In einem schockierenden Fall von Cyber-Grooming muss ein 33-jähriger Mann nun eine Haftstrafe antreten, nachdem er eine achtjährige Schülerin zu sexuellen Handlungen genötigt hat. Der Vorfall ereignete sich im Mai, als der Angeklagte auf Snapchat mit dem Kind kommunizierte. Laut Volksblatt gab er sich als 19-Jähriger aus und konnte die Schülerin dazu bringen, intime Bilder und Videos anzufertigen und ihm zu schicken. Die Eltern wurden auf die gefährlichen Chats aufmerksam, nachdem der Bruder der Schülerin in flagranti bei der Kommunikation auf Snapchat eingriff.
Der Mann beraumte zunächst Treffen mit dem Kind an, doch dieser Plan wurde schnell durch die schnelle Reaktion der Mutter vereitelt. Sie entdeckte die verstörenden Nachrichten und informierte die Polizei. Bei der Verhandlung vor dem Wiener Schöffengericht gab der Angeklagte, der sich auf psychische Erkrankungen berief, zu, dass er in der Vergangenheit Alkohol und Drogen konsumiert hatte. Trotz seiner Ausflüchte entschied der Schöffensenat, ihn zu zwei Jahren und vier Monaten Haft zu verurteilen, wie Die Presse berichtete.
Verurteilung und Verantwortung
Das Gericht stellte fest, dass das Verhalten des Angeklagten als schwerer sexueller Missbrauch gilt. Er muss dem Mädchen zudem 5.000 Euro Schmerzengeld zahlen. Trotz seines Bekenntnisses, dass er „auf Frauen in seinem Alter stehe“, war die Richterin klar und entblößte den Widerspruch zwischen seinen Aussagen und seinem kriminellen Verhalten. „Sowas nennt man nicht Schizophrenie, sondern Pädophilie“, merkte der beisitzende Richter an und stellte fest, dass der beschuldigte Mann keine medizinische Behandlung vorweisen konnte.
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