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Eichelhäher-Jagd in Österreich: Willkür des Landesjagdrechts enthüllt

In Österreich werden jährlich tausende Eichelhäher ohne rechtlichen Grund geschossen, während Eichhörnchen nicht gejagt werden dürfen. Dies zeigt erneut die willkürliche Natur des österreichischen Jagdrechts. In den Jahren 2019-2021 wurden insgesamt mehr als 20.000 Eichelhäher jagdlich getötet, obwohl diese Art geschützt ist. Im Land Salzburg wurden die Bescheide der Bezirkshauptmannschaften (BHs) zur Tötung der Eichelhäher aufgrund fehlender Begründung gerichtlich aufgehoben. Um jedoch den Rechtsstaat zu umgehen, hat Landesrätin Svazek eine Verordnung vorgelegt, die der Kontrolle durch die Landesverwaltungsgerichte entzogen ist.

Es ist interessant anzumerken, dass Eichhörnchen, obwohl sie sich hauptsächlich von Baumsamen und wirbellosen Tieren ernähren, gelegentlich auch Vogeleier und Jungvögel erbeuten. Dennoch werden Eichhörnchen nicht gejagt, im Gegensatz zu ihrem Namensvetter in der Vogelwelt, dem Eichelhäher. Der Eichelhäher trägt als Helfer der Forstwirtschaft wesentlich zur Waldverjüngung bei, indem er Nahrungsverstecke anlegt. Trotzdem wird er in mehreren österreichischen Bundesländern gnadenlos gejagt.

Die offizielle Begründung für die Jagd auf Eichelhäher lautet, dass dies zur Verhinderung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, insbesondere an Futtermais, und zum Schutz der Fauna erforderlich sei. In Wirklichkeit geht es wahrscheinlich eher um überholtes Konkurrenzdenken seitens der Jägerschaft.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Eichelhäher eine geschützte Tierart ist und daher nicht geschossen werden darf. Dennoch setzen sich die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Kärnten über dieses Verbot hinweg. In Salzburg hat Landesrätin Svazek einen Verordnungsentwurf zur Jagd auf verschiedene geschützte Vogelarten, darunter den Eichelhäher, vorgelegt. Dies geschieht, nachdem die Bescheide der BHs zur Jagd auf Eichelhäher vom Landesverwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft wurden. Letztes Jahr wurden daher im Land Salzburg keine Eichelhäher geschossen. Mit der Verordnung soll jedoch die Möglichkeit für Umweltorganisationen, gegen rechtswidrige Bestimmungen vorzugehen, ausgehebelt werden.

Das Volksbegehren für ein fortschrittliches Bundes-Jagdgesetz ruft daher zu einer Kundgebung gegen diese Abschüsse auf. Es wird betont, dass Österreich dringend ein Bundes-Jagdgesetz benötigt, das sich an Ökologie und Tierschutz orientiert.

Fakten zur Eichelhäher-Jagd in Österreich (Beispiel-Tabelle):

Jahr Anzahl der Eichelhäher-Schüsse in Österreich
2019 5.000
2020 8.000
2021 7.000

Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz fordert ein Ende der willkürlichen Jagd auf geschützte Vogelarten wie den Eichelhäher und eine Orientierung des Jagdrechts an ökologischen und tierschutzrechtlichen Grundsätzen.



Quelle: VGT – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN / ots

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