Sicher ins neue Jahr: Polizei verstärkt Kontrolle bei Silvesterfeuerwerk!
Verstärkte Polizeikontrollen in Kärnten zu Silvester 2025: Sicherheit, Regelungen und Tipps für den Umgang mit Feuerwerk.

Sicher ins neue Jahr: Polizei verstärkt Kontrolle bei Silvesterfeuerwerk!
In den letzten Tagen vor dem Jahreswechsel gilt es für viele, die bevorstehenden Feierlichkeiten zur Silvesternacht planvoll und sicher zu gestalten. Die Polizei hat angekündigt, im gesamten Bundesland verstärkte Kontrollen durchzuführen, um Alkohol im Straßenverkehr zu bekämpfen und Gewaltdelikte durch eine erhöhte Präsenz in den Ballungsräumen Villach und Klagenfurt sowie in Bezirksstädten zu verhindern. Bei dieser Gelegenheit kommen auch zusätzliche Einsatzkräfte der Schnellen Reaktionskräfte, der Einsatzeinheit Kärnten sowie Diensthunde- und Zivilstreifen zum Einsatz. Dies wurde von gailtal-journal.at berichtet.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Regelung im Umgang mit Feuerwerkskörpern. gesetzliche Bestimmungen zur Verwendung und zum Verkauf von Feuerwerk sollen sicherstellen, dass die laut und potenziell gefährlichen Produkte verantwortungsbewusst eingesetzt werden. Die unsachgemäße Verwendung kann den Betroffenen teure Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro einbringen, und bereits der Besitz eines „Schweizerknallers“ durch Jugendliche unter 16 Jahren stellt eine Verwaltungsübertretung dar.
Regulierung und Kategorien von Feuerwerkskörpern
Die Regulierung von Feuerwerk betrifft mehrere Rechtsbereiche, einschließlich Gefahrgut-, Umwelt-, Arbeits- und Ordnungsrecht. Das Sprengstoffgesetz (SprengG) bildet den Grundstein dieser Regelungen und übersetzt EU-Richtlinien in nationales Recht. Zu den relevanten Richtlinien gehören unter anderem die Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Explosivstoffe für zivile Zwecke gemäß Richtlinie 2014/28/EU. Diese gesetzliche Grundlage wird durch bvpk.org ausführlich dargelegt.
Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, die Alters- und Zeitbeschränkungen für die Verwendung festlegen. Die Kategorien sind:
- Kategorie F1: Sehr geringe Gefahr, Verwendung auch in Wohngebäuden; erlaubt ab 12 Jahren. Beispiele: Wunderkerzen.
- Kategorie F2: Geringe Gefahr, Verwendung nur im Freien; erlaubt ab 16 Jahren. Beispiele: Doppelschläge.
- Kategorie F3: Mittlere Gefahr, nur mit behördlicher Bewilligung ab 18 Jahren; Beispiele: wirkungsstarke Raketen.
- Kategorie F4: Große Gefahr, ausschließlich für Fachleute mit speziellen Kenntnissen; Beispiele: Feuerwerksbomben.
Die Gesetzgebung stellt zudem sicher, dass Gemeinden eigene Verordnungen zur Verwendung von Feuerwerkskörpern erlassen können. Dies unterstreicht die Wichtigkeit lokaler Vorschriften für die Sicherheit, insbesondere während der Silvesternacht, in der sich viele Menschen versammeln, um das neue Jahr zu feiern.
Sichere Handhabung von Feuerwerk
Für alle, die Feuerwerkskörper nutzen möchten, empfiehlt sich eine verantwortungsvolle Handhabung. So sollten nur zertifizierte Produkte mit CE-Kennzeichnung verwendet werden. Zudem ist es wichtig, den angegebenen Sicherheitsabstand einzuhalten und darauf zu achten, in welche Richtung die Feuerwerkskörper gezündet werden.
Weitere Sicherheitstipps umfassen:
- Feuerwerkskörper einzeln zünden und nicht verändern.
- Vor dem Zünden Fenster und Türen schließen.
- Eine sichere Umgebung gewährleisten, insbesondere bei Trockenheit.
- Feuerwerkskörper mit ausgestrecktem Arm zünden und ausreichenden Abstand einhalten.
- Bei Zündversagern keine Versuche unternnehmen, diese erneut zu entzünden.
Die Kombination aus strikten gesetzlichen Vorgaben und sicherheitsbewusstem Verhalten kann dazu beitragen, dass die Feierlichkeiten zur Silvesternacht sowohl fröhlich als auch sicher verlaufen. Nutzen Sie sorgfältig die legalen Arten von Feuerwerkskörpern und denken Sie daran, lokale Verordnungen zu beachten.