhaltsrechts (286/A(E)) vertagt, fordert:
- Beschleunigung von Verfahren.
- Staatliche Unterhaltsvorschüsse bis zum Ende der Ausbildung.
- Vorrangige Behandlung laufender Unterhaltszahlungen bei Lohnpfändungen.
- FPÖ-Antrag zur Erhöhung des Mädchenanteils an HTL (284/A(E)) vertagt, fordert:
- Praxisnahe Einblicke in technische Ausbildungen durch Vorträge und Workshops.
- Diskussion über gendergerechte Schulbildung und Fortbildung für Lehrpersonal.
- Fortsetzung des Gleichbehandlungsausschusses geplant.

Source 2 (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/konversionstherapienverbot.html):
- **Verbotene Praktiken**:
- Konversionsbehandlungen an Minderjährigen sind generell verboten.
- Bei Volljährigen ist das Verbot gültig, wenn die Einwilligung auf einem Willensmangel beruht (z.B. Zwang, Drohung, Täuschung, Irrtum) und der Behandler nicht über die Schädlichkeit aufklärt.
- Das Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Behandlungen ist ebenfalls verboten.

- **Strafen bei Verstößen**:
- Verstöße gegen das Verbot von Konversionsbehandlungen: Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
- Verstöße gegen das Verbot der Werbung, des Anbietens und Vermittelns: Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.

- **Geltungsbereich des Verbots**:
- Gilt für alle Personen, nicht nur für berufsmäßig Handelnde.
- Eltern oder andere Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte können bei gröblicher Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht bestraft werden.

- **Ausnahmen vom Verbot**:
- Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz (z.B. Exhibitionismus, Pädophilie).
- Behandlungen, die der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität oder dem Wunsch nach einem bestimmten Körperbild dienen.

- **Regelungen des Gesetzes**:
- Beratungsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für betroffene Personen und Angehörige.
- Beratung soll kostenfrei, mehrsprachig und anonym als Telefon- und Onlineberatung erfolgen.

- **Hintergrund des Verbots**:
- In Deutschland gibt es Organisationen, die nicht heterosexuelle Orientierungen oder abweichende Geschlechtsidentitäten als „Krankheit“ betrachten und Konversionstherapien anbieten.
- Die Weltgesundheitsorganisation hat erklärt, dass Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit keine Krankheiten sind.
- Der Weltärztebund hat Konversionstherapien als Menschenrechtsverletzung verurteilt.

- **Gefahren von Konversionstherapien**:
- Keine Studien belegen, dass die sexuelle Orientierung dauerhaft verändert werden kann.
- Nachgewiesene gesundheitliche Schäden: Depressionen, Angsterkrankungen, Verlust sexueller Gefühle, erhöhtes Suizidrisiko.
- Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekte auf Dritte.

- **Notwendigkeit eines eigenständigen Gesetzes**:
- Das spezifische Unrecht von Konversionstherapien betrifft die Beeinträchtigung der sexuellen und geschlechtlichen Selbstbestimmung und Gesundheit.
- Das gegenwärtige Strafrecht berücksichtigt dies nicht ausreichend.
- Ein eigenständiges Gesetz bündelt Straf- und Bußgeldvorschriften sowie das Beratungsangebot.

Source 3 (https://www.gruene.de/artikel/queere-rechte-unter-druck):
- Ungarn verbietet als erstes EU-Land sämtliche CSD- und Pride-Veranstaltungen.
- Der Supreme Court in Großbritannien schränkt die Rechte von Trans* Personen ein.
- Die US-Regierung geht systematisch gegen LSBTIQ*-Rechte vor.
- In vielen Teilen Europas sind „Konversionstherapien“ weiterhin erlaubt; nur 10 Länder haben sie verboten.
- Menschenrechte von queeren Personen sind bedroht, insbesondere durch ultrakonservative und rechtsextreme Gruppen.
- Deutschland belegt im europäischen Rainbow Index Platz 8 von 49, hauptsächlich aufgrund des Selbstbestimmungsgesetzes.
- 2023 wurden in Deutschland 1.499 Straftaten gegen queere Menschen registriert, ein Anstieg um 49 % im Vergleich zum Vorjahr.
- Queere Menschen erfahren strukturelle Benachteiligung, z.B. im Familienrecht und in der Gesundheitsversorgung.
- Forderungen:
- Expliziter Schutz von LSBTIQ nach Artikel 3 des Grundgesetzes.
- Vollständige Gleichstellung von Regenbogenfamilien.
- Reform des Abstammungsrechts.
- Umsetzung und Verstetigung des Aktionsplans „Queer Leben“.
- Ablehnung der Absicht der Unionsparteien, das Selbstbestimmungsgesetz rückgängig zu machen.
- Evaluierung des Gesetzes durch CDU/CSU und SPD soll zur Bekräftigung und Weiterentwicklung des Gesetzes führen.
- Aufruf zu einer wachen, mutigen und solidarischen Zivilgesellschaft gegen Hass und für Sichtbarkeit queeren Lebens.

Ursprung:

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Link: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250603_OTS0148/verbot-von-konversionsmassnahmen-in-aussicht

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Erstellt am: 2025-06-03 15:35:15

Autor:

OTS