Heute ist der 17.05.2025
Datum: 17.05.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/innenpolitik/19686988/warnung-vor-verbuendung-mit-hackern-bei-handyueberwachung):
- Die Bundesregierung hat im April einen Entwurf zur Überwachung von Messengerdiensten präsentiert.
- Der Entwurf sieht vor, auf Nachrichten zuzugreifen, wenn terroristische oder verfassungsgefährdende Aktivitäten vorliegen.
- Beispiele für solche Aktivitäten sind die Vorbereitung terroristischer Anschläge und die Bildung terroristischer Gruppierungen.
- Der Einsatz der Überwachungssoftware ist auch bei Spionage möglich.
- Experten von der JKU äußern Bedenken zur Umsetzung des Entwurfs.
- Es bleibt offen, wie die Überwachungssoftware in Geräte eingebracht werden soll.
- Aktuelle Smartphone-Betriebssysteme haben umfangreiche Sicherheitsmechanismen.
- Umgehung dieser Sicherheitsmaßnahmen erfordert das Ausnutzen offener Sicherheitslücken.
- Die Experten bezweifeln, dass heimische Behörden die Ressourcen haben, um eigene Software zu entwickeln.
- Eine mögliche Alternative wäre der Zukauf von Trojaner-Programmen, was teuer ist und Risiken birgt.
- Es besteht die Gefahr, dass Spionagesoftware verwendet wird, die in anderen Ländern zur Verfolgung von Opposition und Journalisten eingesetzt wird.
- Die Entfernung der Überwachungssoftware könnte problematisch sein, trotz gesetzlicher Vorgaben.
- Der im Entwurf vorgesehene Rechtsschutzbeauftragte soll innerhalb von zwei Wochen entscheiden, was als unrealistisch angesehen wird.
- Die Experten bemängeln, dass die Vorgaben für polizeiliches Einschreiten im Entwurf reduziert wurden.
- Es wird kritisiert, dass das Bundesverwaltungsgericht und nicht die Strafjustiz für Bewilligung und Kontrolle zuständig ist.
- Das Rechtsschutzsystem wird als unausgereift angesehen, insbesondere bei fehlerhaften Grundrechtseingriffen.
- Im Entwurf sind keine vergleichbaren Konsequenzen für unrechtmäßige Überwachungen vorgesehen.
- Positiv hervorgehoben wird, dass der Einsatz auf Schwerstkriminalität beschränkt werden soll.
- Es gibt eine Berichtspflicht des Innenministers, wenn mehr als 35 entsprechende Fälle pro Jahr verzeichnet werden.
Source 2 (https://www.puls24.at/news/politik/beispiel-deutschland-beispiel-deutschland-kann-die-messenger-ueberwachung-bei-der-terrorbekaempfung-wirklich-helfen/387943):
- Diskussion über Überwachung von Messenger-Diensten in Österreich nach Terroranschlag in Villach.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt Inhalte von Messenger-Diensten vor klassischer Telekommunikationsüberwachung.
- Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) fordert Möglichkeit für Sicherheitsdienste, in Messenger-Diensten wie WhatsApp, Telegram oder Signal mitlesen zu können.
- Karner bezeichnet dies als "zeitgemäßes Handwerkszeug" gegen Terrorismus und Spionage.
- In Deutschland darf das Bundeskriminalamt (BKA) seit 2008 Messenger-Dienste überwachen.
- BKA entwickelte eigenen "Bundestrojaner" zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ).
- Quellen-TKÜ wurde 2017 im Strafprozessrecht verankert; Polizei darf unter bestimmten Umständen Geräte von Verdächtigen hacken.
- Voraussetzung für Einsatz ist ein richterlicher Beschluss.
- Seit 2021 dürfen auch die Bundespolizei und 19 Nachrichtendienste in Deutschland den "Bundestrojaner" einsetzen.
- Quellen-TKÜ wurde in Deutschland bisher selten angewendet:
- 2020: 98 Anordnungen, 15 durchgeführt.
- 2021: 35 Anordnungen, 23 durchgeführt.
- 2022: 94 Anordnungen, 49 durchgeführt.
- "Bundestrojaner" wird häufig bei Verdacht auf Drogenkriminalität eingesetzt.
- Von 2011 bis 2022 wurden in Deutschland 13 Anschläge vereitelt, drei scheiterten an technischen Gründen.
- Erkenntnisse von ausländischen Nachrichtendiensten waren in sechs Fällen entscheidend zur Verhinderung von Anschlägen.
- Erfolg des "Bundestrojaners" in der Terror-Bekämpfung nicht eindeutig feststellbar.
- Im April 2024 wurden zwei mutmaßliche russische Agenten in Bayreuth festgenommen, überwacht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).
- Jüngster islamistischer Anschlag in München zeigt, dass Messenger-Überwachung kein Allheilmittel ist.
Source 3 (https://www.diepresse.com/18407004/oevp-legt-gesetzesentwurf-zur-ueberwachung-von-messenger-diensten-vor):
- Der Gesetzesentwurf sieht ein zweistufiges Bewilligungsverfahren für die Überwachung von Messenger-Diensten wie Telegram, Signal und WhatsApp vor.
- Innenministerium und Verfassungsschutz fordern seit Monaten die Möglichkeit zur Überwachung dieser Dienste zur Terrorismusprävention.
- Datenschützer kritisieren das Vorhaben wegen möglicher Verstöße gegen Grundrechte und der Gefahr einer Massenüberwachung.
- Der Gesetzesentwurf wurde vom Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) verfasst.
- Geplant ist, dass der Laptop oder das Smartphone eines mutmaßlichen Terroristen durch ein staatlich betriebenes Programm gehackt werden kann, wenn eine Gefahr vermutet wird.
- Ein solches Programm müsste im Ausland bestellt und erworben werden.
- Der Entwurf erlaubt die Überwachung von verschlüsselten Nachrichten und das Einbringen eines Programms in ein Computersystem, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen als aussichtslos gelten.
- Die klassische Telefonüberwachung wird derzeit als aussichtslos angesehen.
- Das zweistufige Bewilligungsverfahren umfasst:
1. Ermächtigung durch ein Dreiergremium der Rechtsschutzbeauftragten im Innenministerium.
2. Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht in konkreten Fällen.
- Eine begleitende Kontrolle durch einen Rechtsschutzbeauftragten ist vorgesehen, der zeitweise bei der Überwachung anwesend sein soll, um sicherzustellen, dass nur die Messenger-Dienste überwacht werden.