Wirtschaftsminister fordert Steuerfreiheit für Feiertagsarbeit zurück!
Wirtschaftsminister fordert Steuerfreiheit für Feiertagsarbeit zurück!
Dolomitenstadt, Österreich - Am 20. Juni 2025 fordert der österreichische Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) eine grundlegende Reform des Steuergesetzes, um eine steuerliche Rückverbesserung für Arbeitnehmer zu erreichen, die an Feiertagen arbeiten. Hattmannsdorfer hebt hervor, dass besonders Beschäftigte in der Gastronomie, im Tourismus sowie im Gesundheits- und Sozialwesen häufig an Feiertagen tätig sind und dafür ein angemessenes und vor allem steuerfreies Entgelt erhalten sollten.
Die Thematik wird durch eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts aus dem Dezember 2022 nochmals aufgeworfen, welches feststellte, dass das Feiertagsarbeitsentgelt, das Arbeitnehmer für geleistete Arbeit an Feiertagen erhalten, steuerpflichtig ist. Zuvor war dieses Entgelt steuerfrei gewesen. Hattmannsdorfer möchte, dass dies mit Änderungen im Einkommenssteuergesetz und dem Arbeitsruhegesetz wieder rückgängig gemacht wird, um die Verantwortung dieser Arbeitnehmer anzuerkennen und zu honorieren.
Relevante Zahlen und gesetzliche Grundlagen
Im Jahr 2024 waren in Österreich durchschnittlich rund 230.000 Personen in der Beherbergung und Gastronomie beschäftigt, sowie etwa 320.000 im Gesundheits- und Sozialwesen. Diese Zahlen verdeutlichen, wie viele Menschen von den Änderungen betroffen wären. Die Neuinterpretation der Gesetzeslage hat weitreichende Auswirkungen, denn das Bundesfinanzgericht entschied, dass das Entgelt laut Arbeitsruhegesetz nicht als Zuschlag im Sinne des Einkommensteuergesetzes gilt. Dies stellt die finanzielle Situation vieler Beschäftigter in Frage und hat Anträge auf entsprechende Gesetzesänderungen zur Folge.
Eine Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Finanzen am 2. April 2025 hat zudem die Sichtweise des Bundesfinanzgerichts bestätigt und somit den Handlungsbedarf für eine gesetzliche Anpassung unterstrichen. Diese Regelungen könnten für die Löhne und Gehälter im Kalenderjahr 2025 eine erhebliche Umstellung bedeuten, und möglicherweise sind Anpassungsmaßnahmen für die Monate Januar, Februar und März 2025 erforderlich.
Forderungen nach steuerfreier Feiertagsarbeit
Hattmannsdorfer äußert die Hoffnung, dass das Entgelt für Feiertagsarbeit künftig wieder steuerfrei bleibt, um die Arbeitsbedingungen für die stark beanspruchten Beschäftigten in den genannten Sektoren zu verbessern. Die geplante Gesetzesänderung würde nicht nur die Entlohnung der Mitarbeiter aufwerten, sondern auch deren Wertschätzung in der Gesellschaft widerspiegeln.
Die Diskussion um die Feiertagsarbeit und deren steuerliche Behandlung zeigt, wie wichtig es ist, die Arbeitsbedingungen in systemrelevanten Berufen zu verbessern, gerade in einer Zeit, in der die Bedeutung solcher Beschäftigungen stärker in den Vordergrund rückt. Der zunehmende Druck auf die Politik, diese Themen ernsthaft anzugehen, wird die künftigen Entscheidungen in der Gesetzgebung prägen.
Für weitere Informationen zu den rechtlichen Hintergründen und Entwicklungen wird auf die detaillierten Ausführungen der Berichterstattung verwiesen: Dolomitenstadt, Kleine Zeitung und WKO.
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Ort | Dolomitenstadt, Österreich |
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