Kritik an Überwachung: Experten warnen vor Gefahren für Bürgerrechte!

Villach, Österreich - Die Bundesregierung hat im April 2025 einen umstrittenen Entwurf zur Überwachung von Messengerdiensten wie WhatsApp, Telegram und Signal präsentiert. Dieser Schritt erfolgt im Kontext der Terrorismusbekämpfung und soll Sicherheitsbehörden ermöglichen, auf verschlüsselte Nachrichten zuzugreifen, wenn terroristische oder verfassungsgefährdende Aktivitäten vermutet werden. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betont, dass diese Maßnahmen ein „zeitgemäßes Handwerkszeug“ im Kampf gegen Terrorismus und Spionage darstellen, insbesondere nach dem Terroranschlag in Villach.
Der Gesetzesentwurf sieht ein zweistufiges Bewilligungsverfahren vor. Zunächst muss ein Dreiergremium aus Rechtsschutzbeauftragten im Innenministerium eine Ermächtigung aussprechen, gefolgt von einer Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht in konkreten Fällen. Kritiker warnen jedoch vor den möglichen grundrechtlichen Verstößen und der Gefahr einer Massenüberwachung. Der Datenschutz scheint in diesem Verfahren nicht ausreichend gewahrt zu werden, wie Datenschützer anmerken.
Technische Herausforderungen und Bedenken
Experten von der Johannes Kepler Universität (JKU) äußern Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit des Gesetzesentwurfs. Die Herausforderung, die Überwachungssoftware auf Geräte zu integrieren, ist beträchtlich. Aktuelle Smartphone-Betriebssysteme verfügen über umfassende Sicherheitsmaßnahmen, die umgangen werden müssten – dies könnte durch das Ausnutzen offener Sicherheitslücken geschehen.
Die Frage, ob die heimischen Behörden die Ressourcen haben, um eine eigene Software zu entwickeln, bleibt unbeantwortet. Ein möglicher Plan, bestehende Trojaner-Programme zuzukaufen, birgt zusätzliche Risiken und ist mit hohen Kosten verbunden. Zudem besteht die Sorge, dass solche Spionagesoftware, die auch in anderen Ländern zur Unterdrückung von Opposition und Journalisten eingesetzt wird, möglicherweise auch in Österreich Anwendung finden könnte.
Erfahrungen aus Deutschland
Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass das dortige Bundeskriminalamt (BKA) bereits seit 2008 die Möglichkeit zur Überwachung von Messengerdiensten hat. Die konsequente Anwendung des sogenannten „Bundestrojaners“ zeigt jedoch, dass diese Maßnahmen oft hinter den Erwartungen zurückbleiben. In den Jahren 2021 und 2022 gab es zwar zahlreiche Anordnungen, die tatsächliche Durchführung war jedoch in vielen Fällen limitiert. Beispielsweise kam es im Jahr 2022 zu 49 durchgeführten Maßnahmen, was die Effektivität in der Terrorismusbekämpfung in Frage stellt.
Die gegenwärtigen Herausforderungen werden durch den jüngsten islamistischen Anschlag in München verdeutlicht, der zeigt, dass die Messenger-Überwachung kein Allheilmittel ist. In Deutschland wurden von 2011 bis 2022 insgesamt 13 Anschläge vereitelt, wobei in mehreren Fällen ausländische Nachrichtendienste entscheidend zur Verhinderung von Attentaten beitrugen.
In Österreich bleibt die Diskussion über den Gesetzesentwurf zur Messenger-Überwachung intensiv. Während die Stimmen aus dem Innenministerium für ein modernes Werkzeug der Terrorismusbekämpfung plädieren, wird die Notwendigkeit eines durchdachten und rechtlich fundierten Ansatzes nicht ohne Grund betont. Der Entwurf schlägt vor, dass der Einsatz der Überwachungssoftware auf Schwerstkriminalität beschränkt bleiben soll und eine Berichtspflicht des Innenministers bei über 35 Fällen pro Jahr vorgesehen wird.
Details | |
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Vorfall | Terrorismus |
Ort | Villach, Österreich |
Festnahmen | 2 |
Quellen |