Skiunfälle am Kitzsteinhorn: Verletzte liegen gelassen, Polizei sucht Zeugen!

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Am 26. Dezember 2025 kam es im Skigebiet Kitzsteinhorn zu zwei Skiunfällen mit Fahrerflucht. Polizei sucht Zeugen.

Am 26. Dezember 2025 kam es im Skigebiet Kitzsteinhorn zu zwei Skiunfällen mit Fahrerflucht. Polizei sucht Zeugen.
Am 26. Dezember 2025 kam es im Skigebiet Kitzsteinhorn zu zwei Skiunfällen mit Fahrerflucht. Polizei sucht Zeugen.

Skiunfälle am Kitzsteinhorn: Verletzte liegen gelassen, Polizei sucht Zeugen!

Am 26. Dezember 2025 ereigneten sich im beliebten Skigebiet Kitzsteinhorn in Kaprun, Zell am See, zwei voneinander unabhängige Skiunfälle, die beide durch Fahrerflucht der Beteiligten geprägt waren. Bei diesen Zwischenfällen kam es zu Verletzungen, und die Polizei sucht nun nach Zeugen, um die verantwortlichen Wintersportler zu finden. Laut den Berichten der 5min und SN waren die beiden Unfälle jeweils dramatisch.

Der erste Vorfall geschah gegen 12:30 Uhr auf der Piste 11 (Langwied). Eine 49-jährige Dänin stand am Pistenrand, als ein Snowboarder über eine Geländekuppe sprang und mit ihr kollidierte. Beide Stürzten, doch der Snowboarder kümmerte sich nicht um die verletzte Skifahrerin und fuhr unvermittelt davon. Die Dänin musste nach der Erstversorgung ins Krankenhaus Zell am See transportiert werden.

Zweiter Unfall und die Folgen

Im zweiten Unfall war eine 28-jährige niederländische Skifahrerin betroffen. Sie stürzte oberhalb des Alpincenters, und eine unbekannte Skifahrerin fuhr an ihr vorbei, wobei sie ihren Skihelm touchierte. Auch diese Skifahrerin setzte ihre Fahrt fort, ohne zu helfen. Die niederländische Skifahrerin erkannte durch den Aufprall, dass ihr Skihelm beschädigt war, und wurde ebenfalls von der Pistenrettung erstversorgt, bevor sie ins Krankenhaus gebracht wurde.

Die Polizei weist darauf hin, dass alle Beteiligten an einem Skiunfall verpflichtet sind, ihre Personalien bekanntzugeben und Hilfe zu leisten. Das Verlassen des Unfallorts wird als Fahrerflucht betrachtet und ist strafbar. Gemäß § 95 des Strafgesetzbuchs kann dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten bestraft werden. Bei einem schwerwiegenden Vorfall, wie dem Tod eines Unfallopfers, kann die Strafe sogar oberhalb eines Jahres liegen, wie die Alpine Sicherheit erklärt.

Aufruf zur Mithilfe

Die Polizei Kaprun bittet daher Zeugen der beiden Unfälle, sich zu melden. Insbesondere werden Informationen über die beiden flüchtigen Sportler gesucht. Die Behörden warnen auch, dass sich das Entfernen vom Unfallort ohne Hilfeleistung strafbar macht und fordern alle Wintersportler dazu auf, verantwortungsbewusst zu handeln.

Die Vorfälle unterstreichen die Notwendigkeit, auf den Pisten aufmerksam zu sein und im Notfall zu helfen, um das Ski- und Snowboardfahren für alle sicherer zu gestalten. Die Teilnehmer an diesen Sportarten sollten sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein und die FIS-Verhaltensregeln beachten, die auch die allgemeine Hilfeleistungspflicht betonen und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Skigebiete verankert sein können.