Schock in Wien: Betrunkener Polizist schießt auf Straßenbahn!
Schock in Wien: Betrunkener Polizist schießt auf Straßenbahn!
Linzer Straße 150, 1120 Wien, Österreich - Am Freitagnachmittag, den 6. Juli 2025, kam es in Wien zu einem ernsten Vorfall: Ein 36-jähriger Pole feuerte einen Schuss auf eine Garnitur der Straßenbahnlinie 52. Das Projektile durchdrang eine Glasscheibe, jedoch glücklicherweise ohne Fahrgäste zu verletzen. Aus diesem Grund wird der Vorfall von den Behörden als „glücklicher Zufall“ angesehen, berichtet die Krone.
Der mutmaßliche Schütze wurde kurz vor 17 Uhr festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Haftgrund lautet „Tatbegehungsgefahr“, und gegen ihn wird wegen versuchten Mordes ermittelt. Laut dem Bericht gab der Beschuldigte an, die Tat sei eine „depperte Aktion“ gewesen, und er wollte niemanden verletzen.
U-Haft und psychische Auffälligkeiten
Der U-Haft-Beschluss ist jedoch nicht rechtskräftig, und der Mann hat die Möglichkeit, innerhalb von drei Tagen Beschwerde einzulegen. Bei der Festnahme wurden in seiner Wohnung eine rechtmäßig erworbene Kleinkaliber-Langwaffe sowie eine abgefeuerte Patronenhülse sichergestellt. Offenbar litt der Beschuldigte unter psychischen Auffälligkeiten und war zum Zeitpunkt der Tat alkoholisiert, mit einem Blutalkoholgehalt von 2,2 Promille. Es besteht zudem der Verdacht, dass er psychotrope Stoffe konsumiert hatte.
Die Wiener Polizei zeigte sich bei diesem Einsatz besonders sensibilisiert. Mehrere Straßen und Seitengassen im Bereich Linzer Straße 150 wurden gesperrt, und es waren gepanzerte Spezialfahrzeuge sowie Einheiten der WEGA und Eko Cobra im Einsatz. Der Vorfall weckte das Interesse der Öffentlichkeit, da es in letzter Zeit immer wieder zu Auseinandersetzungen oder Gewalttaten im Zusammenhang mit Waffen gekommen ist.
Waffenbesitz und rechtliche Rahmenbedingungen
Laut österreichischem Waffengesetz dürfen Schusswaffen der Kategorien C und D nur von Personen ab 18 Jahren besessen werden. Der rechtmäßige Besitz einer Waffe erfordert eine Waffenbesitzkarte, für die unter anderem die Verlässlichkeit des Antragstellers entscheidend ist. Alkohol- oder Suchtkrankheiten können sich negativ auf die Genehmigung auswirken, wie die Informationen auf Siegert verdeutlichen.
Personen, die wegen Gewalttaten vorbestraft sind, sind grundsätzlich vom Waffenbesitz ausgeschlossen. In diesem Fall hat der 36-Jährige zwar keine gerichtlichen Vorstrafen, ist jedoch als polizeibekannt wegen Suchtmittelmissbrauch ausgewiesen. Dies wirft Fragen auf, wie solche Personen Zugang zu Waffen erhalten können und welche Konsequenzen dies für die öffentliche Sicherheit hat.
Die Polizei und die Justiz stehen nun vor der Herausforderung, den Vorfall angemessen zu bewerten und gegebenenfalls einen Präzedenzfall zu schaffen, um die Sicherheit der öffentlichen Verkehrsmittel zu gewährleisten.
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Ort | Linzer Straße 150, 1120 Wien, Österreich |
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