Am 26. Dezember 2024 wurde ein stark betrunkener Autofahrer auf der Staatsstraße 2027 zwischen Lauterbach und Mertingen von der Polizei gestoppt. Eine aufmerksame Autofahrerin hatte zuvor die Polizei über die unsichere Fahrweise eines Mercedes mit Augsburger Kennzeichen alarmiert. Die Polizeiinspektion Rain konnte das Fahrzeug fünf Minuten nach dem Hinweis an der Abzweigung Druisheim ausfindig machen.
Der 41-jährige Fahrer wies einen deutlichen Alkoholgeruch auf, und ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille, was ihn als absolut fahruntüchtig klassifiziert. Darüber hinaus wurde eine Blutprobe entnommen, um einen möglichen Betäubungsmittelkonsum zu überprüfen. Infolge des Vorfalls wurde auch der Führerschein des Fahrers sichergestellt, wie donau-ries-aktuell.de berichtete.
Rechtliche Grundlagen der Alkoholfahrt
Die rechtlichen Bestimmungen zur Fahruntüchtigkeit sind klar: Ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille gilt eine absolute Fahruntüchtigkeit. Bei Werten unter 1,1 Promille kann es zu einer relativen Fahruntüchtigkeit kommen, die von verschiedenen Faktoren wie Fahrfehlern oder den persönlichen Umständen des Fahrers abhängt. Bei Verdacht auf Fahruntüchtigkeit wird der Führerschein durch die Polizei sichergestellt, wobei ein Widerspruch gegen die Beschlagnahme notfalls zurückgenommen werden sollte, wie anwalt.de erläutert.
Insgesamt sind die rechtlichen Präsidialbewertungen bei Alkohol am Steuer sehr umfassend. Neben der Entziehung der Fahrerlaubnis können individuelle Maßnahmen wie die Teilnahme an Verkehrstherapien in Betracht gezogen werden, um Sperrfristen zu verkürzen. Es wird außerdem empfohlen, frühzeitig einen Strafverteidiger zu kontaktieren, um mögliche Verteidigungsoptionen zu erkunden.
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