FPÖ drängt auf U-Ausschuss: Geheimnisse um Pilnacek und Corona-Demos!

Am 17.06.2025 tagt der Nationalrat zur Einberufung eines U-Ausschusses zum Fall Pilnacek. Die FPÖ wirft der ÖVP Machtmissbrauch vor.
Am 17.06.2025 tagt der Nationalrat zur Einberufung eines U-Ausschusses zum Fall Pilnacek. Die FPÖ wirft der ÖVP Machtmissbrauch vor. (Symbolbild/DNAT)

FPÖ drängt auf U-Ausschuss: Geheimnisse um Pilnacek und Corona-Demos!

Wien, Österreich - In einem aktuellen politischen Geschehen hat der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrates am 17. Juni 2025 Beratungen über das U-Ausschuss-Verlangen der FPÖ aufgenommen. Das Thema ist der „ÖVP-Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss“, der sich mit dem Tod des ehemaligen Spitzenbeamten Christian Pilnacek sowie dem Umgang mit den Corona-Demonstrationen beschäftigen soll. Der FPÖ-Abgeordnete Norbert Nemeth ist zuversichtlich, dass der U-Ausschuss rechtlichen Vorgaben entsprechen wird, während sein ÖVP-Kollege Wolfgang Gerstl dies in Zweifel zieht. Eine Entscheidung über den Fortgang wurde jedoch einstimmig auf Antrag Gerstls vertagt.

Im Juli, rund um die nächste Plenarwoche, soll eine Entscheidung über den U-Ausschuss fallen. Der Untersuchungsgegenstand muss einen „bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes“ betreffen, was bedeutet, dass die FPÖ mindestens ein Viertel der Abgeordneten benötigt, um den Ausschuss einzusetzen. Dieser Schritt wäre ein parlamentarisches Minderheitsrecht, das gegeben ist.

FPÖ fordert umfassende Aufklärung

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker hat bereits die Einberufung eines Untersuchungsausschusses zum mutmaßlichen Machtmissbrauch der ÖVP im Innenministerium gefordert. Zentraler Punkt des Antrags ist die mysteriöse Todesursache von Pilnacek und der Umgang mit seinen digitalen Geräten. Hafenecker äußert Bedenken, dass die Polizei und die Justiz als „verlängerte Regierungspropaganda“ missbraucht worden seien. Er kritisiert zudem die Einschüchterung kritischer Bürger und die Einflussnahme auf unabhängige Experten.

Hafenecker weist auf SLAPP-Klagen (strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung) hin und hebt hervor, dass das Mediensystem durch ein Übermaß an Regierungsinseraten unter Druck gesetzt wurde. Er fordert klare Aufklärung über die politische Verantwortung in Bezug auf die schwarz-grüne Regierung und die Rolle der Geheimdienste sowie des Bundeskriminalamts.

Ermittlungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Untersuchungsausschüsse sind klar geregelt. Alle Organe des Bundes, wie Bundesministerien oder der Rechnungshof, sind verpflichtet, Informationen auf Ersuchen eines U-Ausschusses bereitzustellen. Dies gilt auch für die Organe der Länder und Gemeinden. Der Ausschuss kann zwar Auskunftspersonen laden und befragen, jedoch keine beweissichernden Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen vornehmen.

Falls sich Personen weigern, als Auskunftspersonen zu erscheinen, können sie vorgeführt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Befugnis, Beugestrafen zu verhängen. Eine große Verantwortung liegt dabei beim Nationalratspräsidenten, der für die Veröffentlichung von Informationen von öffentlichem Interesse zuständig ist.

Die Einsetzung des Untersuchungsausschusses könnte zur Aufhellung der Hintergründe rund um Pilnaceks Tod und den umfassenden Umgang mit der Corona-Pandemie beitragen. Die FPÖ möchte das Vertrauen der Bürger in den Staat und die Exekutive wiederherstellen, nachdem der Fall Pilnacek in der öffentlichen Wahrnehmung stark polarisiert hat.

Wie sich die Situation weiter entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Die nächste Sitzung des Nationalrats findet in Kürze statt, wobei die Entscheidung über den U-Ausschuss auf der Tagesordnung steht.

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OrtWien, Österreich
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